Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Anlage  IX.
(No.  2452.)  Verordnung  wegen  Anordnung  eines  Handelsrats  und  Errichtung  eines
Handelsamts.  Vom  7.  Juni  1844.
Gesetzsammlung  1844.  Seite  148.
§  10.  Das  Statistische  Bureau  wird  mit  dem  Handelsamte  verbunden,  und
als  eine  besondere  Abteilung  desselben,  unter  der  oberen  Leitung  des  Präsidenten
des  Handelsamts,  von  einem  eigenen  Direktor  verwaltet.  Die  Bestimmung  des
Statistischen  Bureaus  bleibt  übrigens  unverändert,  und  soll  dasselbe  den  allgemeinen
statistischen  Zwecken  auch  ferner  in  der  bisherigen  Ausdehnung  dienen.  Der
Präsident  hat  aber  dahin  zu  wirken,  daß  die  bei  diesem  Bureau  gesammelten  Materialien ­
  für  die  Kenntnis  der  Handels-  und  Gewerbeverhältnisse  nutzbarer  werden.

Anlage  X.
(No.  3054.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  10.  Juli  1848  wegen  Unterordnung  des  statistischen ­
  Bureaus  unter  das  Ministerium  des  Innern.
Gesetzsammlung  1848.  Seite  337.
Auf  den  Bericht  des  Staatsministeriums  vom  9.  d.  Mts.  genehmige  Ich,  daß
das  Statistische  Bureau  dem  Ministerium  des  Innern  untergeordnet  werde,  und
beauftrage  das  Staatsministerium,  diesen  Erlaß  in  Vollzug  zu  setzen.

Anlage  XI.
Cirkular-Erlaß  an  sämtliche  Königliche  Regierungen,  die  von  den  Landräten  von
Zeit  zu  Zeit  auf  den  Kreistagen  zu  gebenden  Übersichten  von  den  Verhältnissen
der  von  ihnen  verwalteten  Kreise  betreffend,  vom  11.  April  1859.
108)  Ministerialblatt  für  die  gesamte  innere  Verwaltung.  20.  Jahrg.  1859.  Seite  128.
Durch  die  Zirkular-Verfügung  vom  2.  September  1838  (Ann.  S.  539)  ist  die
Königl.  Regierung  aufgefordert  worden,  die  Landräte  Ihres  Verwaltungsbezirks
zu  ermuntern,  in  bestimmten  Zeitabschnitten  eine  Übersicht  sowohl  über  die  statistischen ­
  und  sonstigen  Verhältnisse  als  besonders  auch  über  die  Resultate  der
Verwaltung  des  Kreises  nach  näherer  Anleitung  des  gedachten  Zirkulars  zu  geben.
Bei  der  hohen  Wichtigkeit  solcher  Arbeiten  und  dem  dringenden  Interesse
amtlicher  Förderung  derselben  nehme  ich  Veranlassung,  nicht  nur  der  Königl.  Regierung ­
  den  Gegenstand  in  Erinnerung  zu  bringen,  sondern  Dieselbe  auch  anzuweisen, ­
  den  Landräten  die  früher  bloß  empfohlene  periodische  Mitteilung  über  die
statistischen  Verhältnisse  und  die  allseitige  Entwicklung  der  Kreise  vorzuschreiben,
mit  der  Maßgabe,  daß  eine  solche  Darstellung  mindestens  von  drei  zu  drei  Jahren
zu  liefern  ist,  und  dieselbe  sich  immer  auf  dasjenige  Jahr  zu  beziehen  hat,  in
welchem  die  letzten  amtlichen  statistischen  Zählungen  geschehen  sind.
Von  jeder  Übersicht  der  in  Rede  stehenden  Art  ist  ein  Druck-Exemplar  oder
eine  Abschrift  hierher  einzureichen.
Berlin,  den  n.  April  1859.
Der  Minister  des  Innern.
Flottwell.
            
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