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trage bezüglich des Pachtzinses selbstverständlich sofort weiter-
abgetreten. Der neue Pächter hat nun in dem Zwangsverstei
gerungsverfahren sowohl dembisherigenHypothekengläubiger
als auch dem Ersteher gegenüber seine Rechte aus dem Ver
trage geltend gemacht. Der Termin zur Zwangsversteigerung,
der im Januar 1912 anstand, wurde wegen dieser verschie
denen Verträge auf Veranlassung der betreibenden Gläubi
gerin aufgehoben.
Dieser Vertrag wurde von dem Ersteher angefochten.
Im Verlauf des Prozesses zog jedoch der Ersteher die Anfech
tungsklage zurück." —