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Betriebsvermögen.
papierbestände, übrigens auch Valutaverluste, können dem jährlichen
Gewinn belastet oder aus einer Rücklage gedeckt oder
als fiktives rechnungsmäßiges Aktivum eingestellt und regelmäßig
abgeschrieben, d. h. auf einen längeren Zeitraum verteilt
werden; endlich können Kursgewinne nicht als Überschüsse,
sondern als Minderung dieser Kursverluste behandelt werden.
Schenkungen in Bargeld, beispielsweise an eine notleidende
Gesellschaft zwecks Tilgung einer Unterbilanz oder Deckung
eines Verlustes aus Unterschlagungen, sind bei Aktiengesellschaften
nicht verteilungsfähiger Gewinn, sind nicht der Zwangsreserve
zuzuführen, aber in die B. einzustellen. Die Deckung
des Verlustes ist im Geschäftsbericht oder in der Gewinnrechnung
ersichtlich zu machen. Geschenkte Gegenstände, z. B. Grundstücke
an Eisenbahnen, sind ihrem Schätzungswert nach unter
den Aktiven anzuführen, mit dem gleichen Betrag unter den
Passiven, um eine Verteilung zu verhindern 1 ). Zuschüsse des
Staates oder der Gemeinden zum Eisenbahnbau vermindern die
Herstellungskosten, wenn sie als verlorner Zuschuß gegeben
werden, oder bilden eine Schuld, falls sie rückzahlbar sind. Vielfach
werden die erstgenannten Zuschüsse auf beiden Seiten der
B. aufgeführt.
Immaterielle Güter und Rechte, wie Patente 1 2 ), Urheber-,
Firmen-, Verlagsrechte, Erfindungen, Fabrikationsgeheimnisse,
Rechte auf Warenzeichen, Konzessionen, Berggerechtsame, kurz
i ideelle Aktiva, können nur dann ein Bilanzaktivum bilden,
wenn für die Erwerbung besondere Aufwendungen gemacht
wurden 3 ). „Arbeitseinlagen“ (im Gegensatz zu Kapitaleinlage»
1 ) Passow, Bilanzen, S. 250. „Ausgleichsfonds für unentgeltlich erworbenen
Grundbesitz“.
2 ) Vgl. Frankfurter Ztg., Nr. 169 von 1911 (Beurteilung der Pate«tkonti
in Bilanzen).
3 ) Über den „Geschäftswert“ einer Unternehmung vgl. die Monographie
von Dicksee, Goodwill. 3 rd edition. London 1906 (Gee & Co.);
Privatwirtschaftslehre, § 12. Bei dem Übergang der Dortmunder Union au«
die Deutsch-Luxemburgische Bergwerk- und Hütten-Aktiengesellschaft
wurden 2% Mül. M. angenommener ideeller Wert der Beteiligungen affl
Kohlensyndikat, am Stahlwerksverband und den sonstigen Verbänden sowie
% Mill. M. angenommener ideeller Wert der Kundschaft in die Bilaa«
eingestellt.