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Kritik der Schulden.
sicherungs-, Kredit-, Werkverträge u. a. zugrunde liegen. Die
fremden Mittel als Leihkapital sind rentenberechtigt, belasten den
Ertrag der Unternehmung mit dem vertragsmäßig bestimmten
Betrag, mittelbar oder unmittelbar.
Nach der Rückzahlungsfrist und nach wirtschaftlichen Ge
sichtspunkten sind zu unterscheiden:
a) Langfristige oder feste Schulden als Mittel der Geld
beschaffung, wie Anleiheschulden (Obligationen abzüglich der
noch nicht begebenen), Hypothekarschulden, langfristige Dar
lehnsschulden. Man kann sie im allgemeinen als Geldkredite
bezeichnen, also Verbindlichkeiten, die den Ertrag der Unter
nehmung unmittelbar durch Leistung von Zinsen belasten.
b) Kurzfristige, laufende Schulden als Mittel der Geld- und
Kapitalbeschaffung, wie Buchschulden (Kreditoren für Waren
lieferungen, Bank- und andere Geldkredite), Wechselschulden
für Warenlieferungen, Bankkredite, Zahlungskredite. Soweit
diese kurzfristigen, noch nicht fälligen Schulden Geldbeschaffungs
mittel sind, vermindert ihr Zinsendienst den Reingewinn der
Unternehmung unmittelbar. Soweit sie Kapitalbeschaffungs
mittel sind, wie beispielsweise die Kaufpreisschulden eines Waren-
händlers oder Fabrikanten, belasten ihre Zinsen (Skontozuschlag)
den Anschaffungspreis der Waren.
c) Sofort fällige Schulden. Fällige, rückständige Geld
leistungen, bei denen die Kreditgewährung ein sekundäres Bc-
gleitmoment ist, wie rückständige Steuern, Löhne, Rechnungen,
Dividenden, Zinsen.
d) Anzah'ungen der Besteller, also Vorleistungen auf zu
künftige Lieferungen (Lieferungsansprüche).
Anlageschulden und Betriebsschulden, Geld- und Waren
schulden, Darlehns- und Stundungskredite bezeichnen die Ver
wendung der im Kreditwege beschafften Kapitalien oder ihre
Entstehung.
Um die fortschreitende Tilgung, beispielsweise der Anleihe
schulden, ersichtlich zu machen, werden der ursprüngliche Schuld
betrag und die bisherige Amortisation wie folgt dargestellt:
Anleihe 1915 3 Mill.
amortisiert 1,2 „ 1 800 00.