Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Und  wenn  auch  dieses  alles  überwunden  werden  sollte,  so
wäre  noch  die  —  allerdings  behebbare  —  Schwierigkeit,  daß  die
kommunalstatistischen  Ämter  nur  in  derselben  losen  Verbindung
—  auf  der  einen  Seite  durch  die  eigene  Verwaltung  untergeordnet ­
  als  Ausführungsorgan,  auf  der  anderen  Seite  in  den
kommunalen  Angelegenheiten  souverän  und  koordiniert  der
Zentralstelle  —  sich  befinden,  wie  die  städtischen  statistischen
Ämter  in  der  Gegenwart.  Das  ist  ein  Zustand,  der  ebenfalls
wiederum  sehr  reformbedürftig  ist.  Es  erweist  sich  daher  nur  ein
Weg  als  einigermaßen  gangbar.
Durch  Gesetz,  also  auf  dem  Wege  des  Zwanges,  durch  Änderung ­
  der  Provinzialordnungen,  wird  vorerst  bei  den  Provinzial-Kommunalverbänden
  ein  Statistisches  Amt  oder  zum  mindesten
eine  statistische  Stelle  geschaffen 1 ),  die  mit  einem  Fachstatistiker
zu  besetzen  ist.  Dieser  Statistiker  müßte  aus  der  allgemeinen
statistischen  Laufbahn  —  die  allerdings  erst  noch  zu  schaffen
wäre  —  hervorgegangen  sein  und  damit  natürlich  unmittelbarer
Staatsbeamter  sein.  Die  Besetzung  der  Stelle  würde  also  nur  allein
nach  dem  Vorschläge  des  Statistischen  Landesamtes  durch  die
Preußische  Staatsregierung  erfolgen.  Ungeachtet  dessen  müßte
oder  könnte  der  Statistiker  aus  den  Mitteln  des  Kommunalverbandes
bezahlt  werden,  weil  diesem  neben  der  Erledigung  der  staatlichen
Statistik,  der  Erstattung  des  Verwaltungsberichtes,  insbesondere
die  Pflege  der  lokalen  Statistik  obzuliegen  hätte.  Der  Statistiker
würde  damit  mutatis  mutandis  die  Doppelstellung  der  Landräte
erhalten.  Er  würde  auf  der  einen  Seite  Beamter  der  Landesverwaltung ­
  sein  und  auf  der  anderen  Seite  Organ  des  Kommunalverbandes. ­
  Die  Schwierigkeiten,  die  sich  hieraus  ergeben,  sollen
nicht  verkannt  werden;  sie  sollen  nicht  zur  Erörterung  gelangen,
weil  ihr  Wesen  vornehmlich  juristischer  Natur  ist.  Vielleicht  läßt
sich  durch  die  Darstellung  des  Aufgabenkreises  manche  Schwierigkeit ­
  besser  umgehen.  Als  Organ  des  Statistischen  Landesamtes 2 )
hätte  der  Provinzialstatistiker  oder  das  provinzialstatistische  Amt
sämtliche  staatlichen  Statistiken  für  die  Provinz  durchzuführen.
Ihm  würde  also  die  Verteilung,  Versendung,  Sammlung,  Prüfung
t)  Boeckh,  Über  Zentralisation  oder  Dezentralisation  der  Statistik  a.  a.  O.,  S.  213,
ist  für  die  Angliederung  der  provinzialstatistischen  Bureaus  an  das  Oberpräsidium,  dessen
Etat  »der  zur  Förderung  der  Provinzialstatistik  nötige  Betrag  hinzuzusetzen  wäre«.  Bei
der  geringen  Geneigtheit  der  preußischen  Regierung  für  Ausgaben  statistischer  Art
scheint  dieser  "Weg  aber  ein  aussichtsloser  zu  sein.
2 )  Vgl.  hierzu  Mischler,  Handbuch  der  Verwaltungsstatistik,  S.  125.
            
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