Full text : Zur Wertzollfrage

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üben  sollen.  Erst  wenn  dieses  Prüfungsamt,  dessen  Zusammensetzung ­
  eine  Furcht  der  beteiligten  Erwerbskreise
vor  unsachgemäßer  Behandlung  der  ihm  vorgelegten
Fragen  nicht  mehr  aufkommen  lassen  konnte,  eine  Wertanmeldung ­
  für  unzulänglich  erklärt,  steht  es  der  Reichsfinanzverwaltung ­
  zu,  von  ihrem  Ankaufsrecht  unter  Vergütung ­
  des  angemeldeten  Wertes  zuschläglich  5  vom  Hundert
desselben  Gebrauch  zu  machen.  Tut  sie  es  nicht,  so  bleibt  der
angemeldete  Wert  für  die  Verzollung  allein  maßgebend.
Der  Antrag  14  —  und  ebenso  später  der  Gesetzentwurf ­
  wie  das  Gesetz  selbst  —  stattete  bas  Prüfungsamt ­
  mit  den  weitestgehenden  Befugnissen  aus,  die  zur
Ermittelung  aller  näheren  Umstände  beim  Kaufabschlüsse
führen  können;  zu  Erhebungen  aller  Art,  Forderung  der
Vorführung  von  Probeballen,  örtlichen  Besichtigungen,
mündlicher  oder  schriftlicher  Befragung  von  Verkäufern
und  Verarbeitern  sowie  zur  Zuhülfenahme  der  Handelskammern ­
  und  Sachverständigen  der  Handelskammern  ist
es  berechtigt.  So  wurde  es  ihm  möglich  gemacht*),  auch
alle  Begleitumstände  eines  weit  zurückliegenden  Kaufabschlusses ­
  bei  Nachprüfung  der  Wertanmeldung  in  Rücksicht ­
  zu  ziehen,  was  deshalb  nötig  ist,  weil  die
Rohstoffe  oft  viele  Jahre  vor  ihrem  Bezüge  gekauft
werden  und  bis  zu  ihrem  Bezug  im  Auslande,  bezw.
Zollauslande,  bleiben.
Die  letzte  Entscheidung  etwaiger  Zweifelsfragen  über
*)  Vergl.  begründende  Bemerkungen  zum  Geietzeniwurfe;  Näheres
über  letztere  auf  S.  43  dieser  Schrift,  Fußnote  *.
            
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