Full text: Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

diesen Zwecken (Kranken- und Sterbe- bezw. Witwen-Kassen) und Versicherungen 
bei gewerblichen Anstalten dieser Art (für Lebensversicherung, Rentenversiche 
rung) unter Namhaftmachung der im Kreise tätigen Gesellschaften, und mit An 
gabe der Zahl ihrer Agenten. Gesellschaften und Anstalten (gegenseitige oder ge 
mischte, d. h. durch wohltätige Beiträge unterstützte) zur Beschaffung wohlfeilerer 
Lebensmittel (Bäckereien, Kornhäuser), wohlfeilerer Wohnung (gemeinnützige Bau 
gesellschaften), ärztlicher Behandlung (Gesundheitspflege-Vereine), wohlfeilere Roh 
stoffe oder Werkzeuge, zur Beschaffung von Arbeit, zur Erleichterung des Absatzes, 
zur Beförderung der Mäßigkeit unter den arbeitenden Klassen. Bei den verschie 
denen Instituten und Vereinen wird nächst den Zwecken derselben der Umfang 
der Beteiligung (Zahl der Beitragenden, eventuell nach verschiedenen Klassen) 
und der Wirksamkeit (Zahl derjenigen, welche in den letzten drei Jahren die Vor 
teile der betreffenden Anstalt genossen haben) und der Haushalt derselben aus 
den letzten drei Jahren anzugeben sein, insbesondere die Fonds und Bestände, 
die Ausgaben (mit Unterscheidung der Kosten der Verwaltung und des für die 
Zwecke der Anstalt Ausgegebenen) und die Einnahme (mit Unterscheidung der 
Zinsen und der Beiträge). 
16. Wohltätigkeit und Armenpflege. 
Öffentliche Wohltätigkeitsanstalten in dem Kreise (Hospitale, Siechenhäuser, 
Waisenhäuser usw.) mit Angabe, ob dieselben selbständig sind, oder zu anderen 
korporativen Verbänden (Gemeinden, Kirchen usw.) gehören. Haushalt der Wohl 
tätigkeitsanstalten: Vermögen, Einnahmen (und zwar Einnahmen aus dem Ver 
mögen, durch Zuschüsse der Gemeinden, von Privaten usw.); Ausgaben (Kosten 
der Verwaltung, der Bauten, der persönlichen Erhaltung der Verpflegten, mit 
Angabe der durchschnittlichen Zahl derselben in den letzten drei Jahren). — Stif 
tungsfonds zu wohltätigen Zwecken, Bezeichnung der Zwecke, der Höhe der Fonds, 
der Zahl der unterstützten Personen und der Höhe der gegebenen Unterstützungen — 
Wohltätige Vereine, Zweck derselben, Zahl der Mitglieder, Betrag des Vermögens 
(mit Angabe, ob sie korporative Eigenschaft haben), Betrag der Einkünfte, der 
gegebenen Unterstützung (in Geld, in Naturalien) und der Zahl der Unterstützten, 
Kollekten zu wohltätigen Zwecken (Angabe des Zwecks, der Art der Kollekte und 
der Höhe des Aufkommens). 
Öffentliche Armenpflege, Angabe, wem die öffentliche Armenpflege in dem 
Kreise obliegt (Zahl der Armen-Verbände, Abweichungen der Organisation in 
Armen-Verbände von der in Gemeinde-Verbände), in welchem Maße die kirchliche 
Armenpflege, die der Gemeinde ersetzt (Leistungen der kirchlichen Armenpflege 
und der hierzu bestehenden kirchlichen Fonds). Gemeinde-Armenpflege: eigent 
liche Armenhäuser (Bemerkungen über die Zahl und den Zustand derselben, die 
Zahl der darin befindlichen Personen, die Kosten der Armenhäuser mit Angabe, 
inwieweit dieselben durch den Arbeitsverdienst der Armen gedeckt werden), vor 
handene Armenfonds oder Armenkassen der Gemeinden, offene Armenpflege, Be 
merkungen, in welcher Weise dieselbe eingerichtet ist, Kosten der offenen Armen 
pflege (im Weg.’ des Reihezuges, der Gewährung fortlaufender Unterstützungen 
an Geld oder Naturalien oder durch unregelmäßige Unterstützungen, eventuell 
mit Angabe der Zahl der Unterstützten). — Organisation der Armen-Kranken 
pflege (Zahl der Armen-Ärzte, Ausgaben für Armen-Krankenpflege); Verhältnisse 
des Armen-Schulwesens (Zahl der Armenschul-Kinder).
	        
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