Full text: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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trage bezüglich des Pachtzinses selbstverständlich sofort weiter- 
abgetreten. Der neue Pächter hat nun in dem Zwangsverstei 
gerungsverfahren sowohl dembisherigenHypothekengläubiger 
als auch dem Ersteher gegenüber seine Rechte aus dem Ver 
trage geltend gemacht. Der Termin zur Zwangsversteigerung, 
der im Januar 1912 anstand, wurde wegen dieser verschie 
denen Verträge auf Veranlassung der betreibenden Gläubi 
gerin aufgehoben. 
Dieser Vertrag wurde von dem Ersteher angefochten. 
Im Verlauf des Prozesses zog jedoch der Ersteher die Anfech 
tungsklage zurück." —
	        
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