Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

Abschreibungen.

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läge  vermehrt  das  Reinvermögen.  Gewinnrückstellungen  gehen
zu  Lasten  des  verteilungefähigen  Reingewinns,  Abschreibungskonten ­
  zu  Lasten  des  Rohgewinns.  Gewinnrücklagen  sind  in
der  Gewinnverteilung,  Abschreibungskonten  in  der  Gewinn-  und
Verlustrechnung  ersichtlich  zu  machen.
Hinsichtlich  der  Dauer  der  Rückstellung  ist  ein  Unterschied
zu  machen  zwischen  Abschreibungen  auf  Anlagevermögen  und
solchen  auf  Betriebsvermögen.  Übermäßige  Abschreibungen  auf
festes  Kapital  sind  dauernde  Rückstellungen,  d.  h.  dauernd  bis
zur  etwaigen  Versilberung  des  Vermögensobjekts,  wo  bei  einem
Verkauf  oder  einer  Einbringung  dieses  Objekts  in  eine  andere
Unternehmung  über  den  Buchwert  hinaus  unter  Umständen  ein
Teil  der  Rückstellungen  wieder  frei  wird  (vgl.  Ertragsrechnung),
oder  dauernd  bis  zum  Hinaufschreiben  des  Buchwertes,  wenn
oine  stille  Abschreibungsreserve  durch  Hinaufsetzen  des  Buchwertes ­
  gegenüber  der  letzten  B.  aufgelöst  werden  soll.  Eine
außerordentliche,  übermäßige  Abschreibung  kann  auch  durch
die  in  späterer  Zeit  unterlassenen  notwendigen  Abschreibungen
av >fgezehrt  werden.  Übermäßige  Abschreibungen  aut  Umsatzv
 ermögen  werden  durch  Veräußerung  bzw.  Eingang  zu  einem
den  abgeschriebenen  Buchwert  übersteigenden  Betrag  frei,  erhöhen ­
  den  Jahresgewinn,  den  sie  im  Abschreibungsjahr  verh
  rzt  haben.  Solche  Abschreibungsgewinne  bilden  dann  einen
Rückersatz  temporärer  Gewinnrückstellungen  durch  zu  hohe
Abschreibungen  (vgl.  auch  S.  70).

5.  Abschnitt.

Die  Abschreibungen.

Auf  die  Lehre  von  den  Abschreibungen  soll  hier  nicht  näher
^ugegangen  werden.  Wir  verweisen  auf  die  unten  angegebene
deratur  *).  Die  buchtechnische  Behandlung  wurde  Band  1,

M  Lettner,  Selbstkostenberechnung  industrieller  Betriebe.  7.  Anü
S.  226  ff.;  Schiff,  Die  Wertminderungen  an  B^tnebsanlag  B  l
t9 °9;  derselbe,  Abschreibungen  (Recht  und  Wirtschaft,  1921),  Dicksee,
            
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