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Anlage XII.
Zirkular-Erlaß an sämtliche Königl. Regierungen, exkl. der zu Arnsberg, die Samm
lung statistischer Nachrichten über die einzelnen Regierungsbezirke betr. vom
ix. Dezember 1859.
Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung. 20. Jahrg. No. 11. Seite 325.
Über den Regierungsbezirk Arnsberg ist eine Zusammenstellung statistischer
Nachrichten pro 1858/59 im Druck (Arnsberg 1859, bei R. F. Grote. 4) erschienen.
Die Königliche Regierung mache ich auf diese Druckschrift, in welcher das
Material in klarer und übersichtlicher Anordnung zusammengestellt und die richtige
Grenze zwischen der Überhäufung des Stoffes und einem dürftigen Auszuge aus den
Resultaten der statistischen Aufnahme innegehalten ist, mit dem Beifügen auf
merksam, daß ähnliche verdienstliche Arbeiten auch aus dem dortigen Bezirke
wünschenswert erscheinen. Zur Abfassung derselben wolle die Kgl. Regierung
daher Veranlassung geben.
Berlin, den 11. Dezember 1859.
Der Minister des Innern.
Graf v. Schwerin.
Anlage XIII.
Zirkular-Verfügung, mit der Anleitung zur Behandlung der statistischen Angelegen
heiten bei den Regierungen, vom 22. Februar 1862.
Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung. 23. Jahrg. 1862. S. 51 ff.
Dem Königlichen Regierungs - Präsidio übersenden wir hierbei (Anl. a)
ergebenst — Exemplare einer von uns entworfenen
„Anleitung zur Behandlung der statistischen Angelegenheiten bei den
Regierungen"
zur gefälligen Kenntnisnahme und mit folgendem Bemerken:
Die Aufgabe der amtlichen Statistik besteht darin, ein möglichst wahrheits
getreues Bild von den jeweiligen Zuständen des Staates und des in ihm sich be
wegenden öffentlichen Lebens zu liefern und dadurch einerseits die unentbehrlichen
tatsächlichen Grundlagen für die Zwecke der Gesetzgebung und der Verwaltung zu
gewähren, andererseits im Volke eine gesunde Anschauung und eine richtige Kennt
nis der öffentlichen Verhältnisse zu verbreiten. Für die Erfüllung dieser Aufgabe
bildet eine notwendige Vorbedingung das einheitlich planvolle Zusammenwirken
aller Behörden, bei welchen die statistischen Nachrichten zusammenfließen, und
die statistischen Interessen und Bedürfnisse vorzugsweise zur Geltung kommen.
Es muß daher insbesondere darauf gerechnet werden, daß die Provinzial-
Verwaltungs-Behörden und die denselben untergeordneten Organe es an ihrem
Teile nicht daran fehlen lassen, zu der Sammlung, Ordnung und Zusammenstellung
der statistischen Nachrichten mit Fleiß und Sorgfalt beizutragen.
Da die Bezirks-Regierungen auch für diesen Geschäftszweig den Mittel
punkt der Provinzial-Verwaltung bilden, so ist es von Wichtigkeit, daß zunächst
bei denselben auf die richtige und systematische Behand
lung der Statistik hingewirkt werde. Dies ist der Zweck der