§ 2. Genoffenfchaftcn
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Heimarbeiter aber können in ihrem Heim, wie bisher, weiter arbeiten und
brauchen nicht, was fie häufig fürchten, ihre Freiheit in einer Fabrik zu be
graben. Freilich ift eine Produktion, bei der die Arbeiter felbft auf dem Wege
der Genoffenfchaft den Abfatz beforgen, keine Hausinduftrie im eigent
lichen Sinne des Wortes mehr. Der „kaufmännifche Kopf“ ift ihr abgefchlagen.
Der Name „reine Hausinduftrie“, den Alfred Weber für diefe Betriebsform
wählt, fcheint darum nicht zutreffend; es ift viel mehr genoffenfchaftlich orga-
nifiertes Handwerk als Hausinduftrie.
Wenn nun aber diefer fcheinbar verlockende Vorfchlag wenig durchgeführt
wurde, fo legt das die Vermutung nahe, daß eine genoffenfehaft-
liche Organifation doch nur unter ganz beftimmten Voraus
fetzungen eine Befferftellung der Heimarbeiter herbeiführen kann. Vor
allem darf die Fabrik die handwerksmäßige Herftellung der Waren, um die
es fich handelt, noch nicht ganz konkurrenzunfähig gemacht haben. Es müffen
alfo Gewerbezweige fein, die einftweilen überhaupt von der Fabrik
konkurrenz nicht betroffen find, wie Holzfchnitzerei, Korb
flechterei, Korkfehneiderei u. a., oder aber es müffen Qualitäts-
produkte fein, durch welche die Hausinduftriellen mit einer allerdings
verfeinerten Technik und Gefchicklichkeit vor der Fabrik einen Vorfprung
gewinnen. Die Vorausfetzung von Qualitätsprodukten macht es aber auch der
Genoffenfchaft zur Pflicht, für Vervollkommnung der Technik unter ihren Mit
gliedern Sorge zu tragen durch Bereitftellung motorifcher, namentlich elektri-
fcher Kraft, durch Befchaffung verbefferter Werkzeuge, durch ftrenge Kon
trolle der Qualität der abgelieferten Produkte, befonders aber durch Ein
richtung bzw. Befuch von Fachfchulen. Zumei ft gehen indes diefe Bcftrebungen
zur technifchen Hebung der Hausinduftrie von Außenftehenden aus und werden
darum beffer in anderm Zufammenhange behandelt. Aufgabe der Genoffen-
fchaften bleibt es aber auch dann, die Nutzbarmachung diefer Hilfsmittel zu
fördern.
Gefchieht dies nicht, wird die Fabrik der Hausinduftrie jegliches Abfatz-
gebiet vorwegnehmen. Eine Rettung ift dann nur noch möglich, folange von
vornherein ein fefter Kreis von Abnehmern gefichert ift, wie fich dies nament
lich bei den Handwebervereinen in Thüringen und Schlefien zeigt. Ganz all
gemein gilt als weitere Vorausfetzung für das Gedeihen einer Genoffenfchaft,
daß der Abfatz nicht zu weit verzweigt ift und nicht zu
hohe Anforderungen an den Weitblick und die kauf
männifche Tüchtigkeit der G e n o f f e n f c h a f t s I e i t e r
ft eilt. Es muß fich um ein leicht überfehbares, allerdings auch nicht zu eng