So kam es, daß Kredit-Aktien in Deutschland bei der UltimoProlon-
gation meist stark gesucht waren [bie Fixer benötigten sie zur Ablieferung),
während sie in Österreich in großen Posten zur Repartierung angeboten
wurden. Die hierdurch bedingte Differenz in den Schiebungssätzen
zwischen Österreich und Deutschland wurde von der Arbitrage aus-
genutzt: Der Arbitrageur kaufte Kredit-Aktien in Berlin oder Breslau
sdas damals ein großer Platz für Kredit-Aktien war) oder einer anderen
deutschen Börse und verkaufte sie in Wien.
Die Glatt st ellung der Valuta erfolgte in Wien, indem man
dort Zahlung Berlin sMarknoten) per Termin kaufte. In der Schiebung
in Wien gab man dann diese Marknoten herein — was nur wenig Kosten
verursachte — und nah m Kredit-Aktien herein, wobei, da Geld für
Reportzwecke lebhaft begehrt wurde, der deutsche Arbitrageur eine sehr
gute Verzinsung seines Geldes erzielte. Diese Aktien gab der Arbitrageur
nun in Berlin oder Breslau usw. herein. Da Kredit-Aktien infolge der
großen Baisseengagcments stark begehrt wurden, erhielt er das Geld
z» sehr niedrigem Zinsfuß. Hoher Report also in Österreich, niedriger
Report oder gar Deport in Deutschland! Das Geschäft war zeitweise so
lohnend, daß deutsche Arbitrageure, lediglich um die Prolongations
differenz zu verdienen, große Positionen aufbauten. Sie konnten
es somit ertragen, wenn auch die Arbitrage als solche keinen Gelvinn
abwarf.
Wer Effekten abzunehmen hat, kann sich das Geld auch in der Weise
beschaffen, daß er gegen Hinterlegung anderer Effekten Ultimogeld
aufnimmt. Es liegt dann ein Lombardgeschäft vor.
Reportgeld ist in der Regel etlvas teurer als Ultimogeld. Dies liegt
zum großen Teil daran, daß derjenige, der Ultimogeld gegen Hinter
legung von Effekten gibt, eine Marge von 10—20 % hat, während beim
Reportgeschäft der volle Kurswert der Effekten gegeben wird. Eine Ver
teuerung tritt beim Reportverfahren, gegenüber der einfachen Lombar
dierung, vor allem durch den Schlnßscheinstempel ein, der jedoch nur von
der einen Seite berechnet wird, von dem höheren Betrage (Liquidations-
kurs plus Report), sofern die Schlußnote den Vermerk „Kostgeschäst" trägt.
Rechtlich unterscheidet sich das Reportgeschäft vom Lombardgeschäft
hauptsächlich dadurch, daß beim Repartieren die Effekten zum Ligni-
dationskurse in das Eigentum des Geldgebers übergehen, während
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