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ausgezahlt werden. Da aber Vielen daran gelegen war, möglichst bald
zu dem Gelde zu kommen, wurde für Ostpreußen 1816 ein Vorschuß von
einer Million bei einen: Handlungshause aufgenommen.
Die Listen der zu bewilligenden Unterstützungen, die sogenannten
Retablissements-Tabellen, sollten nach Bülows Verabredungen zunächst
durch die Behörden aufgenommen, dann durch ständische Deputierte,
und zwar aus jedem Kreise je zwei des Adels und je einen der köllmischen
und der städtischenAckerbesitzer, geprüft werden. Danach hatte das ständische
Komitee einen besonderen Verteilungsplan aufzustellen. Für Westpreußen,
wo es ein solches Komitee nicht gab, wurde Schön angewiesen, aus jedem
Kreise einen Deputierten zu einem engeren Ausschuß zu bestimmen.
Hippel erklärte aber, die Gutsbesitzer des Regierungsbezirks Marienwerder
hätten in Schöns Unparteilichkeit kein Vertrauen und erwirkte den Kreisdeputierten
das Recht, selbst einen Vertreter aus ihrer Mitte zu wählen^).
Die Wahl dieser Deputierten erfolgte in Ostpreußen bereits im Oktober.
Die 44 Vertreter der Kreise tagten alle zusammen in Königsberg und begannen
ihre Sitzungen noch Ende Oktober. Sie und das ständische Komitee
erledigten ihre Aufgabe so rasch, daß der VerteilungsPlan bereits im Dezember
in Bülows Hand war^).
In Westpreußen wurden die Verhandlungen erst von den einzelnen
Kreiskommissionen getrennt gepflogen. Im Januar 1817 traten dann die
„Land-Tags-Deputierten", wie S ch ö n sie nannte, in Danzig zusammen,
und den von ihnen beschlossenen Verteilungsplan übersandte Schön am
23. Februar nach Berlin. Er wurde nicht müde, den „herrlichen Geist" zu
rühmen, der diesen „ersten westpreußischen Landtag" beseele, und redete
sich mehr und mehr in die Auffassung hinein, als sei diese, nur für einen ganz
besonderen Zweck berufene Versammlung schon die ersehnte Provinzialvertretung.
Nach gut französischer Doktrin wies er Beschwerden solcher,
die sich benachteiligt glaubten, mit der Erklärung zurück: „daß gegen einen
von den Deputierten der Stände der Provinz gefaßten Beschluß keinem
einzelnen Gutsbesitzer ein Widerspruch zustehen könne, weil in dem Beschluß
der Generalversammlung jederzeit auch der Wille des einzelnen enthalten
ist"^). Die Westpreußen sollten beizeiten lernen, wie man die Sünde
wider den heiligen Geist der volontö gön orale zu scheuen habe als das ärgste
Gift freiheitlicher Selbstregierung! Als die Viererkommission des Deutschzuni
Behuf der Verteilung desRetablisfementssonds 26. Sept. 1816. Sitzung der ostpreußischen
Deputierten v. 29. Okt. Geh. St. A. 161 h XIV. Sect. 2 Nr. 6 I.
M Hippel an Bülow 29. Sept. 1816. Bülow an Hippel 5. Okt. 1816. Geh. St.
A. 151b XIV. Sect. 3 Nr. 2.
2 ) Die Berichte Auerswalds Geh. St. A. 151li XIV. Sect. 2 Nr. 5 I.
3 ) Schön an Bülow 23. Febr. 1817. Geh. St. A. 77. 71. 34.
Schritten des Instituts sür ostdeutsche Wirtschast. Heft l. 2