Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

c)  Da  der  generelle  Charakter  der  vorstehend  bezeichneten  Veröffentlichungen
es  nötig  macht,  dieselben  hauptsächlich  auf  die  zur  allgemeinsten  statistischen
Orientierung  über  die  Zustände  des  Landes  bestimmten  Nachrichten  zu  beschränken,
so  wird  es  erwünscht  sein,  wenn  die  Regierungen  ihr  Augenmerk  auch  darauf  richten,
daß  außerdem  einzelne  wichtige  Zweige  der  Verwaltung  oder  des  bürgerlichen
und  gesellschaftlichen  Lebens  in  statistischer  Form  behandelt,  und  diese  Darstellungen ­
  der  Öffentlichkeit  übergeben  werden.  Tritt  hierbei  der  gewählte  Gegenstand ­
  mit  seinen  Resultaten  und  seinen  noch  offenen  Fragen  in  lichtvoller  Weise
hervor,  so  wird  derselbe  nicht  verfehlen,  dem  öffentlichen  Geiste  eine  gesunde
Nahrung  zu  bieten  und  den  oben  schon  betonten  Zusammenhang  der  amtlichen
Statistik  mit  dem  Leben  enger  zu  knüpfen.
Wie  überhaupt  das  Gegenseitig-Ineinandergreifen  und  Miteinanderwirken
des  statistischen  Dezernats  und  der  übrigen  Departements  oben  bereits  als  eine
Notwendigkeit  bezeichnet  ist,  so  muß  auch  darauf  gerechnet  werden,  daß  aus  allen
Verwaltungsfächern  die  Beiträge  zu  solchen  statistischen  Mitteilungen  bereitwillig
hervorgehen,  und  es  nirgends  an  der  hierzu  erforderlichen  wechselseitigen  Unterstützung ­
  fehlen  werde.
Für  die  Wahl  der  Stoffe  oder  für  die  größere  oder  mindere  Ausführlichkeit
der  Bearbeitung  wird  das  jeweilige  Bedürfnis  der  Verwaltung  vorzugsweise  maßgebend ­
  sein.
Auch  hinsichtlich  dieser  Publikationen  mangelt  es  nicht  an  bekannten  und
beachtenswerten  Vorgängen  bei  einzelnen  Regierungen,  welche  zum  Anhalt  dienen
können.
Sind  Darstellungen  dieser  Art  nicht  von  dem  Umfange  und  der  Bedeutung,
um  sich  für  eine  selbständige  Veröffentlichung  zu  eignen,  so  werden  sie  in  der  periodischen ­
  Presse  eine  willige  Aufnahme  finden;  die  Kreis-  und  Wochen-Blätter,  die
Zeitungen  oder  auch  Zeitschriften  der  Fachliteratur  werden  voraussichtlich  gern
ihren  Raum  für  dergleichen  Publikationen  unentgeltlich  darbieten  und  außerdem
eine  Zahl  besonderer  Abzüge,  deren  Verteilung  an  die  Behörden,  oder,  nach  der
Natur  des  Gegenstandes,  auch  an  Privatpersonen  erwünscht  sein  kann,  zu  Gebote ­
  stellen.
Die  Amtsblätter  werden  sich  ihrer  Hauptbestimmung  nach,  sowie  mit  Rücksicht ­
  auf  den  Kostenpunkt  in  der  Regel  nicht  hierzu  eignen.
Es  ist  Vorkehrung  zu  treffen,  daß  nicht  nur  die  zu  a  und  b,  sondern  auch  die
zu  c  gedachten  Veröffentlichungen,  wenn  sie  nicht  etwa  von  untergeordneter  Bedeutung ­
  sind,  dem  Königlichen  statistischen  Bureau  in  einem  Exemplar  zugehen.
Ebenso  wird  für  deren  Mitteilung  an  die  übrigen  Königlichen  Regierungen  und  an
sonstige  Behörden,  für  welche  dieselben  Interesse  haben,  zu  sorgen,  und  hierdurch ­
  ein  gegenseitiger  Austausch  statistischer  Nachrichten  usw.  zu  vermitteln  sein.
B.
Was  die  Kreis-Statistik  anlangt,  so  handeln  von  derselben  schon  die  allgemeinen ­
  Verfügungen  vom  2.  September  1838  und  11.  April  1859  (Minist.-Bl.  S.  128)
und  es  ist  nach  Inhalt  der  letzteren  fortan  alle  drei  Jahre  für  einen  jeden  Kreis
auf  einen  Bericht  über  die  statistischen  Verhältnisse  und  die  Ergebnisse  der  Verwaltung ­
  zu  rechnen.  —  Bereits  sind  von  mehreren  Kreisen  recht  gelungene  Darstellungen ­
  dieser  Art,  die  ein  klares  Bild  von  dem  Zustande,  in  welchem  Land  und
Leute  sich  derzeitig  befinden,  sowie  von  der  Lage  und  den  Zielpunkten  der  Verwaltung ­
  gewähren,  in  die  Öffentlichkeit  getreten,  und  die  ersprießliche  Behandlung
            
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