Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Regierungen  aufforderte,  die  Landräte  zu  periodischen  Übersichten
über  die  statistischen  und  sonstigen  Verhältnisse,  insbesondere  über
die  Resultate  der  Verwaltung  zu  ermuntern,  und  durch  den  Zirkularerlaß ­
  vom  ii.  April  185g 1 ),  der  die  dreijährige  Berichterstattung ­
  der  Landräte  vorschrieb,  sowie  durch  den  Erlaß  vom
27.  Juni  1862 2 ),  der  Inhalt  und  Form  der  Kreisstatistiken  der
periodischen  Berichterstattungen  endgültig  festlegte.
In  diesen  Kreisbeschreibungen  der  30er  und  40er  Jahre  und
später  der  60  er  Jahre  können  aber  wissenschaftliche  Statistiken
im  strengen  Sinne  nicht  erblickt  werden,  daran  hinderte  schon
die  mangelnde  statistisch  -  wissenschaftliche  Schulung  der  Verfasser, ­
  die  zumeist  die  Landräte  selbst  oder  gar  nur  Subalternbeamte ­
  waren 3 ).  Es  waren  im  Grunde  Statistiken  in  der  Art  der
Achenwall-Schlözerschen  Auffassung,  besonders  aber  in  der  Niemanns, ­
  der  ja  in  seinen  »Miscellaneen  historischen,  statistischen
und  ökonomischen  Inhalts« 4 )  von  nachhaltigstem  Einfluß  auf  die
Gestaltung  der  Kreisbeschreibungen  wie  auch  der  Verwaltungsstatistik ­
  überhaupt  gewesen  ist,  wenn  auch  die  zeitgenössische  Geschichte ­
  dies  nicht  erkennen  konnte  und  die  Nachwelt  nicht  zugestehen ­
  wollte 5 ).
Das  Streben  der  Statistiker  ist  stets  auf  die  Anerkennung
der  Statistik  als  Wissenschaft  gegangen,  dann  aber  auf  die  möglichst ­
  souveräne  Stellung  der  Statistik  innerhalb  des  Staatsorganismus ­
 6 ).  Ihre  Reformwünsche  decken  sich  zum  Teil  mit  dem  bereits ­
  zu  Beginn  Ausgeführten  und  dem  an  späterer  Stelle  noch

4 )  Vgl.  Anl.  XI,  S.  36.
2 )  Vgl.  Anl.  XIV,  S.  43  ff.
3 )  Vgl.  Boeckh,  Die  Bearbeitung  von  Kreisstatistiken  durch  die  Kgl.  Landräte  usw.
Zeitschr.  des  Kgl.  Preuß.  Statistischen  Bureaus.  I.  Jahrg.  1861.  S.  308.  »Der  Landrat
ist  nicht  schon  von  selbst  ein  Statistiker;  die  statistische  Tätigkeit,  welche  die  Landratsärater ­
  in  so  hohem  Grade  beschäftigt,  bleibt  ihm  mitunter  fremd,  selten  wenigstens
erlangt  er  die  volle  Technik  derselben;  bei  allen  erforderlichen  Zahlen  in  den  Akten  wird
er  auch  nicht  immer  mit  den  Verhältnissen  des  Kreises  völlig  vertraut  sein,  noch  weniger
oft  ihnen  Verständnis  ihres  statistischen  Wertes  entgegenbringen.«
4 )  Miscellaneen  historischen,  statistischen  und  ökonomischen  Inhalts  zur  Kunde
des  deutschen  und  angrenzenden  Nordens  besonders  der  Herzogtümer  Schleswig  und
Holstein.  2  Bde.  Altona  und  Leipzig  1798.
5 )  Über  Niemann  vgl.  John:  Geschichte  der  Statistik  1884,  S.  H4ff.  Jonak:
Theorie  der  Statistik.  Wien  1853,  S.  31,  vgl.  aber  auch  Niemanns  Abriß  der  Statistik
und  Staatenkunde.  Altona  1807.
6 )  Mischler:  Allgemeine  Grundlagen  der  Verwaltungsstatistik.  Stuttgart  1892
besonders  §  35.  Die  Stellung  des  statistischen  Amtes  im  System  der  Verwaltungsbehörden, ­
  S.  113  ff.
            
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