Full text : Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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1

49.92

58.50

1

67.08

7

12.22

i

8.58

Die  Notstandsarbeiter  erhalten  zu  den  ihnen  zustehenden  Unterstützungen ­
  einen  Zuschlag  von
30°/o  bei  einer  Arbeitsleistung  von  32  Stunden  wöchentlich
60°/o  „  „  „  „  40
90°/o  ,,  „  ,,  „  48  „  „
Schwerstarbeiter  erhalten  weitere  30  %  Zulage.
Von  den  Tariflöhnen  ziehen  wir  die  Löhne  für  die  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  der  hiesigen  Textilindustrie  heran  (in  den  anderen
Industrien  bzw.  Gewerben  sind  die  Löhne  höher).
Es  erhalten  in  Pfennigen  pro  Stunde:

Gruppe

Facharbeiter ­


Fachhilfsarbeiter ­


Stücklohn

Hilfsarbeiter
im  Tariflohn

Männer

Frauen

Männer

Frauen

i

—  .  —

22.96

20.72

20.16

17.32

il

32.95

29.56

30  SO

25.76

26.88

22.40

in

40.32

36.96

3864

31.36

33.60

28.-IV



53.76

49.28

51.52

41.44

44.80

35.84

und

2.24

2.24

2.24

1.12

2.24

1.12

V

56.-51.52



53.76

42.98

47.04

36.98

Familienzulagen  je  Stunde  und  Empfangsberechtigten  1.68  Pfg.
Zulagen  für  Witwenkinder  3.36  Pfg.

Familienzulagen  je  Stunde  und  Empfangsberechtigten  1.68  Pfg.
Zulagen  für  Witwenkinder  3.36  Pfg.

Die  Monatsverdienste  der  Hilfsarbeiter  Stufe  III  betragen  demnach ­
  bei  234stündiger  Arbeitszeit  für  Männer  78,62  Mark,  für
Frauen  65,52  Mark,  dazu  die  Familien-  und  Kinderzulagen  für  Frau
und  zwei  Kinder  je  1,68  Pfg.  pro  Stunde,  gleich  11,39  Mark,  Gesamtverdienst ­
  mithin  für  die  vierköpfige  Familie  90,41  Mark  monatlich.
Eine  Witwe  dieser  Lohnstufe  mit  zwei  Kindern  erhält  insgesamt
81,24  Mark  monatlich.  Nach  Abzug  der  Versicherungsbeiträge  ist  der
Lohn  für  die  vierköpfige  Familie  bzw.  für  die  Witwe  mit  zwei  Kindern ­
  nicht  mehr  höher  als  die  errechneten  Unterstützungsrichtsätze  zuzüglich ­
  der  Sonderleistungen;  wir  haben  aber  auch  mit  voller  Absicht
diejenige  Lohnarbeitergruppe  herausgegriffen,  die  die  niedrigsten
Lohnsätze  verdient.  Als  weitere  Vergleichszahlen  nennen  wir  noch
die  Bezüge  der  Kriegsopfer.  Eine  Kriegerwitwe,  die  50  Prozent  der
Vollrente  und  einfache  Ausgleichszulage  bezieht  und  zwei  Kinder  hat,
erhält  in  Ortsklasse  A  67,10  Mark  Rente  plus  Zusatzrente  in  Höhe
von  51,75  Mark,  zusammen  also  118,85  Mark  pro  Monat.  Die  Pensionen ­
  für  alleinstehende  Beamte  in  Gruppe  I  bis  IV  betragen  nach
40  Dienstjahren  112,  120,  128  und  152  Mark.
Auf  Grund  vorstehender  Untersuchungen  sind  wir  zu  folgenden
Richtlinien
gekommen:
            
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