Croneschen Kreises sich in dem Falle des Gutsbesitzers Germar auf Preußen
dorf eine Änderung der Beschlüsse der Generalversammlung erlaubte, sprach
Schön ihr sein lebhaftes Bedauern aus, daß „Stände gegen Stände",
gegen die „Stimme der von Ihnen gewählten Deputierten, also Ihre
Stimme" in dieser Weise auftreten könnten. Die Strafpredigt des gestrengen
Vaters der Provinz endete in dem frommen Wunsche, „daß der von Ihnen
gethane Schritt nach der ersten ständischen Versammlung, solange West
preußen ist, nicht bloß der erste, sondern der letzte sein möge!" Mit der
gleichen Energie, mit der Schön die Beschlüsse der ständischen Versamm
lung gegenüber den Widerständen in der Provinz verteidigte, wehrte er
auch die Einsprüche der Ministerien ab. Mit Beharrlichkeit wies er darauf
hin, daß diese „Angelegenheit nach dem Befehl Seiner Majestät als rein
ständisch behandelt werden soll". Die Usurpierung einer provinzial
ständischen Autonomie von seiten des westpreußischen Oberpräsidenten
erregte in Berlin nicht geringes Erstaunen, und Bülow äußerte alsbald:
„Die Ansichten des Herrn von Schön über den von ihm etablierten sog.
Landtag und dessen Permanenz für einenZeitraum von sechs Jahrenscheinen
mir um so mehr eine Berichtigung zu verdienen, da mir nicht bekannt ist,
daß die ständische Verbindung in Westpreußen nach der Weise des Herrn
von Schön die Allerhöchste Sanktion erhalten hat und es vielleicht von
Folgen sein könnte, wenn der Prozedur nicht schon jetzt ein Widerspruch
gesetzt werde"*). Schnckmanu war besonders unwillig darüber, daß diese
westpreußischen „Landboten" aus eigener Machtvollkommenheit, aber mit
Schöns Genehmigung sich Tagegelder in Höhe von zehn Talern dekretiert
und damit den Retablissementsfonds belastet hatten.
Der Protest der Ministerien des Innern und der Finanzen
richtete sich aber nicht nur gegen diese Ansprüche, sondern gegen die Art und
Weise, wie die Verteilung sowohl in Ost- wie in Westpreußen vorgenommen
worden war. Namentlich Schuckmann hat unter dem Einfluß seines
Referenten Bethe die grundsätzlichen Bedenken gegen das von den Ständen
befolgte System scharf herausgearbeitet und auf eingreifende Änderungen
gedrungen. Bülow, der durch seine persönlichen Verhandlungen in vielem
schon gebunden war und für manchen Fehler selbst die Verantwortung trug,
war zurückhaltender. Immerhin gab er vielfach den Wünschen Schuck
manns nach und willigte in eine völlige Umarbeitung der Retablissements
tabellen, die von den Geheimen Räten Bethe und Skalley vorgenommen
wurde. Die beiden Minister reichten dann einen gemeinsamen Jmmediat-
*) Bülow an Schuckmann 28. Mai 1817. Beiliegend das Schreiben Schöns an
die Stände des Deutsch-Croneschen Kreises v. 5. März 1817. Ebenda.