thumbs: Leitfaden durch die Sozialpolitik

: 
0 
If 
vr 
7 
1= 
Ar 
% 
‘p 
it 
Az 
Cs 
B 
er 
ar 
1: 
n, 
1g 
m 
sn 
a 
+2 
{: 
2 
1e 
nd 
1 
| Bo 
Die Schlidjtungsordnung. 
55 
Die lebten Abfhnitte des Entwurfs enthalten Andeutungen über 
die fogenannten Tarifgemeinfhaften (Gruppen von Arbeit- 
geber= und Arbeitnehmerverbänden, wie 3. B. die bereits beitehende 
Buchöruckertarifgemeinfhaft) über Tarifgeridhte und Tarif: 
ämter. Diefe Tarifinjtanzen follen die Durchführung der Tarif- 
verträge fördern, überwachen und die fid aus den Tarifverträgen 
zrgebenden befonderen Rechtsverhältnifje regeln. Wie dies im ein- 
zelnen gefchieht, wird davon abhängen, in welder Weife das 
Schlihtungswefjen und überhaupt die gefamte Arbeitsgerichtsbar: 
keit endgültig geregelt wird. 
8 7. Die Schlightungsordnung. 
Aug die ShHligHtungsordnung ift no Zukunftsmulfik. 
Der Entwurf, dem der fozialpolitifjhe Ausfhuß des Reichswirt- 
jhaftsrates feine Zuftimmung bereits gegeben hat, baut fig auf 
drei Grundfägen auf: erftens auf der Beftimmung, daß 
vereinbarte, d. h. alfjo tariflig-paritätifdhe Sclid- 
tungsinjtanzen den Schlidhtungsbehörden, d. h. den öffent» 
lien Schlidtungsftellen, vorgehen, zweitens auf dem Der-« 
langen, daß Ausfperrungen und Arbeitseinfjtellungen 
nicht jtattfinden dürfen, bevor die ShHlidhtungsinjtanz an- 
gerufen ijt und einen Schiedsfpruch gefällt hat, drittens 
darauf, daß audy gegen den Willen einer Partei ein ShHieds- 
iprud für verbindlich erklärt werden kann, „wenn die in 
ihm getroffene Regelung bei gerechter Abwägung der Intereffen 
deider Teile der Billigkeit entfprigt und ihre DurHführung 
zum Scohuße des allgemeinen Wirtfhaftslebens un» 
erLäßlich ft.“ 
Der erilte Grundfag fchafft eine grundlegende Neue- 
rung und feine Annahme durdy den Reichstag würde eine 
neuerlide große Stärkung der Arbeitnehmer: und Arbeitgeber» 
organifationen mit fidy bringen. Die Bedeutung der verein. 
harten Schlidtungsitellen wird no dadurch gehoben, daß ihre 
Ausgeftaltung völlig in die Hand der vertragfdhließenden Parteien 
gegeben ijft. Nur wo Dereinbarungen fehlen, treten die Dors 
jqriften der Schlidtungsordnung felbjt in Kraft. Die öffent- 
liden Schlidtungsitellen follen fig folgendermaßen aufbauen: 
die Grundlage bilden die örtlidgen Einigungsämter mit fad- 
fiher Gliederung, diefe werden zufammengefaßt in Landes- 
ziniqgqunasämtern: die Krönung des Gebäudes und zugleich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.