Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

H

f)  Industrie-Obligationen.
Die  Schuldverschreibungen  industrieller  und  Bergwerksgesellschaften,
die  einen  großen  Raum  des  Kurszettels  füllen,  sind  dadurch  entstanden,
daß  einzelne  Gesellschaften  Bankkredite  in  einer  Höhe  in  Anspruch  genommen ­
  hatten,  daß  die  Banken,  um  nicht  einen  allzugroßen  Teil  ihrer
Mittel  festzulegen,  diese  Schuld  in  kleine,  abgerundete  Beträge  zerlegten
sObligationenausgabe)  und  wieder  weiter  veräußerten.  Der  Obligationskredit ­
  ist  für  die  Unternehmung  insofern  angenehmer  als  die  Emission
neuer  Aktien,  als  dadurch  eine  Verwässerung  des  Aktienkapitals  vcrhindert
  und  evtl,  die  Fortzahlung  hoher  Dividenden  gesichert  wird.  Für
ein  schwaches  Unternehmen  hingegen  ist  die  Obligationenausgabe  eine
Last,  die  ihr  auch  in  Zeiten,  wo  sie  sonst  keine  Dividende  zahlen  würde,
aufgebürdet  ist.  Da  zur  Ausgabe  von  Inhaber  papieren  staatliche
Genehmigung  erforderlich  ist,  sind  die  Obligationen  fast  stets  Order-Papiere,
  die  mittelst  Blankoindossament  übertragen  werden.
Zur  Sicherheit  der  Gläubiger  sind  vielfach  notarielle  Verpfändungsurkunden
  ausgefertigt  und  Kautionshypotheken  eingetragen  worden.  An
diesen  Kautionshypotheken  nehmen  die  Teilschuldverschreibungen  —
Partial-  Obligationen  genannt,  weil  sie  Teile  einer  großen
Schuldforderung  sind  —  mit  gleichen  Rechten  teil.  Die  Obligationen
sind  an  die  Order  eines  Bankhauses  gestellt  und  durch  Indossament
übertragen.  Die  Rückzahlung  erfolgt  bei  vielen  Gesellschaften  mit
einem  im  voraus  festgesetzten  Aufgeld  (Agio).
Eine  generelle  Beurteilung  ist  bei  dieser  Kategorie  von  Wertpapieren
äußerst  schwierig.  Maßgebend  ist  in  erster  Linie  die  Lage  der  Gesellschaft
und  die  Art  der  bestellten  Sicherheit  shypothekarische  Eintragung  usw.).
Die  Obligationäre  rangieren  vor  den  Aktionären.  Beträgt  die  Obligationenschuld
  ein  Vielfaches  des  Aktienkapitals,  so  wird  dieses  Vorrecht
illusorisch.  Beim  Erwerb  derartiger  Schuldverschreibungen  ist  eine  genaue
Prüfung  der  Verhältnisse  des  betreffenden  Unternehmens  erforderlich.
Ein  großer  Teil  der  Gesellschaften  benutzte  die  Markentwertung,  ihre
Obligationenanleihe  zu  kündigen.  Soweit  dies  nicht  geschehen  war,
bzw.  die  Besitzer  sich  mit  dieser  Art  der  „Rückzahlung"  nicht  einverstanden
erklärt  hatten,  trat  Ausivertung  zu  15  °/o  ein,  und  die  Altbesitzer  erhielten
überdies  einen  verzinslichen  Genußschein  in  Höhe  von  10%  der  alten

410
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.