Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

Croneschen  Kreises  sich  in  dem  Falle  des  Gutsbesitzers  Germar  auf  Preußendorf ­
  eine  Änderung  der  Beschlüsse  der  Generalversammlung  erlaubte,  sprach
Schön  ihr  sein  lebhaftes  Bedauern  aus,  daß  „Stände  gegen  Stände",
gegen  die  „Stimme  der  von  Ihnen  gewählten  Deputierten,  also  Ihre
Stimme"  in  dieser  Weise  auftreten  könnten.  Die  Strafpredigt  des  gestrengen
Vaters  der  Provinz  endete  in  dem  frommen  Wunsche,  „daß  der  von  Ihnen
gethane  Schritt  nach  der  ersten  ständischen  Versammlung,  solange  Westpreußen ­
  ist,  nicht  bloß  der  erste,  sondern  der  letzte  sein  möge!"  Mit  der
gleichen  Energie,  mit  der  Schön  die  Beschlüsse  der  ständischen  Versammlung ­
  gegenüber  den  Widerständen  in  der  Provinz  verteidigte,  wehrte  er
auch  die  Einsprüche  der  Ministerien  ab.  Mit  Beharrlichkeit  wies  er  darauf
hin,  daß  diese  „Angelegenheit  nach  dem  Befehl  Seiner  Majestät  als  rein
ständisch  behandelt  werden  soll".  Die  Usurpierung  einer  provinzialständischen ­
  Autonomie  von  seiten  des  westpreußischen  Oberpräsidenten
erregte  in  Berlin  nicht  geringes  Erstaunen,  und  Bülow  äußerte  alsbald:
„Die  Ansichten  des  Herrn  von  Schön  über  den  von  ihm  etablierten  sog.
Landtag  und  dessen  Permanenz  für  einenZeitraum  von  sechs  Jahrenscheinen
mir  um  so  mehr  eine  Berichtigung  zu  verdienen,  da  mir  nicht  bekannt  ist,
daß  die  ständische  Verbindung  in  Westpreußen  nach  der  Weise  des  Herrn
von  Schön  die  Allerhöchste  Sanktion  erhalten  hat  und  es  vielleicht  von
Folgen  sein  könnte,  wenn  der  Prozedur  nicht  schon  jetzt  ein  Widerspruch
gesetzt  werde"*).  Schnckmanu  war  besonders  unwillig  darüber,  daß  diese
westpreußischen  „Landboten"  aus  eigener  Machtvollkommenheit,  aber  mit
Schöns  Genehmigung  sich  Tagegelder  in  Höhe  von  zehn  Talern  dekretiert
und  damit  den  Retablissementsfonds  belastet  hatten.
Der  Protest  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen
richtete  sich  aber  nicht  nur  gegen  diese  Ansprüche,  sondern  gegen  die  Art  und
Weise,  wie  die  Verteilung  sowohl  in  Ost-  wie  in  Westpreußen  vorgenommen
worden  war.  Namentlich  Schuckmann  hat  unter  dem  Einfluß  seines
Referenten  Bethe  die  grundsätzlichen  Bedenken  gegen  das  von  den  Ständen
befolgte  System  scharf  herausgearbeitet  und  auf  eingreifende  Änderungen
gedrungen.  Bülow,  der  durch  seine  persönlichen  Verhandlungen  in  vielem
schon  gebunden  war  und  für  manchen  Fehler  selbst  die  Verantwortung  trug,
war  zurückhaltender.  Immerhin  gab  er  vielfach  den  Wünschen  Schuckmanns ­
  nach  und  willigte  in  eine  völlige  Umarbeitung  der  Retablissementstabellen, ­
  die  von  den  Geheimen  Räten  Bethe  und  Skalley  vorgenommen
wurde.  Die  beiden  Minister  reichten  dann  einen  gemeinsamen  Jmmediat-*)

  Bülow  an  Schuckmann  28.  Mai  1817.  Beiliegend  das  Schreiben  Schöns  an
die  Stände  des  Deutsch-Croneschen  Kreises  v.  5.  März  1817.  Ebenda.
            
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