Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Und wenn auch dieses alles überwunden werden sollte, so 
wäre noch die — allerdings behebbare — Schwierigkeit, daß die 
kommunalstatistischen Ämter nur in derselben losen Verbindung 
— auf der einen Seite durch die eigene Verwaltung unterge 
ordnet als Ausführungsorgan, auf der anderen Seite in den 
kommunalen Angelegenheiten souverän und koordiniert der 
Zentralstelle — sich befinden, wie die städtischen statistischen 
Ämter in der Gegenwart. Das ist ein Zustand, der ebenfalls 
wiederum sehr reformbedürftig ist. Es erweist sich daher nur ein 
Weg als einigermaßen gangbar. 
Durch Gesetz, also auf dem Wege des Zwanges, durch Ände 
rung der Provinzialordnungen, wird vorerst bei den Provinzial- 
Kommunalverbänden ein Statistisches Amt oder zum mindesten 
eine statistische Stelle geschaffen 1 ), die mit einem Fachstatistiker 
zu besetzen ist. Dieser Statistiker müßte aus der allgemeinen 
statistischen Laufbahn — die allerdings erst noch zu schaffen 
wäre — hervorgegangen sein und damit natürlich unmittelbarer 
Staatsbeamter sein. Die Besetzung der Stelle würde also nur allein 
nach dem Vorschläge des Statistischen Landesamtes durch die 
Preußische Staatsregierung erfolgen. Ungeachtet dessen müßte 
oder könnte der Statistiker aus den Mitteln des Kommunalverbandes 
bezahlt werden, weil diesem neben der Erledigung der staatlichen 
Statistik, der Erstattung des Verwaltungsberichtes, insbesondere 
die Pflege der lokalen Statistik obzuliegen hätte. Der Statistiker 
würde damit mutatis mutandis die Doppelstellung der Landräte 
erhalten. Er würde auf der einen Seite Beamter der Landesver 
waltung sein und auf der anderen Seite Organ des Kommunal 
verbandes. Die Schwierigkeiten, die sich hieraus ergeben, sollen 
nicht verkannt werden; sie sollen nicht zur Erörterung gelangen, 
weil ihr Wesen vornehmlich juristischer Natur ist. Vielleicht läßt 
sich durch die Darstellung des Aufgabenkreises manche Schwierig 
keit besser umgehen. Als Organ des Statistischen Landesamtes 2 ) 
hätte der Provinzialstatistiker oder das provinzialstatistische Amt 
sämtliche staatlichen Statistiken für die Provinz durchzuführen. 
Ihm würde also die Verteilung, Versendung, Sammlung, Prüfung 
t) Boeckh, Über Zentralisation oder Dezentralisation der Statistik a. a. O., S. 213, 
ist für die Angliederung der provinzialstatistischen Bureaus an das Oberpräsidium, dessen 
Etat »der zur Förderung der Provinzialstatistik nötige Betrag hinzuzusetzen wäre«. Bei 
der geringen Geneigtheit der preußischen Regierung für Ausgaben statistischer Art 
scheint dieser "Weg aber ein aussichtsloser zu sein. 
2 ) Vgl. hierzu Mischler, Handbuch der Verwaltungsstatistik, S. 125.
	        
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