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Und wenn auch dieses alles überwunden werden sollte, so
wäre noch die — allerdings behebbare — Schwierigkeit, daß die
kommunalstatistischen Ämter nur in derselben losen Verbindung
— auf der einen Seite durch die eigene Verwaltung unterge
ordnet als Ausführungsorgan, auf der anderen Seite in den
kommunalen Angelegenheiten souverän und koordiniert der
Zentralstelle — sich befinden, wie die städtischen statistischen
Ämter in der Gegenwart. Das ist ein Zustand, der ebenfalls
wiederum sehr reformbedürftig ist. Es erweist sich daher nur ein
Weg als einigermaßen gangbar.
Durch Gesetz, also auf dem Wege des Zwanges, durch Ände
rung der Provinzialordnungen, wird vorerst bei den Provinzial-
Kommunalverbänden ein Statistisches Amt oder zum mindesten
eine statistische Stelle geschaffen 1 ), die mit einem Fachstatistiker
zu besetzen ist. Dieser Statistiker müßte aus der allgemeinen
statistischen Laufbahn — die allerdings erst noch zu schaffen
wäre — hervorgegangen sein und damit natürlich unmittelbarer
Staatsbeamter sein. Die Besetzung der Stelle würde also nur allein
nach dem Vorschläge des Statistischen Landesamtes durch die
Preußische Staatsregierung erfolgen. Ungeachtet dessen müßte
oder könnte der Statistiker aus den Mitteln des Kommunalverbandes
bezahlt werden, weil diesem neben der Erledigung der staatlichen
Statistik, der Erstattung des Verwaltungsberichtes, insbesondere
die Pflege der lokalen Statistik obzuliegen hätte. Der Statistiker
würde damit mutatis mutandis die Doppelstellung der Landräte
erhalten. Er würde auf der einen Seite Beamter der Landesver
waltung sein und auf der anderen Seite Organ des Kommunal
verbandes. Die Schwierigkeiten, die sich hieraus ergeben, sollen
nicht verkannt werden; sie sollen nicht zur Erörterung gelangen,
weil ihr Wesen vornehmlich juristischer Natur ist. Vielleicht läßt
sich durch die Darstellung des Aufgabenkreises manche Schwierig
keit besser umgehen. Als Organ des Statistischen Landesamtes 2 )
hätte der Provinzialstatistiker oder das provinzialstatistische Amt
sämtliche staatlichen Statistiken für die Provinz durchzuführen.
Ihm würde also die Verteilung, Versendung, Sammlung, Prüfung
t) Boeckh, Über Zentralisation oder Dezentralisation der Statistik a. a. O., S. 213,
ist für die Angliederung der provinzialstatistischen Bureaus an das Oberpräsidium, dessen
Etat »der zur Förderung der Provinzialstatistik nötige Betrag hinzuzusetzen wäre«. Bei
der geringen Geneigtheit der preußischen Regierung für Ausgaben statistischer Art
scheint dieser "Weg aber ein aussichtsloser zu sein.
2 ) Vgl. hierzu Mischler, Handbuch der Verwaltungsstatistik, S. 125.