Full text : Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

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Früher  war  in  Deutschland  im  Handelsgewerbe  die  Ausbildung
durch  eine  praktische  Lehrzeit  allgemein  üblich.  Für  die  Verkäuferinnen
wird  die  praktische  Lehre  immer  noch  als  recht  geeignet  für  die  Ausbildung ­
  angesehen,  da  ihre  Tätigkeit  doch  meist  rein  praktisch  ist,  und
der  Unterricht  dahin  gerichtet  sein  muß,  diese  praktischen  Fertigkeiten
zu  vermitteln.  Für  die  Kontorangestellten  aber  sieht  man  mehr  und
mehr  von  einer  Lehrzeit  ab.  Denn  obschon  die  Meinungen  über  die
Nützlichkeit  einer  praktischen  Ausbildung  für  das  Bureaupersonal  sehr
voneinander  abweichen,  so  hat  sich  doch  wohl  die  öffentliche  Meinung
im  allgemeinen  gegen  die  praktische  Lehre  entschieden.  Diese  weist
jetzt  ernste  Mängel  auf,  die  niemand  wegleugnen  kann.  Lehrlinge
werden  meist  nur  noch  von  kleinen  Kaufleuten  ausgebildet,  die  infolge
der  großen  Konkurrenz  zur  Verwendung  billiger  Arbeitskräfte  gezwungen ­
  sind,  um  an  den  Geschäftskosten  zu  sparen.  Die  Folge  ist  sehr
oft  eine  Ausnützung  der  Arbeitskraft  und  eine  schlechte  Ausbildung.
Gewiß  gibt  es  noch  gute  Lehrherren,  die  bestrebt  sind,  die  übernommenen ­
  Pflichten  zu  erfüllen  und  die  ihnen  anvertrauten  Lehrlinge
zu  brauchbaren  Angestellten  zu  erziehen;  doch  sind  es  Ausnahmen.
Selbst  bei  gutem  Willen  der  Geschäftsinhaber  ist  aber  eine  gründliche
Ausbildung  infolge  der  ungenügenden  Dauer  der  üblichen  Lehrzeit
nicht  immer  möglich.  Rechnet  man  ein  Jahr  als  Mindestmaß  einer
fachlichen  Unterweisung,  so  entsprechen  fast  ein  Drittel  nicht  den
Anforderungen,  die  man  an  eine  zeitlich  genügende  praktische  Ausbildung ­
  stellt.  Nun  ist  für  den  Umfang  der  erworbenen  Kenntnisse
und  Fertigkeiten  die  Länge  der  Lehrzeit  nicht  allein  und  schlechtweg
maßgebend;  es  kommt  sehr  darauf  an,  wie  der  Lehrherr  seiner  Aufgabe
gerecht  zu  werden  sucht.  Im  allgemeinen  kann  man  aber  doch  wohl  annehmen, ­
  daß  in  kürzerer  Zeit  als  einem  Jahr  ein  junger  Mensch,  der  eben
die  Schule  verlassen  hat,  einen  Betrieb  nicht  wird  kennen  lernen  können.
Außerdem  haftet  fast  jeder  praktischen  Lehre  eine  gewisse  Einseitigkeit ­
  an,  da  jeder  Geschäftsinhaber  die  kaufmännischen  Angelegenheiten
von  seinem  Standpunkt  aus  betrachtet  und  lehrt.
Immerhin  ist  für  die  Verkäuferinnen  die  Absolvierung  einer  Lehrzeit
noch  durchaus  üblich,  da  eineandere  Ausbildungsmöglichkeit  bis  jetztnoch
nicht  gegeben  ist;  V  erkauf  erinnenschulen  sind  erst  eine  Zukunftshoffnung.
Der  „Kaufmännische  Verband  für  weibliche  Angestellte“  und  die  „Verbündeten ­
  kaufmännischen  Vereine  für  weibliche  Angestellte“  ermittelten,
daß  von  den  Verkäuferinnen  eine  Lehrzeit  durchgemacht  hatten:

B.V.
0/

V.K.V.
0/

bis  14  Jahr  .  .  .

/o
...  1,9

/o.
1,0

über  %  „  y 2  „  .  .  .

.  .  .  27,9

8,0
            
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