Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

37

Anlage  XII.
Zirkular-Erlaß  an  sämtliche  Königl.  Regierungen,  exkl.  der  zu  Arnsberg,  die  Sammlung ­
  statistischer  Nachrichten  über  die  einzelnen  Regierungsbezirke  betr.  vom
ix.  Dezember  1859.
Ministerialblatt  für  die  gesamte  innere  Verwaltung.  20.  Jahrg.  No.  11.  Seite  325.
Über  den  Regierungsbezirk  Arnsberg  ist  eine  Zusammenstellung  statistischer
Nachrichten  pro  1858/59  im  Druck  (Arnsberg  1859,  bei  R.  F.  Grote.  4)  erschienen.
Die  Königliche  Regierung  mache  ich  auf  diese  Druckschrift,  in  welcher  das
Material  in  klarer  und  übersichtlicher  Anordnung  zusammengestellt  und  die  richtige
Grenze  zwischen  der  Überhäufung  des  Stoffes  und  einem  dürftigen  Auszuge  aus  den
Resultaten  der  statistischen  Aufnahme  innegehalten  ist,  mit  dem  Beifügen  aufmerksam, ­
  daß  ähnliche  verdienstliche  Arbeiten  auch  aus  dem  dortigen  Bezirke
wünschenswert  erscheinen.  Zur  Abfassung  derselben  wolle  die  Kgl.  Regierung
daher  Veranlassung  geben.
Berlin,  den  11.  Dezember  1859.
Der  Minister  des  Innern.
Graf  v.  Schwerin.

Anlage  XIII.
Zirkular-Verfügung,  mit  der  Anleitung  zur  Behandlung  der  statistischen  Angelegenheiten ­
  bei  den  Regierungen,  vom  22.  Februar  1862.
Ministerialblatt  für  die  gesamte  innere  Verwaltung.  23.  Jahrg.  1862.  S.  51  ff.
Dem  Königlichen  Regierungs  -  Präsidio  übersenden  wir  hierbei  (Anl.  a)
ergebenst  —  Exemplare  einer  von  uns  entworfenen
„Anleitung  zur  Behandlung  der  statistischen  Angelegenheiten  bei  den
Regierungen"
zur  gefälligen  Kenntnisnahme  und  mit  folgendem  Bemerken:
Die  Aufgabe  der  amtlichen  Statistik  besteht  darin,  ein  möglichst  wahrheitsgetreues ­
  Bild  von  den  jeweiligen  Zuständen  des  Staates  und  des  in  ihm  sich  bewegenden ­
  öffentlichen  Lebens  zu  liefern  und  dadurch  einerseits  die  unentbehrlichen
tatsächlichen  Grundlagen  für  die  Zwecke  der  Gesetzgebung  und  der  Verwaltung  zu
gewähren,  andererseits  im  Volke  eine  gesunde  Anschauung  und  eine  richtige  Kenntnis ­
  der  öffentlichen  Verhältnisse  zu  verbreiten.  Für  die  Erfüllung  dieser  Aufgabe
bildet  eine  notwendige  Vorbedingung  das  einheitlich  planvolle  Zusammenwirken
aller  Behörden,  bei  welchen  die  statistischen  Nachrichten  zusammenfließen,  und
die  statistischen  Interessen  und  Bedürfnisse  vorzugsweise  zur  Geltung  kommen.
Es  muß  daher  insbesondere  darauf  gerechnet  werden,  daß  die  Provinzial-Verwaltungs-Behörden
  und  die  denselben  untergeordneten  Organe  es  an  ihrem
Teile  nicht  daran  fehlen  lassen,  zu  der  Sammlung,  Ordnung  und  Zusammenstellung
der  statistischen  Nachrichten  mit  Fleiß  und  Sorgfalt  beizutragen.
Da  die  Bezirks-Regierungen  auch  für  diesen  Geschäftszweig  den  Mittelpunkt ­
  der  Provinzial-Verwaltung  bilden,  so  ist  es  von  Wichtigkeit,  daß  zunächst
bei  denselben  auf  die  richtige  und  systematische  Behandlung ­
  der  Statistik  hingewirkt  werde.  Dies  ist  der  Zweck  der
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.