Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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bericht  über  die  VerteilungsPläne  ein,  über  den  ostprenßischen  am  15.  April
1817,  über  den  westprenßischen  am  11.  August/8.  September  1817*).
Die  Retablissementstabellen,  wie  sie  ans  den  Beratungen  der  ständischen
Vertretungen  hervorgegangen  waren,  gaben  nun  allerdings  zu  mancherlei
Bedenken  Anlaß.  Vor  allem  machte  sich  die  soziale  Zusammensetzung  dieser
Körperschaften  geltend.  In  den  einzelnen  Kreiskommissionen  hielten  sich
adlige  und  bürgerliche  Vertreter  die  Wage,  aber  die  zweiten  Instanzen,
das  Komitee  der  ostpreußischen  und  lithauischen  Stände  sowie  die  Versammlung
  der  Deputierten  in  Danzig,  wiesen  eine  adlige  Majorität  auf.
Die  Wirkungen  dieses  Machtverhältnisses  werden  offensichtlich,  wenn
man  die  Retablissementstabellen,  wie  sie  von  denlandrätlichen  und  Domänenämtern ­
  sowie  den  Magistraten  ausgenommen  und  von  den  Regierungen
zusammengestellt  worden  waren,  mit  ihren  Abänderungen  durch  die  Stände
vergleicht.  Im  Königsberger  Departement  wurden  1164718  Tlr.  in  folgender ­

  Weise  verteilt:
Es  bekamen:  Nach  den  Vorschlägen  Nach  den  Vorschlägen
der  Behörden  der  Stände
Die  adligen  Besitzer  ...  669  011  Tlr.  911857  Tlr.
Die  Köllmer  298  609  „  148  428  „

Die  städtischen  Ackerbauer  .  197  098  „  104  433  „
Die  Kritik,  die  Schuckmann  und  Bülow  an  dem  ständischen  VerteilungsPlan ­
  übten,  richtete  sich  aber  auch  gegen  die  Prinzipien,  nach  denen
im  einzelnen  die  Verteilung  vorgenommen  worden  war.  Den  Grundfehler
erblickten  sie  darin,  daß  die  Stände  vielfach  Gutsbesitzern,  die  zwar  1807
einigen  Schaden  erlitten  hatten,  sich  aber  sehr  gut  ohne  Unterstützung  halten
konnten,  geringfügige  Summen  von  oft  nur  2—5%  des  Gutswerts  bewilligt ­
  und  damit  die  zur  Verfügung  stehende  Gesamtsumme  zersplittert
hatten.  Es  seien  bei  einen:  freien  Vermögen  von  66%  Unterstützungen
Don  1  Vz%  gewährt  worden.  Die  Stände  ließen  möglichst  vielen  eine
„Schadenvergütung"  zukommen  und  „handelten  nicht  aus  dem  Gesichtspunkt ­
  des  Retablissements-  und  Konservationsbedürfnisses",  der  bei  der
Bewilligung  des  Fonds  allein  niaßgebend  gewesen  sei.  Die  Minister  machten
auch  geltend,  daß  den  ständischen  Vertretern  gerade  da,  wo  kleine  Unterstützungen ­
  nötig  seien,  die  Kenntnis  der  individuellen  Verhältnisse  abgehe.
Nanlentlich  betreffe  dies  kleinere  Besitzungen.  Denn  wenn  die  Minister
die  Bewilligungen  an  den  Großgrundbesitz  als  zu  zersplittert  kritisierten,
0  Geh.  St.  A.  74  I  XX  8  vol.  1—2.  Diese  Aktenbände  sind  im  Folgenden
vornehmlich  benutzt.
z )  Vergleichende  Übersicht  der  von  ständischen  Deputierten  Könipsberger  Departements ­
  repartierten  Unterstützungsgelder  mit  dem  Betrage  der  Retablissements-Tabellen
  der  ostpreußischen  Regierung.  Ebenda  vol.  2  sol.  218.,

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