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Ausgabenreserve.
treffenden Anlagekonto, dann bleibt die Neubaureserve ihrem
Betrage nach unverändert; die Gewinnrücklage ist dann eine
dauernde Zurückstellung und Bindung flüssiger Mittel. Bucht
man die Neubaukosten von der Reserve ab, so wird der Betrag
zur Verfügung (Ausschüttung oder anderen Verwendung) der
Gesellschaft frei. Man kann demnach den Vermögenszugang aut
Anlagekonto buchen und die Reserve unberührt lassen, oder man
trennt einen gleich hohen Betrag von der Ausgabenreserve ab,
führt ihn einer anderen Reserve zu oder bringt ihn durch Verbuchung
auf Gewinn- und Verlustkonto zur Ausschüttung-Endlich
könnte man den Zugang sichtbar auf Anlagekonto zuschreiben,
ihn mit ungefähr 100 % abschreihen und die Abschreibung
aus der Ausgabenreserve decken.
Fischer, Bilanzwerte II S. 366, 405, bezeichnet Verlustund
Ausgabenreserven als „qualifizierte“, „bedingte“ Gewinnreserven;
es müssen bestimmte Minderungen des Reinvermögens
stattgefunden haben, wenn solche Reserven zur Gewinnverteilung
herangezogen werden sollen (gebundene Reserven). Es ist aber
vorgekommen, daß der Zweck einer Reserve geändert wird,
daß Umbuchungen auf andere freie Reserven stattfinden, daß
qualifizierte Reserven anderen Zwecken dienen usw. Freiwillige
Gewinnrückstellungen dienen in letzter Linie mittelbar der
Dividendenergänzung, der Zurückhaltung flüssiger Mittel, der
Erhöhung der Zahlungsbereitschaft der aktiven Vermögensmasse
x ). Auch die gesetzliche Reserve kann Ursache einer späteren
Gewinnverteilung werden: Wenn die Unterbilanz aus der
Zwangsreserve „gedeckt“ wird, kann der Gewinn des folgenden
Jahres zur Verteilung kommen (Fischer, II S. 409). Demnach
ist keine Reserve der Gewinnverteilung unwiderruflich entzogen-Der
Tilgungsfonds ist ein Ersatzfonds, richtiger als Erhaltungskonto
für flüssige Mittel bezeichnet, um jenen Betrag
von der Gewinnauszahlung auszuschließen, der infolge der Tilgung
(= Rückzahlung) fremder Gelder aus den eigenen Mitteln
mit diesem Betrage die eigene Vermögensmacht schwächen
R Der Neubau- oder Erweiterungsfonds ermöglicht die Erweiterung
bzw. Erneuerung der Anlagen ohne Aufbringung neuer Mittel und sichert
dem Unternehmen Barmittel, wenn der Vermögenszuwachs zur Beschaffung
flüssiger Werte Verwendung gefunden hat.