Full text: Die Frau als kaufmännische Angestellte im Handelsgewerbe

5. Kapitel. 
Die Arbeitszeit. 
Von maßgebender Bedeutung für das gesamte Handelsgewerbe 
ist die Arbeitszeit. Eine zu lange Ausdehnung der Arbeitszeit kann zu 
Mißständen führen, die sowohl für den einzelnen wie für den ganzen 
Stand eine Gefahr bilden. Ist die Arbeitsdauer so ausgedehnt, daß die 
verbleibenden Stunden zur Erholung nicht genügen, so müssen allmäh 
lich infolge der Überanstrengung die Kräfte und auch die Lust zur 
Tätigkeit erlahmen. Auch kann ein übermäßig lang ausgedehnter Auf 
enthalt in den hygienisch nicht immer einwandfreien Arbeitsräumen 
eine schwere Gefährdung der Gesundheit zur Folge haben. Vor allem 
bei jungen Mädchen kann eine schwere Schädigung ihrer Gesundheit 
dadurch hervorgerufen werden; bei den Verkäuferinnen wirkt be 
sonders ungünstig das langandauernde Stehen. Seit der Verordnung 
vom 28. November 1900 betreffend die Einrichtung von Sitzgelegenheit 
für Angestellte in offenen Verkaufsstellen haben sich hier vielleicht die 
Verhältnisse gebessert; leider werden derartige zweckmäßige Vorschriften 
vielfach unwirksam gemacht, weil die Geschäftsinhaber einen mittel 
baren Druck auf ihr Personal ausüben, ständig zur Bedienung der 
Kunden bereit zu stehen. Außer diesen Klagen über die Gefährdung 
der Gesundheit wird noch als Grund gegen eine zu lange Arbeitszeit 
angeführt, daß aus Mangel an Zeit die Anregung zu geistiger Betätigung 
und beruflicher Weiterbildung und das Familienleben schwer leidet. 
Um statistische Unterlagen für eine gesetzliche Ordnung der Arbeits 
zeit zu gewinnen, wurde 1901 von der Kommission für Arbeiter 
statistik eine Erhebung veranstaltet über die Arbeitszeit der Gehilfen 
und Lehrlinge in solchen Kontoren des Handelsgewerbes und kauf 
männischen Betrieben, die nicht mit offenen Verkaufsstellen verbunden 
sind. Die Ermittlung ergab eine Arbeitszeit von 
9 Std. und 
mehr als 9 
mehr als 
weniger 
o/ 
bis 10 Std. 
0/ 
10 Std. 
0/ 
für männliche 
/o 
Gehilfen über 
/o 
/o 
16 Jahre . 
61,3 
28,1 
10,6 
für weibliche 
Gehilfen über 
16 Jahre . 
55,9 
30,4 
13,7
	        
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