Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Abschreibungskonten.

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Gewinn-  und  Verlustrechnung 1 )  geben  Anhaltspunkte.  Mitunter
werden  neben  den  notwendigen  Abschreibungen  auch  aus  dem
Reingewinn  Abschreibungsreserven  dotiert  oder  es  wird  übermäßig ­
  abgeschrieben,  dann  werden  stille  Reserven  geschaffen
(Abschreibungsreserven),  deren  Berechnung  dem  Fernstehenden
unmöglich  ist.  Andere  Unternehmungen  lassen  die  Aktiva  ohne
Abschreibungen  und  dotieren  das  Amortisationskonto  aus  dem
Reingewinn:  eine  nachträgliche  Berichtigung  des  Wertansatzes
in  der  Bilanz,  die  gegen  die  gesetzlichen  Bestimmungen  verstößt
(vgl.  Ertragsbilanz).  In  manchen  Fällen,  beispielsweise  häufig
beim  Erneuerungsfonds,  sind  Abschreibungskonto  und  Gewinnrücklage
  in  einem  Bilanzposten  vereinigt.  Notwendige  Abschreibungen ­
  für  Abnutzung  und  Entwertung  werden  mit  der
Gewinnrücklage  zur  Deckung  zukünftiger  Entwertungsverluste
oder  Verlustausgaben  vermengt.
Im  Interesse  der  Bilanzklarheit  ist  eine  zweifelsfreie  Benennung ­
  der  Abschreibungskonten  erwünscht.  Das  Delkredere-Konto,
  ein  Abschreibungskonto  für  Forderungen,  ist  zu  unterscheiden ­
  vom  Delkredere-Reservefonds,  d.  i.  eine  Gewinnrücklage
f hr  in  Zukunft  etwa  entstehende  Verluste;  das  Amortisationskonto
lg t  zu  unterscheiden  vom  Amortisations-Reservefonds,  das  Abschreibungskonto ­
  von  dem  echten  Erneuerungsfonds 1  2 ).  Auch  soll
eine  Zusammenziehung  mit  echten  Reserven  vermieden  werden.
Schematisches  Beispiel:  Eine  Aktienunternehmung  verdient
J m  ersten  Jahr  130  bar,  im  zweiten  160  bar,  die  Reserven  sind
au fgefüllt.  Das  Anlagevermögen,  nach  zwei  Jahren  wertlos,  bleibt
1 )  Abschreibungskonten  sollen  auf  der  Verlustseite  der  Ertragsbilanz,
Reservekonten  in  der  Gewinnverteilung  erscheinen.
2 )  Durch  Ausführungsanweisung  (von  1898)  zu  §  11  des  Kleinbahngesetzes ­
  ist  in  Preußen  ein  Erneuerungsfonds  gesetzlich  vorgeschrieben,  der
zur  Bestreitung  der  Kosten  der  regelmäßig  wiederkehrenden  Erneuerung
des  Oberbaues  und  der  Betriebsmittel  dient.
Der  echte  Erneuerungsfonds  ist  mitunter  an  der  Art  der  Bilanzierung
seiner  Verwendung  zu  erkennen,  z.  B.:
Rücklage  für  Erneuerungen.  185  000  M
Zuweisung  31.  XII.  1910...  360  000  „
545  000  „fl
ab  Verwendung  1911:  Ersatzbauten ­
  für  Sophienhütte  364  000  ,,  181  000  M
Leit

ner.  Buchhaltung-  und  Bilanzknnde.  II  6.  u.  7.  Aufl

5
            
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