Full text : Statistik und Verwaltung mit besonderer Berücksichtigung der preussischen Verwaltungsreform

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Stellung  und  Veröffentlichung  des  betreffenden  Materials  in  einem,  den  heutigen
Anforderungen  an  diese  Wissenschaft  entsprechenden  Grade  nützlich  erweise.  Aus
der  Kenntnis  dieser  Notwendigkeit  sind  die  zuletzt  in  dem  Erlasse  des  Ministeriums
des  Innern  vom  27.  Juni  d.  J.  ausgesprochenen  Anordnungen  über  die  Kreisbeschreibungen ­
  (Min.-Bl.  S.  230)  als  auch  die  Anleitung  zur  Behandlung  der  statistischen
Angelegenheiten  bei  den  Königlichen  Regierungen  vom  22.  Februar  d.  J.  (Min.-Bl.
S.  51)  hervorgegangen.
Es  kann  indessen  für  den  Zweck  nicht  genügen,  die  Aufgaben  und  Gegenstände ­
  der  Statistik  zu  bezeichnen  und  die  Wege  zur  Behandlung  derselben  im
allgemeinen  anzuweisen,  sondern  es  muß  auch  darauf  Bedacht  genommen  werden,
statistisch  vorbereitete  Staatsbeamte  heranzubilden.
Wenngleich  nun  die  beste  Schule  hierfür  die  Praxis  selbst  ist,  so  bleibt  doch
die  Erreichung  dieses  Zieles  davon  abhängig,  daß  die  Ausübung  der  Praxis  nach
einem  zweckmäßigen  einheitlichen  Systeme  und  mit  Rücksicht  auf  bestimmte  in
der  Zentralstelle  der  amtlichen  Statistik  festgestellte  Gesichtspunkte  erfolge.  Hierzu
ist  eine  besondere  Vorbereitung  schon  deshalb  erforderlich,  weil  sich  das  theoretische
Studium  der  Statistik  auf  den  Universitäten  mit  der  Lehre  der  eigentlichen  Technik
der  Statistik,  worauf  in  der  Praxis  soviel  ankommt,  nicht  befassen  kann.
Infolge  dieser  Erwägung  ist  Fürsorge  getroffen  worden,  bei  dem  Königlichen
Statistischen  Bureau  versuchsweise  einen  alljährlich  wiederkehrenden
theoretisch  praktischen  Kursus  zur  Ausbildung  in  der  amtlichen  Statistik
zu  errichten.
Die  theoretischen  Lehrgegenstände  dieses  Kursus  sollen  hauptsächlich  sein:
1.  die  Theorie  und  die  Technik  der  Statistik,
2.  die  Entwicklungen  der  Wechselbeziehungen  zwischen  der  Gesetzgebung,
der  Verwaltung  und  der  Statistik.  Die  praktischen  Übungen  werden  sich
dagegen  erstrecken:
1.  auf  die  Ausarbeitung  einzelner  statistischer  Themata,
2.  auf  die  Mitwirkung  bei  den  laufenden  Arbeiten  des  statistischen  Bureaus.
Die  Vorträge  werden  von  den  dem  Königlichen  statistischen  Bureau  angehörenden ­
  Beamten,  namentlich  dem  Direktor  desselben,  Geheimen
Regierungsrat  Dr.  Engel,  dem  Geheimen  Regierungsrat  Professor  Dr.
Hanssen  und  dem  Geheimen  Regierungsrat  Professor  Dr.  Hellwing,  übernommen ­
  werden.
Diese  Bildungsgelegenheit  für  die  amtliche  Statistik  soll  zunächst  denjenigen
offen  stehen,  welche  die  letzte  Prüfung  für  den  höheren  Verwaltungsdienst  zurückgelegt ­
  haben;  jedoch  in  besonderen  Ausnahmefällen  auch  anderen  Personen  nicht
verschlossen  sein.
Die  Zahl  der  Teilnehmer  wird  bis  auf  weiteres  nicht  über  8  ausgedehnt
werden.
Jede  Zulassung  ist  von  der  Genehmigung  des  Ministers  des  Innern,  und  des
sonst  noch  beteiligten  Ressortministers,  namentlich  also  in  betreff  der  Provinzial-Regierungsbeamten
  von  dem  Einverständnisse  des  Finanzministers  abhängig.
Wie  vorgemerkt,  soll  der  Kursus  die  Dauer  eines  Jahres  umfassen,  indessen
bleibt  es  Vorbehalten,  ausnahmsweise  älteren  z.  B.,  auf  ihren  Antrag  hierzu  beurlaubten ­
  Beamten  die  Teilnahme  für  einen  kürzeren  Zeitraum  zu  gestatten.
Der  erste  Kursus  soll  mit  dem  15.  Oktober  dieses  Jahres  seinen  Anfang
nehmen.
            
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