Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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ungarischen  Rechte  zu  verdunkeln,  und  daß  man  hier  versuche, ­
  durch  forcierte  und  schlaue  juridische  Exegesen  jene
ungarischen  Rechte,  die  durch  offene  Gewalt  nicht  entrissen
werden  können,  in  Frage  zu  stellen.  Ein  valosägos  wagneri
Leitmotiv,  sagt  er,  gegen  Zolger  gewendet.  Den  Zweck
der  literarischen  Aussprache  verkennend,  meint  Graf  Theodor ­
  Zichy 1 ,  sie  sei  überflüssig.  «Professor  Steinacker
und  sein  Vorkämpfer  Professor  Tezner  mögen  noch  so
viele  Aufsätze  und  Bücher  schreiben,  ihr  emsig  gesammeltes
Beweismaterial  wird  uns  Ungarn  niemals  zu  ihren  Ansichten
bekehren.  »
Verfassungsrevisionen  werden  leicht  von  einer  tiefgehenden ­
  Erregung  der  öffentlichen  Meinung  begleitet.  Oft
führt  schon  die  Diskussion  über  eine  Verfassungsgrundlage
zu  heftiger  Abwehr,  wie  gerade  die  eben  zitierten  Äußerungen ­
  zeigen.  Und  so  ist  es  begreiflich,  daß  man  nicht
selten  Änderungen  der  Verfassung  unter  dem  Titel  von
Interpretation,  Deklarationen  eingeführt  hat.  Dieselbe
«Pragmatische  Sanktion»,  auf  die  sich  —  wie  Bernatzik 2
mit  Recht  hervorhebt  —  der  Wiener  Hof  und  seine  Regierung ­
  in  der  letzten  Zentralisationsperiode,  von  1848  bis  1867,
berief,  als  ein  sehr  wichtiges  Argument  gegen  die  Sonderstellung ­
  Ungarns,  erscheint  im  ungarischen  Gesetzartikel  XII
des  Jahres  1867  als  Rechtsgrundlage  des  Dualismus.  Die
Forschung  darf  sich  aber  von  gouvernementaler  Taktik  nicht
beeinflussen  lassen.  Sie  ist  verpflichtet,  Verschleierungen,
die  durch  Anwendung  der  deklarativen  Methode  entstanden
sind,  aufzudecken.  Dabei  ist  zu  beachten,  ob  etwa  gesetzliche ­
  Neuerungen  nicht  doch  schon  geltendes  Recht  bedeuteten, ­
  insofern  sich  oft  manches  im  Rechtsleben  bereits
durchgesetzt  hat  und  Zuwiderhandeln  als  Rechtsverletzung

achter],  Jahrg.  I  [1910/11],  Bd.  II,  S.  433-454.  —  Dazu  «Jung
Ungarn»,  S.  771-797.
1  Österreich  und  Ungarn,  in  der  «  Österreichischen  Rundschau  »,
Bd.  XXIV  [1910],  S.  1.
2  Die  österreichischen  Verfassungsgesetze,  2.  Auf!.,  Wien  1911,
Seite  40.
            
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