Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

24

dienstliche  Werk  von  Sering:  »Die  Verteilung  des  Grundbesitzes
und  die  Abwanderung  vom  Lande«,  wo  in  einem  umfangreichen
Tabellenteil  die  Zu-  und  Abwanderung  nach  Kreisen  1871  —1905,
die  Zu-  und  Abnahme  der  Bevölkerung  in  den  Landgemeinden
und  Gutsbezirken  1871—1905  gegeben  wird.
Gerade  in  den  Kreisen  lassen  sich  wegen  ihrer  unmittelbaren
Nähe  an  der  Bevölkerung  diejenigen  Bevölkerungs-  und  Wirtschaftsvorgänge ­
  am  ehesten  erfassen  und  auf  den  letzten  Grund
zurückführen,  die  in  ihrer  Gesamtheit  als  Erscheinung  im  Staate
der  Regierung  oft  so  viel  Schwierigkeiten  hinsichtlich  des  richtigen
Erkennens  und  der  darauf  basierenden  politischen  Maßnahmen
machen 1 ).  Abgesehen  davon  sind  aber  die  Kreise  stets  die  wichtigste ­
  Sammelstelle  aller  amtlichen  und  halbamtlichen  Erhebungen
und  das  hervorragendste  Durchführungsorgan  der  staatlichen  Statistik ­
  gewesen 2 ).  Sie  sind  u.  a.  Durchgangs-  und  Sammelstelle  der
folgenden  staatlichen  Statistiken:  Brandstatistik,  Statistik  der  Streiks
und  Aussperrungen,  Statistik  der  ausländischen  Arbeiter,  Statistik
des  Anbaues  und  der  Ernte,  Hochwasser-  und  Überschwemmungs-Statistik,
  Statistik  der  Selbstmorde,  der  Taubstummen,  der  Zwangsversteigerung ­
  ländlicher  Grundstücke,  neuerdings  der  Finanzstatistik 3 ).
Ihnen  liegt  die  vierteljährliche  Berichterstattung  des  sogenannten
Zeitungsberichtes  an  den  Regierungspräsidenten  ob 4  * ).  Leider  ist
den  Kreisen  infolge  der  nicht  unberechtigten  Zentralisation  der
statistischen  Arbeiten  des  Landes  und  ihrer  Vereinigung  im  Statistischen ­
  Landesamt  die  Selbständigkeit  des  eigenen  Auszählens
und  Aufbereitens  genommen  worden.  Es  läßt  sich  hier  überhaupt
bedauerlicherweise  ein  starkes  Zurückdrängen  der  staatlichen  Aufgaben ­
  der  Statistik  in  den  landrätlichen  Behörden  seit  einigen
Jahrzehnten  beobachten.  Konnte  1861  Boeckh 6 )  in  seinem  Auf-*)
  Vgl.  u.  a.  Hue  de  Grais,  Reorganisation  der  inneren  Verwaltung  Preußens
auf  Grundlage  der  Selbstverwaltung.  Berlin  1871,  S.  53.  Praktisch  angelegte  Kreisstatistiken ­
  können  unstreitig  wichtige  Anhaltspunkte  für  die  Beurteilung  der  Kreisverhältnisse ­
  bieten,  ihren  wahren  Wert  erhält  die  letztere  immer  erst,  wenn  sie  von
unmittelbarer  Anschauung  getragen  wird.
2 )  Hinsichtlich  des  früher  beim  Landrat  einlaufenden  Materiales  vgl.  Boeckh:
Die  Bearbeitung  von  Kreisstatistiken  durch  die  kgl.  Landräte,  Zeitschr.  des  Kgl.  Pr.  St.
Bureaus.  1861,  S.  308.
3 )  Von  einer  Aufzählung  sämtlicher  Statistiken  kann  wohl  hier  abgesehan  werden,
da  dieses  schließlich  nur  auf  eine  Darlegung  sämtlicher  Angelegenheiten  des  Statistischen
Landesamtes  hinauslaufen  würde.
4 )  Vgl.  Anlage  VII,  S.  30  ff.
s )  Vgl.  Boeckh:  Die  Bearbeitung  von  Kreisstatistiken.  Zeitschr.  des  Kgl.  Preuß.
Stat.  Bureaus.  1861,  S.  307.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.