Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Ausgabenreserve.

treffenden  Anlagekonto,  dann  bleibt  die  Neubaureserve  ihrem
Betrage  nach  unverändert;  die  Gewinnrücklage  ist  dann  eine
dauernde  Zurückstellung  und  Bindung  flüssiger  Mittel.  Bucht
man  die  Neubaukosten  von  der  Reserve  ab,  so  wird  der  Betrag
zur  Verfügung  (Ausschüttung  oder  anderen  Verwendung)  der
Gesellschaft  frei.  Man  kann  demnach  den  Vermögenszugang  aut
Anlagekonto  buchen  und  die  Reserve  unberührt  lassen,  oder  man
trennt  einen  gleich  hohen  Betrag  von  der  Ausgabenreserve  ab,
führt  ihn  einer  anderen  Reserve  zu  oder  bringt  ihn  durch  Verbuchung ­
  auf  Gewinn-  und  Verlustkonto  zur  Ausschüttung-Endlich
  könnte  man  den  Zugang  sichtbar  auf  Anlagekonto  zuschreiben,
  ihn  mit  ungefähr  100  %  abschreihen  und  die  Abschreibung ­
  aus  der  Ausgabenreserve  decken.
Fischer,  Bilanzwerte  II  S.  366,  405,  bezeichnet  Verlustund
  Ausgabenreserven  als  „qualifizierte“,  „bedingte“  Gewinnreserven;
  es  müssen  bestimmte  Minderungen  des  Reinvermögens
stattgefunden  haben,  wenn  solche  Reserven  zur  Gewinnverteilung
herangezogen  werden  sollen  (gebundene  Reserven).  Es  ist  aber
vorgekommen,  daß  der  Zweck  einer  Reserve  geändert  wird,
daß  Umbuchungen  auf  andere  freie  Reserven  stattfinden,  daß
qualifizierte  Reserven  anderen  Zwecken  dienen  usw.  Freiwillige
Gewinnrückstellungen  dienen  in  letzter  Linie  mittelbar  der
Dividendenergänzung,  der  Zurückhaltung  flüssiger  Mittel,  der
Erhöhung  der  Zahlungsbereitschaft  der  aktiven  Vermögensmasse
  x ).  Auch  die  gesetzliche  Reserve  kann  Ursache  einer  späteren ­
  Gewinnverteilung  werden:  Wenn  die  Unterbilanz  aus  der
Zwangsreserve  „gedeckt“  wird,  kann  der  Gewinn  des  folgenden
Jahres  zur  Verteilung  kommen  (Fischer,  II  S.  409).  Demnach
ist  keine  Reserve  der  Gewinnverteilung  unwiderruflich  entzogen-Der
  Tilgungsfonds  ist  ein  Ersatzfonds,  richtiger  als  Erhaltungskonto
  für  flüssige  Mittel  bezeichnet,  um  jenen  Betrag
von  der  Gewinnauszahlung  auszuschließen,  der  infolge  der  Tilgung ­
  (=  Rückzahlung)  fremder  Gelder  aus  den  eigenen  Mitteln
mit  diesem  Betrage  die  eigene  Vermögensmacht  schwächen
R  Der  Neubau-  oder  Erweiterungsfonds  ermöglicht  die  Erweiterung
bzw.  Erneuerung  der  Anlagen  ohne  Aufbringung  neuer  Mittel  und  sichert
dem  Unternehmen  Barmittel,  wenn  der  Vermögenszuwachs  zur  Beschaffung
flüssiger  Werte  Verwendung  gefunden  hat.
            
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