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Stellung und Veröffentlichung des betreffenden Materials in einem, den heutigen
Anforderungen an diese Wissenschaft entsprechenden Grade nützlich erweise. Aus
der Kenntnis dieser Notwendigkeit sind die zuletzt in dem Erlasse des Ministeriums
des Innern vom 27. Juni d. J. ausgesprochenen Anordnungen über die Kreisbe
schreibungen (Min.-Bl. S. 230) als auch die Anleitung zur Behandlung der statistischen
Angelegenheiten bei den Königlichen Regierungen vom 22. Februar d. J. (Min.-Bl.
S. 51) hervorgegangen.
Es kann indessen für den Zweck nicht genügen, die Aufgaben und Gegen
stände der Statistik zu bezeichnen und die Wege zur Behandlung derselben im
allgemeinen anzuweisen, sondern es muß auch darauf Bedacht genommen werden,
statistisch vorbereitete Staatsbeamte heranzubilden.
Wenngleich nun die beste Schule hierfür die Praxis selbst ist, so bleibt doch
die Erreichung dieses Zieles davon abhängig, daß die Ausübung der Praxis nach
einem zweckmäßigen einheitlichen Systeme und mit Rücksicht auf bestimmte in
der Zentralstelle der amtlichen Statistik festgestellte Gesichtspunkte erfolge. Hierzu
ist eine besondere Vorbereitung schon deshalb erforderlich, weil sich das theoretische
Studium der Statistik auf den Universitäten mit der Lehre der eigentlichen Technik
der Statistik, worauf in der Praxis soviel ankommt, nicht befassen kann.
Infolge dieser Erwägung ist Fürsorge getroffen worden, bei dem Königlichen
Statistischen Bureau versuchsweise einen alljährlich wiederkehrenden
theoretisch praktischen Kursus zur Ausbildung in der amtlichen Statistik
zu errichten.
Die theoretischen Lehrgegenstände dieses Kursus sollen hauptsächlich sein:
1. die Theorie und die Technik der Statistik,
2. die Entwicklungen der Wechselbeziehungen zwischen der Gesetzgebung,
der Verwaltung und der Statistik. Die praktischen Übungen werden sich
dagegen erstrecken:
1. auf die Ausarbeitung einzelner statistischer Themata,
2. auf die Mitwirkung bei den laufenden Arbeiten des statistischen Bureaus.
Die Vorträge werden von den dem Königlichen statistischen Bureau an
gehörenden Beamten, namentlich dem Direktor desselben, Geheimen
Regierungsrat Dr. Engel, dem Geheimen Regierungsrat Professor Dr.
Hanssen und dem Geheimen Regierungsrat Professor Dr. Hellwing, über
nommen werden.
Diese Bildungsgelegenheit für die amtliche Statistik soll zunächst denjenigen
offen stehen, welche die letzte Prüfung für den höheren Verwaltungsdienst zurück
gelegt haben; jedoch in besonderen Ausnahmefällen auch anderen Personen nicht
verschlossen sein.
Die Zahl der Teilnehmer wird bis auf weiteres nicht über 8 ausgedehnt
werden.
Jede Zulassung ist von der Genehmigung des Ministers des Innern, und des
sonst noch beteiligten Ressortministers, namentlich also in betreff der Provinzial-
Regierungsbeamten von dem Einverständnisse des Finanzministers abhängig.
Wie vorgemerkt, soll der Kursus die Dauer eines Jahres umfassen, indessen
bleibt es Vorbehalten, ausnahmsweise älteren z. B., auf ihren Antrag hierzu be
urlaubten Beamten die Teilnahme für einen kürzeren Zeitraum zu gestatten.
Der erste Kursus soll mit dem 15. Oktober dieses Jahres seinen Anfang
nehmen.