Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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dienstliche Werk von Sering: »Die Verteilung des Grundbesitzes 
und die Abwanderung vom Lande«, wo in einem umfangreichen 
Tabellenteil die Zu- und Abwanderung nach Kreisen 1871 —1905, 
die Zu- und Abnahme der Bevölkerung in den Landgemeinden 
und Gutsbezirken 1871—1905 gegeben wird. 
Gerade in den Kreisen lassen sich wegen ihrer unmittelbaren 
Nähe an der Bevölkerung diejenigen Bevölkerungs- und Wirt 
schaftsvorgänge am ehesten erfassen und auf den letzten Grund 
zurückführen, die in ihrer Gesamtheit als Erscheinung im Staate 
der Regierung oft so viel Schwierigkeiten hinsichtlich des richtigen 
Erkennens und der darauf basierenden politischen Maßnahmen 
machen 1 ). Abgesehen davon sind aber die Kreise stets die wich 
tigste Sammelstelle aller amtlichen und halbamtlichen Erhebungen 
und das hervorragendste Durchführungsorgan der staatlichen Stati 
stik gewesen 2 ). Sie sind u. a. Durchgangs- und Sammelstelle der 
folgenden staatlichen Statistiken: Brandstatistik, Statistik der Streiks 
und Aussperrungen, Statistik der ausländischen Arbeiter, Statistik 
des Anbaues und der Ernte, Hochwasser- und Überschwemmungs- 
Statistik, Statistik der Selbstmorde, der Taubstummen, der Zwangsver 
steigerung ländlicher Grundstücke, neuerdings der Finanzstatistik 3 ). 
Ihnen liegt die vierteljährliche Berichterstattung des sogenannten 
Zeitungsberichtes an den Regierungspräsidenten ob 4 * ). Leider ist 
den Kreisen infolge der nicht unberechtigten Zentralisation der 
statistischen Arbeiten des Landes und ihrer Vereinigung im Stati 
stischen Landesamt die Selbständigkeit des eigenen Auszählens 
und Aufbereitens genommen worden. Es läßt sich hier überhaupt 
bedauerlicherweise ein starkes Zurückdrängen der staatlichen Auf 
gaben der Statistik in den landrätlichen Behörden seit einigen 
Jahrzehnten beobachten. Konnte 1861 Boeckh 6 ) in seinem Auf- 
*) Vgl. u. a. Hue de Grais, Reorganisation der inneren Verwaltung Preußens 
auf Grundlage der Selbstverwaltung. Berlin 1871, S. 53. Praktisch angelegte Kreis 
statistiken können unstreitig wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung der Kreis 
verhältnisse bieten, ihren wahren Wert erhält die letztere immer erst, wenn sie von 
unmittelbarer Anschauung getragen wird. 
2 ) Hinsichtlich des früher beim Landrat einlaufenden Materiales vgl. Boeckh: 
Die Bearbeitung von Kreisstatistiken durch die kgl. Landräte, Zeitschr. des Kgl. Pr. St. 
Bureaus. 1861, S. 308. 
3 ) Von einer Aufzählung sämtlicher Statistiken kann wohl hier abgesehan werden, 
da dieses schließlich nur auf eine Darlegung sämtlicher Angelegenheiten des Statistischen 
Landesamtes hinauslaufen würde. 
4 ) Vgl. Anlage VII, S. 30 ff. 
s ) Vgl. Boeckh: Die Bearbeitung von Kreisstatistiken. Zeitschr. des Kgl. Preuß. 
Stat. Bureaus. 1861, S. 307.
	        
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