B. Die künftige endgültige Regelung. 11
gang zu der Veranlagung nach dem dreijährigen Durchschnitt
~ ein Modus, welcher zwar wohl für die frühere preußische
Einkommensteuer, aber nie für die Gewerbesteuer gegolten
hat — an sich technisch ermöglichen. Ob es dazu kommen
wird, hängt auch wesentlich davon ab, ob man sich im Reiche
hinsichtlich der Einkommen- und Körperschaftsteuer, mit der
ja eine möglichste Einheitlichkeit in der Veranlagung erreicht
werden soll, dazu entschließen kann.
Hinsichtlich der Bemessung s grundlagen ist wohl
mit ziemlicher Sicherheit damit zu rechnen, daß die bisherigen
~ Gewerbeertrag, Gewerbekapital, Lohnsumme + bei-
behalten werden, wenn auch wohl eine andere Gruppierung
nötig erscheint. Die Wirtschaftskreise betonen zwar, daß die
Gewerbesteuer eigentlich nur nach dem Ertrage bemessen
werden dürfte, weil nur der Ertrag die Leistungsfähigkeit
des Betriebes rein zum Ausdruck bringe. Doch können auch
sie sich der Tatsache nicht verschließen, daß schon in der
Vorkriegszeit der Zustand der reinen Ertragsbessteuerung
namentlich in den industriellen Gemeinden nicht bestanden
hat, daß vielmehr die besonderen Bedürfnisse gerade dieser
Gemeinden schon in den Zeiten normaler Virtschaftsverhält-
nisse dazu gezwungen haben, auch auf andere, mehr auf den
äußeren Umfang des Betriebes abgestellte Maßstäbe zurück-
zugreifen. Als solche Hilfsmaßstäbe kommen wohl nach wie
vor nur das Gewerbekapital und die Lohnsumme in Be-
tracht; wenigstens sind sonstige brauchbare Maßstäbe bis jetz
nicht vorgeschlagen worden. Natürlich hat jede dieser beiden
„Hilf s steuern“ ihre schon oft erörterten Nachteile: die
Besteuerung des Gewerbekapitals birgt die Schwierigkeit
richtiger steuerlicher Erfassung und die Gefahr der Substanz-
bessteuerung bei wenig ertragreichen oder gar mit Verlust
arbeitenden Betrieben in sich; die Lohnsummensteuer, die
den Vorzug der leichten Veranlagung und der Anpassung an
die Schwankungen der Betriebsverhältnisse hat, kann sozial
unerwünschte Wirkungen in bezug auf die Löhne, Arbeiter-
entlassungen usw. haben, außerdem belastet sie die Industrie
ungleich schwerer als den Handel und erfaßt auch die ein-
zelnen Arten von Industriezweigen je nach der Stärke des
Arbeiterfaktors ganz verschieden. Die Ansichten in Industrie,
Handel und Handwerk, welche von beiden Steuern das