Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Betriebsvermögen.

papierbestände,  übrigens  auch  Valutaverluste,  können  dem  jährlichen ­
  Gewinn  belastet  oder  aus  einer  Rücklage  gedeckt  oder
als  fiktives  rechnungsmäßiges  Aktivum  eingestellt  und  regelmäßig ­
  abgeschrieben,  d.  h.  auf  einen  längeren  Zeitraum  verteilt ­
  werden;  endlich  können  Kursgewinne  nicht  als  Überschüsse,
sondern  als  Minderung  dieser  Kursverluste  behandelt  werden.
Schenkungen  in  Bargeld,  beispielsweise  an  eine  notleidende
Gesellschaft  zwecks  Tilgung  einer  Unterbilanz  oder  Deckung
eines  Verlustes  aus  Unterschlagungen,  sind  bei  Aktiengesellschaften ­
  nicht  verteilungsfähiger  Gewinn,  sind  nicht  der  Zwangsreserve ­
  zuzuführen,  aber  in  die  B.  einzustellen.  Die  Deckung
des  Verlustes  ist  im  Geschäftsbericht  oder  in  der  Gewinnrechnung
ersichtlich  zu  machen.  Geschenkte  Gegenstände,  z.  B.  Grundstücke ­
  an  Eisenbahnen,  sind  ihrem  Schätzungswert  nach  unter
den  Aktiven  anzuführen,  mit  dem  gleichen  Betrag  unter  den
Passiven,  um  eine  Verteilung  zu  verhindern  1 ).  Zuschüsse  des
Staates  oder  der  Gemeinden  zum  Eisenbahnbau  vermindern  die
Herstellungskosten,  wenn  sie  als  verlorner  Zuschuß  gegeben
werden,  oder  bilden  eine  Schuld,  falls  sie  rückzahlbar  sind.  Vielfach ­
  werden  die  erstgenannten  Zuschüsse  auf  beiden  Seiten  der
B.  aufgeführt.
Immaterielle  Güter  und  Rechte,  wie  Patente 1  2 ),  Urheber-,
Firmen-,  Verlagsrechte,  Erfindungen,  Fabrikationsgeheimnisse,
Rechte  auf  Warenzeichen,  Konzessionen,  Berggerechtsame,  kurz
i  ideelle  Aktiva,  können  nur  dann  ein  Bilanzaktivum  bilden,
wenn  für  die  Erwerbung  besondere  Aufwendungen  gemacht
wurden  3 ).  „Arbeitseinlagen“  (im  Gegensatz  zu  Kapitaleinlage»

1 )  Passow,  Bilanzen,  S.  250.  „Ausgleichsfonds  für  unentgeltlich  erworbenen ­
  Grundbesitz“.
2 )  Vgl.  Frankfurter  Ztg.,  Nr.  169  von  1911  (Beurteilung  der  Pate«tkonti
  in  Bilanzen).
3 )  Über  den  „Geschäftswert“  einer  Unternehmung  vgl.  die  Monographie ­
  von  Dicksee,  Goodwill.  3 rd  edition.  London  1906  (Gee  &  Co.);
Privatwirtschaftslehre,  §  12.  Bei  dem  Übergang  der  Dortmunder  Union  au«
die  Deutsch-Luxemburgische  Bergwerk-  und  Hütten-Aktiengesellschaft
wurden  2%  Mül.  M.  angenommener  ideeller  Wert  der  Beteiligungen  affl
Kohlensyndikat,  am  Stahlwerksverband  und  den  sonstigen  Verbänden  sowie
%  Mill.  M.  angenommener  ideeller  Wert  der  Kundschaft  in  die  Bilaa«
eingestellt.
            
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