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Die Menschen im Betrieb.
Doch hat diese Entwicklung zur Folge, daß auch die Verteilung der massenhaft erzeugten
Güter neue Betriebe oder die Vergrößerung bestehender Betriebe nötig macht: Entstehung
der Großbetriebe im Einzelhandel (Warenhäuser) und der Bankgroßbetriebe. Auch hier kann
die vermehrte Arbeit nur mit Hilfe zahlreicher kaufmännischen Angestellten geleistet werden.
Insgesamt sind 1933 über 4 Millionen Angestellte (14,946 Millionen Arbeiter) gezählt
worden. Die Zahl der kaufmännischen Angestellten einschließlich der Büroangestellten wird
mit 2,729 Millionen angegeben; davon 1,678 Millionen männlich und 1,15 Millionen weiblich.
Wenn die Handels- (und Bank-) Betriebe als reine Angestelltenbetriebe bezeichnet werden,
so ist das nicht ganz wörtlich zu nehmen. Insbesondere in den Großbetrieben gibt es mancherlei
technische Arbeit (Beleuchtung, Heizung, Transport, Hausverwaltung), sind also technische
Angestellte und Arbeiter erforderlich. Außerdem werden in Handels- und Bankbetrieben
(ebenso in Industrie- und Verkehrsbetrieben) diejenigen Personen vielfach als Arbeiter
bezeichnet, die nicht mit der eigentlichen kaufmännischen Arbeit beschäftigt sind, wie die
Boten, Pförtner, Nachtwächter, Reinmacher usw. (Bei der Reichsbank sind Ende 1935 vorhanden;
8840 Beamte, 6340 Angestellte und 1061 Arbeiter und Arbeiterinnen.)
Wenn auch der neue Zuwachs an Angestellten (in den Industrie- und Bankbetrieben)
unter der alten Bezeichnung der kaufmännischen Angestellten zusammengefaßt
wird, so kann man doch noch von einer verschiedenen Einstellung
zu ihrer Arbeit sprechen (wenn auch in jüngster Zeit der allerorts sich bemerkbar
machende Großbetrieb zur Verflachung der Unterschiede beiträgt). So überwiegt
in den Handelsbetrieben der händlerische, d. h. verkaufende Angestellte, der noch
von dem Drange nach Selbständigwerden beseelt ist und dieses Ziel immer noch
in vielen Fällen erreichen kann. In Industriebetrieben ist die Erreichung dieses
Zieles schwieriger; außerdem tritt hier der Kaufmann mit dem Techniker um den
Erfolg in Wettbewerb. So kommt es, daß der kaufmännische Angestellte in Industriebetrieben
leicht zu einem Sonderarbeiter (Geschäftszweig oder Abrechnungswesen)
wird, dem ein Wechsel in der Beschäftigung weniger leicht gelingt. Ähnlich
hegt es in den Verkehrsbetrieben, wenn nicht, wie in Speditionsbetrieben, die
kaufmännische Arbeit überwiegt. Beim Bankbetrieb, dem ausgesprochenen Angestelltenbetrieb,
ist heute die Aussicht, selbständig zu werden, sehr gering. Dazu
kommt, daß in ahen Großbetrieben die große Masse der kaufmännischen Arbeit
mehr das Merkmal der Verwaltung und Ausführung der reich gegliederten Nebenarbeit
annimmt. Hier entfernt sich der Angestellte immer mehr von der eigentlichen
Grundarbeit. So nennen sich die Bankangestellten gern Bankbeamte (nach dem
Vorbild der Beamten der Reichsbank, die die Rechte und Pflichten der Reichsbeamten
haben). Die Fälle, wo der kaufmännische Angestellte aus dem Handelsbetrieb
oder der Bankbeamte in den Dienst eines Industriebetriebes trat, sind
heute auch deshalb seltener geworden, weil die Industriebetriebe den Bedarf an
Hilfskräften meist aus den eigenen Reihen zu decken vermögen.
Als Ersatz für das Selbständigwerden der Angestellten bietet der Großbetrieb
das Aufrücken in sog. leitende Stellen (vgl. 3: Die leitenden Angestellten).
2. Die Gliederung. Der Bedarf der Wirtschaftsbetriebe an Hilfskräften geht
in der Regel nicht gerade auf eine Person, die die Gesamtheit der kaufmännischen
Nebenarbeiten verrichtet und darüber hinaus noch den Wirtschafter in der Ausübung
seiner Hauptarbeit unterstützt. Selbst in kleinen Ladengeschäften ist die
alleinige Hilfskraft meist nur auf das Verkaufen eingestellt. In den Mittelbetrieben
des Handels, der Industrie und der Banken ist bereits eine Aufgliederung der kaufmännischen
Nebenarbeiten nach ihrem besonderen Inhalt eingetreten. Entsprechend
gestaltet sich der Bedarf nach Hilfskräften verschiedener Art.
Man unterscheidet — zur Grundarbeit gehörend —;
1. Den Einkäufer, der den Einkauf der erforderlichen Waren (Roh- und Hilfsstoffe)
im engsten Einvernehmen mit dem Wirtschafter (Unternehmer) oder nach
dessen Anweisungen besorgt, also an einer wichtigen Stelle des Gewinn- und Verlustkontos
der Unternehmung tätig und dementsprechend wertvoll ist;
2. den Verkäufer, dem die Arbeit obliegt, im offenen Verkaufsgeschäft, im