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Gebrauch sein müssen. In dieser Zeit ist man auf fremde leistungs
fähige Betriebskraft angewiesen.
Die sonstigen Vorkehrungen zum Löschen und Laden, die
der Güterumschlag »im Strom« gezeitigt hat, seien an dieser Stelle
nur kurz erwähnt. Es handelt sich hier um die Lösch- und Lade
einrichtungen für Petroleum, Kohle und Getreide. Wegen der
Mannigfaltigkeit der dabei gebräuchlichen Vorkehrungen, die so
wohl am Kai wie »im Strom« vertreten sind, habe ich diese Spezial
umschlagsmittel in gesonderten Abschnitten behandelt.
Wenden wir uns aber vorerst den am Kai vorhandenen Ein
richtungen für das Löschen und Laden der Güter zu.