Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

Doch  hat  diese  Entwicklung  zur  Folge,  daß  auch  die  Verteilung  der  massenhaft  erzeugten
Güter  neue  Betriebe  oder  die  Vergrößerung  bestehender  Betriebe  nötig  macht:  Entstehung
der  Großbetriebe  im  Einzelhandel  (Warenhäuser)  und  der  Bankgroßbetriebe.  Auch  hier  kann
die  vermehrte  Arbeit  nur  mit  Hilfe  zahlreicher  kaufmännischen  Angestellten  geleistet  werden.
Insgesamt  sind  1933  über  4  Millionen  Angestellte  (14,946  Millionen  Arbeiter)  gezählt
worden.  Die  Zahl  der  kaufmännischen  Angestellten  einschließlich  der  Büroangestellten  wird
mit  2,729  Millionen  angegeben;  davon  1,678  Millionen  männlich  und  1,15  Millionen  weiblich.
Wenn  die  Handels-  (und  Bank-)  Betriebe  als  reine  Angestelltenbetriebe  bezeichnet  werden,
so  ist  das  nicht  ganz  wörtlich  zu  nehmen.  Insbesondere  in  den  Großbetrieben  gibt  es  mancherlei ­
  technische  Arbeit  (Beleuchtung,  Heizung,  Transport,  Hausverwaltung),  sind  also  technische ­
  Angestellte  und  Arbeiter  erforderlich.  Außerdem  werden  in  Handels-  und  Bankbetrieben ­
  (ebenso  in  Industrie-  und  Verkehrsbetrieben)  diejenigen  Personen  vielfach  als  Arbeiter
bezeichnet,  die  nicht  mit  der  eigentlichen  kaufmännischen  Arbeit  beschäftigt  sind,  wie  die
Boten,  Pförtner,  Nachtwächter,  Reinmacher  usw.  (Bei  der  Reichsbank  sind  Ende  1935  vorhanden; ­
  8840  Beamte,  6340  Angestellte  und  1061  Arbeiter  und  Arbeiterinnen.)
Wenn  auch  der  neue  Zuwachs  an  Angestellten  (in  den  Industrie-  und  Bankbetrieben) ­
  unter  der  alten  Bezeichnung  der  kaufmännischen  Angestellten  zusammengefaßt ­
  wird,  so  kann  man  doch  noch  von  einer  verschiedenen  Einstellung
zu  ihrer  Arbeit  sprechen  (wenn  auch  in  jüngster  Zeit  der  allerorts  sich  bemerkbar
machende  Großbetrieb  zur  Verflachung  der  Unterschiede  beiträgt).  So  überwiegt
in  den  Handelsbetrieben  der  händlerische,  d.  h.  verkaufende  Angestellte,  der  noch
von  dem  Drange  nach  Selbständigwerden  beseelt  ist  und  dieses  Ziel  immer  noch
in  vielen  Fällen  erreichen  kann.  In  Industriebetrieben  ist  die  Erreichung  dieses
Zieles  schwieriger;  außerdem  tritt  hier  der  Kaufmann  mit  dem  Techniker  um  den
Erfolg  in  Wettbewerb.  So  kommt  es,  daß  der  kaufmännische  Angestellte  in  Industriebetrieben ­
  leicht  zu  einem  Sonderarbeiter  (Geschäftszweig  oder  Abrechnungswesen) ­
  wird,  dem  ein  Wechsel  in  der  Beschäftigung  weniger  leicht  gelingt.  Ähnlich ­
  hegt  es  in  den  Verkehrsbetrieben,  wenn  nicht,  wie  in  Speditionsbetrieben,  die
kaufmännische  Arbeit  überwiegt.  Beim  Bankbetrieb,  dem  ausgesprochenen  Angestelltenbetrieb, ­
  ist  heute  die  Aussicht,  selbständig  zu  werden,  sehr  gering.  Dazu
kommt,  daß  in  ahen  Großbetrieben  die  große  Masse  der  kaufmännischen  Arbeit
mehr  das  Merkmal  der  Verwaltung  und  Ausführung  der  reich  gegliederten  Nebenarbeit ­
  annimmt.  Hier  entfernt  sich  der  Angestellte  immer  mehr  von  der  eigentlichen
Grundarbeit.  So  nennen  sich  die  Bankangestellten  gern  Bankbeamte  (nach  dem
Vorbild  der  Beamten  der  Reichsbank,  die  die  Rechte  und  Pflichten  der  Reichsbeamten ­
  haben).  Die  Fälle,  wo  der  kaufmännische  Angestellte  aus  dem  Handelsbetrieb ­
  oder  der  Bankbeamte  in  den  Dienst  eines  Industriebetriebes  trat,  sind
heute  auch  deshalb  seltener  geworden,  weil  die  Industriebetriebe  den  Bedarf  an
Hilfskräften  meist  aus  den  eigenen  Reihen  zu  decken  vermögen.
Als  Ersatz  für  das  Selbständigwerden  der  Angestellten  bietet  der  Großbetrieb
das  Aufrücken  in  sog.  leitende  Stellen  (vgl.  3:  Die  leitenden  Angestellten).
2.  Die  Gliederung.  Der  Bedarf  der  Wirtschaftsbetriebe  an  Hilfskräften  geht
in  der  Regel  nicht  gerade  auf  eine  Person,  die  die  Gesamtheit  der  kaufmännischen
Nebenarbeiten  verrichtet  und  darüber  hinaus  noch  den  Wirtschafter  in  der  Ausübung ­
  seiner  Hauptarbeit  unterstützt.  Selbst  in  kleinen  Ladengeschäften  ist  die
alleinige  Hilfskraft  meist  nur  auf  das  Verkaufen  eingestellt.  In  den  Mittelbetrieben
des  Handels,  der  Industrie  und  der  Banken  ist  bereits  eine  Aufgliederung  der  kaufmännischen ­
  Nebenarbeiten  nach  ihrem  besonderen  Inhalt  eingetreten.  Entsprechend ­
  gestaltet  sich  der  Bedarf  nach  Hilfskräften  verschiedener  Art.
Man  unterscheidet  —  zur  Grundarbeit  gehörend  —;
1.  Den  Einkäufer,  der  den  Einkauf  der  erforderlichen  Waren  (Roh-  und  Hilfsstoffe) ­
  im  engsten  Einvernehmen  mit  dem  Wirtschafter  (Unternehmer)  oder  nach
dessen  Anweisungen  besorgt,  also  an  einer  wichtigen  Stelle  des  Gewinn-  und  Verlustkontos ­
  der  Unternehmung  tätig  und  dementsprechend  wertvoll  ist;
2.  den  Verkäufer,  dem  die  Arbeit  obliegt,  im  offenen  Verkaufsgeschäft,  im
            
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