Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Anlage XII. 
Zirkular-Erlaß an sämtliche Königl. Regierungen, exkl. der zu Arnsberg, die Samm 
lung statistischer Nachrichten über die einzelnen Regierungsbezirke betr. vom 
ix. Dezember 1859. 
Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung. 20. Jahrg. No. 11. Seite 325. 
Über den Regierungsbezirk Arnsberg ist eine Zusammenstellung statistischer 
Nachrichten pro 1858/59 im Druck (Arnsberg 1859, bei R. F. Grote. 4) erschienen. 
Die Königliche Regierung mache ich auf diese Druckschrift, in welcher das 
Material in klarer und übersichtlicher Anordnung zusammengestellt und die richtige 
Grenze zwischen der Überhäufung des Stoffes und einem dürftigen Auszuge aus den 
Resultaten der statistischen Aufnahme innegehalten ist, mit dem Beifügen auf 
merksam, daß ähnliche verdienstliche Arbeiten auch aus dem dortigen Bezirke 
wünschenswert erscheinen. Zur Abfassung derselben wolle die Kgl. Regierung 
daher Veranlassung geben. 
Berlin, den 11. Dezember 1859. 
Der Minister des Innern. 
Graf v. Schwerin. 
Anlage XIII. 
Zirkular-Verfügung, mit der Anleitung zur Behandlung der statistischen Angelegen 
heiten bei den Regierungen, vom 22. Februar 1862. 
Ministerialblatt für die gesamte innere Verwaltung. 23. Jahrg. 1862. S. 51 ff. 
Dem Königlichen Regierungs - Präsidio übersenden wir hierbei (Anl. a) 
ergebenst — Exemplare einer von uns entworfenen 
„Anleitung zur Behandlung der statistischen Angelegenheiten bei den 
Regierungen" 
zur gefälligen Kenntnisnahme und mit folgendem Bemerken: 
Die Aufgabe der amtlichen Statistik besteht darin, ein möglichst wahrheits 
getreues Bild von den jeweiligen Zuständen des Staates und des in ihm sich be 
wegenden öffentlichen Lebens zu liefern und dadurch einerseits die unentbehrlichen 
tatsächlichen Grundlagen für die Zwecke der Gesetzgebung und der Verwaltung zu 
gewähren, andererseits im Volke eine gesunde Anschauung und eine richtige Kennt 
nis der öffentlichen Verhältnisse zu verbreiten. Für die Erfüllung dieser Aufgabe 
bildet eine notwendige Vorbedingung das einheitlich planvolle Zusammenwirken 
aller Behörden, bei welchen die statistischen Nachrichten zusammenfließen, und 
die statistischen Interessen und Bedürfnisse vorzugsweise zur Geltung kommen. 
Es muß daher insbesondere darauf gerechnet werden, daß die Provinzial- 
Verwaltungs-Behörden und die denselben untergeordneten Organe es an ihrem 
Teile nicht daran fehlen lassen, zu der Sammlung, Ordnung und Zusammenstellung 
der statistischen Nachrichten mit Fleiß und Sorgfalt beizutragen. 
Da die Bezirks-Regierungen auch für diesen Geschäftszweig den Mittel 
punkt der Provinzial-Verwaltung bilden, so ist es von Wichtigkeit, daß zunächst 
bei denselben auf die richtige und systematische Behand 
lung der Statistik hingewirkt werde. Dies ist der Zweck der
	        
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