Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Croneschen Kreises sich in dem Falle des Gutsbesitzers Germar auf Preußen 
dorf eine Änderung der Beschlüsse der Generalversammlung erlaubte, sprach 
Schön ihr sein lebhaftes Bedauern aus, daß „Stände gegen Stände", 
gegen die „Stimme der von Ihnen gewählten Deputierten, also Ihre 
Stimme" in dieser Weise auftreten könnten. Die Strafpredigt des gestrengen 
Vaters der Provinz endete in dem frommen Wunsche, „daß der von Ihnen 
gethane Schritt nach der ersten ständischen Versammlung, solange West 
preußen ist, nicht bloß der erste, sondern der letzte sein möge!" Mit der 
gleichen Energie, mit der Schön die Beschlüsse der ständischen Versamm 
lung gegenüber den Widerständen in der Provinz verteidigte, wehrte er 
auch die Einsprüche der Ministerien ab. Mit Beharrlichkeit wies er darauf 
hin, daß diese „Angelegenheit nach dem Befehl Seiner Majestät als rein 
ständisch behandelt werden soll". Die Usurpierung einer provinzial 
ständischen Autonomie von seiten des westpreußischen Oberpräsidenten 
erregte in Berlin nicht geringes Erstaunen, und Bülow äußerte alsbald: 
„Die Ansichten des Herrn von Schön über den von ihm etablierten sog. 
Landtag und dessen Permanenz für einenZeitraum von sechs Jahrenscheinen 
mir um so mehr eine Berichtigung zu verdienen, da mir nicht bekannt ist, 
daß die ständische Verbindung in Westpreußen nach der Weise des Herrn 
von Schön die Allerhöchste Sanktion erhalten hat und es vielleicht von 
Folgen sein könnte, wenn der Prozedur nicht schon jetzt ein Widerspruch 
gesetzt werde"*). Schnckmanu war besonders unwillig darüber, daß diese 
westpreußischen „Landboten" aus eigener Machtvollkommenheit, aber mit 
Schöns Genehmigung sich Tagegelder in Höhe von zehn Talern dekretiert 
und damit den Retablissementsfonds belastet hatten. 
Der Protest der Ministerien des Innern und der Finanzen 
richtete sich aber nicht nur gegen diese Ansprüche, sondern gegen die Art und 
Weise, wie die Verteilung sowohl in Ost- wie in Westpreußen vorgenommen 
worden war. Namentlich Schuckmann hat unter dem Einfluß seines 
Referenten Bethe die grundsätzlichen Bedenken gegen das von den Ständen 
befolgte System scharf herausgearbeitet und auf eingreifende Änderungen 
gedrungen. Bülow, der durch seine persönlichen Verhandlungen in vielem 
schon gebunden war und für manchen Fehler selbst die Verantwortung trug, 
war zurückhaltender. Immerhin gab er vielfach den Wünschen Schuck 
manns nach und willigte in eine völlige Umarbeitung der Retablissements 
tabellen, die von den Geheimen Räten Bethe und Skalley vorgenommen 
wurde. Die beiden Minister reichten dann einen gemeinsamen Jmmediat- 
*) Bülow an Schuckmann 28. Mai 1817. Beiliegend das Schreiben Schöns an 
die Stände des Deutsch-Croneschen Kreises v. 5. März 1817. Ebenda.
	        
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