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das sich oft mehr als Gegner der Statistik erwiesen hat als das
Beamtentum und die Bureaukratie, die Statistik anfänglich ein
gut Stück wieder zurückgebracht hat.
Preußen ist eine konstitutionelle Monarchie. Die Staatsform
ist aber hinsichtlich der Stellung der Statistik in der Verwaltung
ganz gleichgültig, im Gegenteil, es scheint vorerst die Monarchie
die Gewähr der stetigeren Entwicklung eher zu geben, als das
Parteiregime der Republik 1 ).
Für die Zwecke der Verwaltung gliedert sich der preußische
Staat in Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise und Gemeinden.
Die dementsprechenden Behörden sind das Oberpräsidium
für die Provinz, der Regierungspräsident oder die Regierung für
den Regierungsbezirk, der Landrat für den Kreis, der Gemeindeoder
Ortsvorsteher für die Landgemeinde, der Magistrat bzw.
Bürgermeister für die Stadtgemeinde. Für rein polizeiliche Zwecke
sind seit 1872 zudem die Amtsbezirke mit den Amtsvorstehern
unter den Landräten zu erwähnen; da sie aber fast bedeutungslos
für die Zwecke der vorliegenden Arbeit sind, so sollen sie bei der
Betrachtung gänzlich außer Acht bleiben.
Oberste Zentralbehörden sind das Staatsministerium, der
Staatsrat, die 9 Einzelministerien: Ministerium des Innern, der auswärtigen
Angelegenheiten, das Kriegsministerium, das Justizministerium,
das Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten,
das Finanzministerium, das Ministerium für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten, das Ministerium der öffentlichen
Arbeiten, das Ministerium für Handel und Gewerbe; ferner der
evangelische Oberkirchenrat, das Oberverwaltungsgericht, die Oberrechnungskammer.
Die eingangs erwähnten oberen, mittleren und
unteren Verwaltungsbehörden ressortieren von dem Ministerium
des Innern, zugleich mit dem Statistischen Landesamt und der
Statistischen Zentralkommission usw.
Oberste und einzige Behörde für die Statistik ist in Preußen
das Kgl. Preußische Statistische Bureau, seit 1905 unter der Bezeichnung
Statistisches Landesamt. Die Statistische Zentralkommission,
die 1860 nach dem Vorbilde der belgischen Zentralkommission
auf Betreiben Engels zum Zwecke der Begutachtung der
für die einzelnen Zwecke der Staatsverwaltung erforderlichen
*) Das läßt sich aus der überragenden Stellung des Statistischen Bureaus in
Preußen und der Entwicklung der Statistik dort überhaupt gegenüber der z. B. in den
Vereinigten Staaten oder Frankreich entnehmen.