c) Da der generelle Charakter der vorstehend bezeichneten Veröffentlichungen
es nötig macht, dieselben hauptsächlich auf die zur allgemeinsten statistischen
Orientierung über die Zustände des Landes bestimmten Nachrichten zu beschränken,
so wird es erwünscht sein, wenn die Regierungen ihr Augenmerk auch darauf richten,
daß außerdem einzelne wichtige Zweige der Verwaltung oder des bürgerlichen
und gesellschaftlichen Lebens in statistischer Form behandelt, und diese Darstellungen
der Öffentlichkeit übergeben werden. Tritt hierbei der gewählte Gegenstand
mit seinen Resultaten und seinen noch offenen Fragen in lichtvoller Weise
hervor, so wird derselbe nicht verfehlen, dem öffentlichen Geiste eine gesunde
Nahrung zu bieten und den oben schon betonten Zusammenhang der amtlichen
Statistik mit dem Leben enger zu knüpfen.
Wie überhaupt das Gegenseitig-Ineinandergreifen und Miteinanderwirken
des statistischen Dezernats und der übrigen Departements oben bereits als eine
Notwendigkeit bezeichnet ist, so muß auch darauf gerechnet werden, daß aus allen
Verwaltungsfächern die Beiträge zu solchen statistischen Mitteilungen bereitwillig
hervorgehen, und es nirgends an der hierzu erforderlichen wechselseitigen Unterstützung
fehlen werde.
Für die Wahl der Stoffe oder für die größere oder mindere Ausführlichkeit
der Bearbeitung wird das jeweilige Bedürfnis der Verwaltung vorzugsweise maßgebend
sein.
Auch hinsichtlich dieser Publikationen mangelt es nicht an bekannten und
beachtenswerten Vorgängen bei einzelnen Regierungen, welche zum Anhalt dienen
können.
Sind Darstellungen dieser Art nicht von dem Umfange und der Bedeutung,
um sich für eine selbständige Veröffentlichung zu eignen, so werden sie in der periodischen
Presse eine willige Aufnahme finden; die Kreis- und Wochen-Blätter, die
Zeitungen oder auch Zeitschriften der Fachliteratur werden voraussichtlich gern
ihren Raum für dergleichen Publikationen unentgeltlich darbieten und außerdem
eine Zahl besonderer Abzüge, deren Verteilung an die Behörden, oder, nach der
Natur des Gegenstandes, auch an Privatpersonen erwünscht sein kann, zu Gebote
stellen.
Die Amtsblätter werden sich ihrer Hauptbestimmung nach, sowie mit Rücksicht
auf den Kostenpunkt in der Regel nicht hierzu eignen.
Es ist Vorkehrung zu treffen, daß nicht nur die zu a und b, sondern auch die
zu c gedachten Veröffentlichungen, wenn sie nicht etwa von untergeordneter Bedeutung
sind, dem Königlichen statistischen Bureau in einem Exemplar zugehen.
Ebenso wird für deren Mitteilung an die übrigen Königlichen Regierungen und an
sonstige Behörden, für welche dieselben Interesse haben, zu sorgen, und hierdurch
ein gegenseitiger Austausch statistischer Nachrichten usw. zu vermitteln sein.
B.
Was die Kreis-Statistik anlangt, so handeln von derselben schon die allgemeinen
Verfügungen vom 2. September 1838 und 11. April 1859 (Minist.-Bl. S. 128)
und es ist nach Inhalt der letzteren fortan alle drei Jahre für einen jeden Kreis
auf einen Bericht über die statistischen Verhältnisse und die Ergebnisse der Verwaltung
zu rechnen. — Bereits sind von mehreren Kreisen recht gelungene Darstellungen
dieser Art, die ein klares Bild von dem Zustande, in welchem Land und
Leute sich derzeitig befinden, sowie von der Lage und den Zielpunkten der Verwaltung
gewähren, in die Öffentlichkeit getreten, und die ersprießliche Behandlung