Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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ausgezahlt  werden.  Da  aber  Vielen  daran  gelegen  war,  möglichst  bald
zu  dem  Gelde  zu  kommen,  wurde  für  Ostpreußen  1816  ein  Vorschuß  von
einer  Million  bei  einen:  Handlungshause  aufgenommen.
Die  Listen  der  zu  bewilligenden  Unterstützungen,  die  sogenannten
Retablissements-Tabellen,  sollten  nach  Bülows  Verabredungen  zunächst ­
  durch  die  Behörden  aufgenommen,  dann  durch  ständische  Deputierte,
und  zwar  aus  jedem  Kreise  je  zwei  des  Adels  und  je  einen  der  köllmischen
und  der  städtischenAckerbesitzer,  geprüft  werden.  Danach  hatte  das  ständische
Komitee  einen  besonderen  Verteilungsplan  aufzustellen.  Für  Westpreußen,
wo  es  ein  solches  Komitee  nicht  gab,  wurde  Schön  angewiesen,  aus  jedem
Kreise  einen  Deputierten  zu  einem  engeren  Ausschuß  zu  bestimmen.
Hippel  erklärte  aber,  die  Gutsbesitzer  des  Regierungsbezirks  Marienwerder
hätten  in  Schöns  Unparteilichkeit  kein  Vertrauen  und  erwirkte  den  Kreisdeputierten ­
  das  Recht,  selbst  einen  Vertreter  aus  ihrer  Mitte  zu  wählen^).
Die  Wahl  dieser  Deputierten  erfolgte  in  Ostpreußen  bereits  im  Oktober.
Die  44  Vertreter  der  Kreise  tagten  alle  zusammen  in  Königsberg  und  begannen ­
  ihre  Sitzungen  noch  Ende  Oktober.  Sie  und  das  ständische  Komitee
erledigten  ihre  Aufgabe  so  rasch,  daß  der  VerteilungsPlan  bereits  im  Dezember ­
  in  Bülows  Hand  war^).
In  Westpreußen  wurden  die  Verhandlungen  erst  von  den  einzelnen
Kreiskommissionen  getrennt  gepflogen.  Im  Januar  1817  traten  dann  die
„Land-Tags-Deputierten",  wie  S  ch  ö  n  sie  nannte,  in  Danzig  zusammen,
und  den  von  ihnen  beschlossenen  Verteilungsplan  übersandte  Schön  am
23.  Februar  nach  Berlin.  Er  wurde  nicht  müde,  den  „herrlichen  Geist"  zu
rühmen,  der  diesen  „ersten  westpreußischen  Landtag"  beseele,  und  redete
sich  mehr  und  mehr  in  die  Auffassung  hinein,  als  sei  diese,  nur  für  einen  ganz
besonderen  Zweck  berufene  Versammlung  schon  die  ersehnte  Provinzialvertretung. ­
  Nach  gut  französischer  Doktrin  wies  er  Beschwerden  solcher,
die  sich  benachteiligt  glaubten,  mit  der  Erklärung  zurück:  „daß  gegen  einen
von  den  Deputierten  der  Stände  der  Provinz  gefaßten  Beschluß  keinem
einzelnen  Gutsbesitzer  ein  Widerspruch  zustehen  könne,  weil  in  dem  Beschluß ­
  der  Generalversammlung  jederzeit  auch  der  Wille  des  einzelnen  enthalten ­
  ist"^).  Die  Westpreußen  sollten  beizeiten  lernen,  wie  man  die  Sünde
wider  den  heiligen  Geist  der  volontö  gön  orale  zu  scheuen  habe  als  das  ärgste
Gift  freiheitlicher  Selbstregierung!  Als  die  Viererkommission  des  Deutschzuni
  Behuf  der  Verteilung  desRetablisfementssonds  26.  Sept.  1816.  Sitzung  der  ostpreußischen
  Deputierten  v.  29.  Okt.  Geh.  St.  A.  161  h  XIV.  Sect.  2  Nr.  6  I.
M  Hippel  an  Bülow  29.  Sept.  1816.  Bülow  an  Hippel  5.  Okt.  1816.  Geh.  St.
A.  151b  XIV.  Sect.  3  Nr.  2.
2 )  Die  Berichte  Auerswalds  Geh.  St.  A.  151li  XIV.  Sect.  2  Nr.  5  I.
3 )  Schön  an  Bülow  23.  Febr.  1817.  Geh.  St.  A.  77.  71.  34.
Schritten  des  Instituts  sür  ostdeutsche  Wirtschast.  Heft  l.  2
            
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