Kritik der Schulden.
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Die Einstellung des amortisierten Betrages auf die Aktiv-
Seite (Passiva ganzer Anleihebetrag) ist zwar nicht unstatthaft,
aber ungeschickt und unlogisch.
Die Analyse der fremden Mittel zeigt, wie sehr dieser Teil
der Kapitalbeschaffung von der Art und dem Umfang des Ge<-
schäftsbetriebes, dem Gegenstände der Unternehmung und noch
anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen abhängig
ist. Bei Handelsunternehmungen tiberwiegen naturgemäß die
Warenschulden — Buch- und Wechselschulden —; die Bank
schulden dienen der Zahlungsausgleichung und auch zur Be
schaffung von Geld. Bei industriellen Unternehmungen treten
die Anlageschulden, bei Kapitalgesellschaften die Anleiheschul
den in den Vordergrund. Hypothekenbanken beschaffen sich
die zum Betriebe des Hypothekengeschäfts notwendigen Mittel
fast ausschließlich durch Pfandbriefe 1 ).
Für Kreditbanken ist charakteristisch, daß erhebliche Teile
der fremden Gelder der Bank infolge der Initiative Dritter
Zuströmen, die Depositen- und die Girogelder, während im all
gemeinen Schulden der Initiative des Schuldners entspringen.
Waren- und Geldschulden sind ihrem Verwendungszwecke vor
ihrer oder durch ihre ontrahierung bestimmt; die Kritik hat
£u untersuchen, ob die Zunahme dieser Art fremder Leihkapi
talien im Verhältnis zur Größe des Betriebes, zum Ertrag, zur
Ilmsatzmöglichkeit steht, usw.
Für Leihkapitalien, die infolge der Initiative des Geld
gebers in den Besitz des Unternehmers gelangen, muß diese
erst nutzbringende Anlage und zweckentsprechende Verwendung
suchen. Die Kritik wird ermitteln müssen, ob die Verwendung
solcher Gelder eine sichere ist, die die Interessen der Gläubiger
wahrt.
Die Rückzahlungsfrist des Leihkapitals entspricht seiner
Verwendung. Man baut mit kurzfristigen Schulden 2 ) beispiels
weise keine Anlagen, aber man kann Betricbsschulden auf An
lagevermögen sicherstellen. Je größer die Betricbsschulden,
d. h, die kurzfristigen Kreditkapitalien sind, desto größer sollen
3 ) Vgl. die Bilanzschemata in der Privatwirtschaftslehre, § 60.
•) Bei schwankenden Erträgnissen ist eine hohe Anleiheschuld nicht
erwünscht.