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dienstliche Werk von Sering: »Die Verteilung des Grundbesitzes
und die Abwanderung vom Lande«, wo in einem umfangreichen
Tabellenteil die Zu- und Abwanderung nach Kreisen 1871 —1905,
die Zu- und Abnahme der Bevölkerung in den Landgemeinden
und Gutsbezirken 1871—1905 gegeben wird.
Gerade in den Kreisen lassen sich wegen ihrer unmittelbaren
Nähe an der Bevölkerung diejenigen Bevölkerungs- und Wirtschaftsvorgänge
am ehesten erfassen und auf den letzten Grund
zurückführen, die in ihrer Gesamtheit als Erscheinung im Staate
der Regierung oft so viel Schwierigkeiten hinsichtlich des richtigen
Erkennens und der darauf basierenden politischen Maßnahmen
machen 1 ). Abgesehen davon sind aber die Kreise stets die wichtigste
Sammelstelle aller amtlichen und halbamtlichen Erhebungen
und das hervorragendste Durchführungsorgan der staatlichen Statistik
gewesen 2 ). Sie sind u. a. Durchgangs- und Sammelstelle der
folgenden staatlichen Statistiken: Brandstatistik, Statistik der Streiks
und Aussperrungen, Statistik der ausländischen Arbeiter, Statistik
des Anbaues und der Ernte, Hochwasser- und Überschwemmungs-Statistik,
Statistik der Selbstmorde, der Taubstummen, der Zwangsversteigerung
ländlicher Grundstücke, neuerdings der Finanzstatistik 3 ).
Ihnen liegt die vierteljährliche Berichterstattung des sogenannten
Zeitungsberichtes an den Regierungspräsidenten ob 4 * ). Leider ist
den Kreisen infolge der nicht unberechtigten Zentralisation der
statistischen Arbeiten des Landes und ihrer Vereinigung im Statistischen
Landesamt die Selbständigkeit des eigenen Auszählens
und Aufbereitens genommen worden. Es läßt sich hier überhaupt
bedauerlicherweise ein starkes Zurückdrängen der staatlichen Aufgaben
der Statistik in den landrätlichen Behörden seit einigen
Jahrzehnten beobachten. Konnte 1861 Boeckh 6 ) in seinem Auf-*)
Vgl. u. a. Hue de Grais, Reorganisation der inneren Verwaltung Preußens
auf Grundlage der Selbstverwaltung. Berlin 1871, S. 53. Praktisch angelegte Kreisstatistiken
können unstreitig wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung der Kreisverhältnisse
bieten, ihren wahren Wert erhält die letztere immer erst, wenn sie von
unmittelbarer Anschauung getragen wird.
2 ) Hinsichtlich des früher beim Landrat einlaufenden Materiales vgl. Boeckh:
Die Bearbeitung von Kreisstatistiken durch die kgl. Landräte, Zeitschr. des Kgl. Pr. St.
Bureaus. 1861, S. 308.
3 ) Von einer Aufzählung sämtlicher Statistiken kann wohl hier abgesehan werden,
da dieses schließlich nur auf eine Darlegung sämtlicher Angelegenheiten des Statistischen
Landesamtes hinauslaufen würde.
4 ) Vgl. Anlage VII, S. 30 ff.
s ) Vgl. Boeckh: Die Bearbeitung von Kreisstatistiken. Zeitschr. des Kgl. Preuß.
Stat. Bureaus. 1861, S. 307.