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Güterumsatzpolitik.
dieser Banken, für Ausbau ihrer Verkehrseinrichtungen usw.
zu sorgen und insbesondere die Beleihungs- und Wechselzins-Politik
dein wechselnden Bedürfnisse des Wirtschaftslebens
sowie der Verhütung und der Heilung von Krankheiten und
Erschütterungen der Volkswirtschaft dienstbar zu machen.
Für die wirtschaftlich schwächeren Volkskreise kann der Kredit
vielfach nur durch genossenschaftliche Kreditverbände hinreichend
wirksam gemacht werden. Solchen Genossenschafteil
sucht deshalb die Volkswirtschaftspolitik durch Festlegung gesetzlicher
Grundsätze, aber auch durch anregende, fördernde,
auch wohl unmittelbar unterstützende Tätigkeit zu größerer
Bedeutung zu verhelfen. Die Eigenart der landwirtschaftlichen
Kreditbedürfnisse stellt an die Kreditpolitik noch besondere
Anforderungen. Es bedarf hier nicht nur bestimmter,
dieser Eigenart angepaßter Kreditformen, sondern vielfach
auch besonderer Kreditanstalten, die sich der Pflege landwirtschaftlicher
Kreditbedürfnisse ausschließlich widmen. Die Gesetzgebung
und die staatliche Verwaltung hat in dieser Richtung
eine umfassende und vielseitige Tätigkeit entwickeln müssen
und noch zu entwickeln. Neuerdings ist namentlich der weitgehenden
Verschuldung des landwirtschaftlichen Grundeigentums
sorgfältige Aufmerksamkeit gewidmet worden, weil eine
Vermindemng der Verschuldung („Entschuldung") dieses
Eigentums nach manchen Richtungen eine Abschwächung der
Schwierigkeiten erhoffen läßt, mit denen die Landwirtschaft
zu kämpfen hat. Die zahlreichen Aufgaben, die nach dem
Gesagten der Kreditpolitik erwachsen, können im einzelnen
hier nicht besprochen werden. Sie werden zumeist in besonderen
Bänden dieser Sammlung — über Bankwesen,
Landwirtschaft und Landwirtschaftspolitik usw. — eine nähere
Erörterung finden. (Vergl. auch Band 133 S. 94ff.) Das
Versicherungswesen, das sich als eine besondere Form
der Anwendung des Kredits darstellt, bietet ebenfalls zahl