Bewertungsgewinue.
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5. Endlich gibt es Fälle, in denen von den Unternehmern
des Betriebes eine Einzahlung des Verlustanteils gefordert wird,
z - B. Gewerkschaften, Genossenschaften.
Das vorstehende Schema gibt Einblick in die Gewinn- und
Verlust Verteilung einer Molkereigenossenschaft (S. 126).
Der Reingewinn oder Reinverlust ist der Ausgleichsposten
der Ertragsbilanz, wie er in der B. der Kapitalgesellschaften ein
Ausgleichsposten der Abschlußbilanz ist. Beide haben also den
gleichen Charakter wie das „Kapitalkonto“, das als „Gegen
gewichtskonto“ der doppelten Buchführung das Bilanzkonto
(der Einzelunternehmung) ausgleicht. Angenommen, ein Unter
nehmen mache nur Bargeschäfte; dann ist mindestens der Rein
gewinn auch in Bargeld vorhanden. Etwaige Abschreibungen
nuf das Anlagevermögen vermindern den „berechneten“ Rein
gewinn, nicht den wirklich verdienten, z. B.;
1. Jahr
2. Jahr
Anlagen
. 100
Anlagen
100
^aren .
, 90
-f-Abschreib. .
10 90
B argeld
. GO
Waren
.... ~
Kapital
. 250
Bargeld
... 173
Kapital
... 263
Einlage
. ,. 250
Reingewinn.. . .
. 13
Die Waren wurden im 2. Jahr für 115 gegen Bargeld ver
kauft; Unkosten 2. Der verdiente Gewinn ist 23, der durch
Abschreibungen zahlenmäßig aut 13 verringert wird.
Die Gewinne der Ertragsberechnung sollen schon realisiert,
d- h. verdient sein, nicht nur bei Kapitalgesellschaften. Es ist
^gemeiner Grundsatz ordentlicher und vorsichtiger Kaufleute, in
dtren Ertragsberechnungen fiktive, d. h. rein buchmäßige, rech
nungsmäßige oder, wie wir sie nennen wollen, Bewertungs-
§ e «’wne auszuschließen durch Bewertung höchstens zum An-
8c baffungs- oder Herstellungspreis, oder auszuscheiden, indem
n^n solche Scheingewinne in den B. besonders ersichtlich macht.
S° werden beispielsweise solche Bewertungsgewinne an Effekten
kei den österreichischen Versicherungsgesellschaften einem „Konto
bir Kursdifferenzen“ auf der Passivseite der B. zugeschrieben
u üd so der Verteilung an die Aktionäre entzogen. Ebenso könnte