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Regierungen aufforderte, die Landräte zu periodischen Übersichten
über die statistischen und sonstigen Verhältnisse, insbesondere über
die Resultate der Verwaltung zu ermuntern, und durch den Zirkularerlaß
vom ii. April 185g 1 ), der die dreijährige Berichterstattung
der Landräte vorschrieb, sowie durch den Erlaß vom
27. Juni 1862 2 ), der Inhalt und Form der Kreisstatistiken der
periodischen Berichterstattungen endgültig festlegte.
In diesen Kreisbeschreibungen der 30er und 40er Jahre und
später der 60 er Jahre können aber wissenschaftliche Statistiken
im strengen Sinne nicht erblickt werden, daran hinderte schon
die mangelnde statistisch - wissenschaftliche Schulung der Verfasser,
die zumeist die Landräte selbst oder gar nur Subalternbeamte
waren 3 ). Es waren im Grunde Statistiken in der Art der
Achenwall-Schlözerschen Auffassung, besonders aber in der Niemanns,
der ja in seinen »Miscellaneen historischen, statistischen
und ökonomischen Inhalts« 4 ) von nachhaltigstem Einfluß auf die
Gestaltung der Kreisbeschreibungen wie auch der Verwaltungsstatistik
überhaupt gewesen ist, wenn auch die zeitgenössische Geschichte
dies nicht erkennen konnte und die Nachwelt nicht zugestehen
wollte 5 ).
Das Streben der Statistiker ist stets auf die Anerkennung
der Statistik als Wissenschaft gegangen, dann aber auf die möglichst
souveräne Stellung der Statistik innerhalb des Staatsorganismus
6 ). Ihre Reformwünsche decken sich zum Teil mit dem bereits
zu Beginn Ausgeführten und dem an späterer Stelle noch
4 ) Vgl. Anl. XI, S. 36.
2 ) Vgl. Anl. XIV, S. 43 ff.
3 ) Vgl. Boeckh, Die Bearbeitung von Kreisstatistiken durch die Kgl. Landräte usw.
Zeitschr. des Kgl. Preuß. Statistischen Bureaus. I. Jahrg. 1861. S. 308. »Der Landrat
ist nicht schon von selbst ein Statistiker; die statistische Tätigkeit, welche die Landratsärater
in so hohem Grade beschäftigt, bleibt ihm mitunter fremd, selten wenigstens
erlangt er die volle Technik derselben; bei allen erforderlichen Zahlen in den Akten wird
er auch nicht immer mit den Verhältnissen des Kreises völlig vertraut sein, noch weniger
oft ihnen Verständnis ihres statistischen Wertes entgegenbringen.«
4 ) Miscellaneen historischen, statistischen und ökonomischen Inhalts zur Kunde
des deutschen und angrenzenden Nordens besonders der Herzogtümer Schleswig und
Holstein. 2 Bde. Altona und Leipzig 1798.
5 ) Über Niemann vgl. John: Geschichte der Statistik 1884, S. H4ff. Jonak:
Theorie der Statistik. Wien 1853, S. 31, vgl. aber auch Niemanns Abriß der Statistik
und Staatenkunde. Altona 1807.
6 ) Mischler: Allgemeine Grundlagen der Verwaltungsstatistik. Stuttgart 1892
besonders § 35. Die Stellung des statistischen Amtes im System der Verwaltungsbehörden,
S. 113 ff.