Object: Die Preußische Gewerbesteuer

B. Die künftige endgültige Regelung. 11 
gang zu der Veranlagung nach dem dreijährigen Durchschnitt 
~ ein Modus, welcher zwar wohl für die frühere preußische 
Einkommensteuer, aber nie für die Gewerbesteuer gegolten 
hat — an sich technisch ermöglichen. Ob es dazu kommen 
wird, hängt auch wesentlich davon ab, ob man sich im Reiche 
hinsichtlich der Einkommen- und Körperschaftsteuer, mit der 
ja eine möglichste Einheitlichkeit in der Veranlagung erreicht 
werden soll, dazu entschließen kann. 
Hinsichtlich der Bemessung s grundlagen ist wohl 
mit ziemlicher Sicherheit damit zu rechnen, daß die bisherigen 
~ Gewerbeertrag, Gewerbekapital, Lohnsumme + bei- 
behalten werden, wenn auch wohl eine andere Gruppierung 
nötig erscheint. Die Wirtschaftskreise betonen zwar, daß die 
Gewerbesteuer eigentlich nur nach dem Ertrage bemessen 
werden dürfte, weil nur der Ertrag die Leistungsfähigkeit 
des Betriebes rein zum Ausdruck bringe. Doch können auch 
sie sich der Tatsache nicht verschließen, daß schon in der 
Vorkriegszeit der Zustand der reinen Ertragsbessteuerung 
namentlich in den industriellen Gemeinden nicht bestanden 
hat, daß vielmehr die besonderen Bedürfnisse gerade dieser 
Gemeinden schon in den Zeiten normaler Virtschaftsverhält- 
nisse dazu gezwungen haben, auch auf andere, mehr auf den 
äußeren Umfang des Betriebes abgestellte Maßstäbe zurück- 
zugreifen. Als solche Hilfsmaßstäbe kommen wohl nach wie 
vor nur das Gewerbekapital und die Lohnsumme in Be- 
tracht; wenigstens sind sonstige brauchbare Maßstäbe bis jetz 
nicht vorgeschlagen worden. Natürlich hat jede dieser beiden 
„Hilf s steuern“ ihre schon oft erörterten Nachteile: die 
Besteuerung des Gewerbekapitals birgt die Schwierigkeit 
richtiger steuerlicher Erfassung und die Gefahr der Substanz- 
bessteuerung bei wenig ertragreichen oder gar mit Verlust 
arbeitenden Betrieben in sich; die Lohnsummensteuer, die 
den Vorzug der leichten Veranlagung und der Anpassung an 
die Schwankungen der Betriebsverhältnisse hat, kann sozial 
unerwünschte Wirkungen in bezug auf die Löhne, Arbeiter- 
entlassungen usw. haben, außerdem belastet sie die Industrie 
ungleich schwerer als den Handel und erfaßt auch die ein- 
zelnen Arten von Industriezweigen je nach der Stärke des 
Arbeiterfaktors ganz verschieden. Die Ansichten in Industrie, 
Handel und Handwerk, welche von beiden Steuern das
	        
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