Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische  Verhältnisse

und  dem  Abgeordnetenhause  geteilt.  Jedes  Gesetz  bedarf  zu
seiner  Gültigkeit  der  Zustimmung  aller  dieser  drei  Faktoren.
Die  Königswürde  ist  erblich  im  Hause  Hohenzollern-Sigmaringen ­
  nach  dem  Grundsätze  der  Primogenitur  und  unter  Ausschluß ­
  aller  Frauen.  Beim  Aussterben  dieser  Dynastie  haben  Senat
und  Kammer  in  gemeinsamer  Versammlung  den  König  aus  einer
souveränen  Familie  Westeuropas  zu  wählen.  Der  König  übt  fein
Eesetzgebungsrecht  durch  die  Sanktion  der  Beschlüsse  der  gesetzgebenden ­
  Körper  aus  und  promulgiert  die  Zustandegekommenen
Gesetze.
Der  Senat  besteht  aus  dem  Thronfolger,  den  Metropoliten  und
Bischöfen  des  Landes,  je  einem  Vertreter  der  Universitäten  in
Bukarest  und  Jassy  und  110  auf  die  Dauer  von  8  Jahren  gewählten
Senatoren,  von  denen  stets  die  Hälfte  nach  je  4  Jahren  ausscheidet.
Die  Wahl  erfolgt  in  2  Wahlkörpern.  Wahlberechtigt  im  ersten  Wahlkörper ­
  sind  die  Staatsbürger,  welche  ein  jährliches  Jmmobiliareinkommen
  von  mindestens  2000  Lei  beziehen,  ferner  ohne  Rücksicht
auf  den  Zensus  die  Präsidenten  und  Vizepräsidenten  einer  der
beiden  Kammern,  die  Senatoren  und  Abgeordneten,  die  durch  zwei
Legislaturperioden  fungiert  haben,  die  Generale,  Obersten  und
die  ihnen  im  Range  gleichstehenden  Militärs,  die  aktiven  und  gewesenen ­
  Minister  und  Gesandten,  die  Oberstaatsanwälte  und
die  Mitglieder  aller  Gerichtshöfe,  die  Mitglieder  der  Akademie  der
Wissenschaften  sowie  alle  Doktoren  und  Hochschulabsolventen,  die
seit  mindestens  6  Jahren  ihren  Beruf  ausüben.  Dem  zweiten  Wahlkörper ­
  gehören  die  Erundsteuerzensiten  mit  einem  jährlichen  Jmmobiliareinkommen
  von  800  bis  2000  Lei,  die  Doktoren  der  Fachschulen, ­
  die  nicht  im  ersten  Wahlkörper  wahlberechtigten  Absolventen ­
  aller  höheren  Schulen,  die  diplomierten  Architekten,  Ingenieure, ­
  Apotheker  und  Tierärzte,  die  richterlichen  Beamten,  die
Mittel-  und  Stadtschullehrer,  und  die  Pensionisten  mit  1000  Lei
jährlich  überschreitenden  Pensionsbezügen  an.  Der  erste  Wahlkörper ­
  wählt  für  jeden  Kreis  je  zwei,  zusammen  daher  60  Senatoren,
der  zweite  für  jeden  Kreis  je  einen  und  nur  für  Jlfov  5,  für  Jassy  3,
für  Bräila,  Covurlui,  Dolj,  Prahova,  Boto^ani,  Tutova,  Teleorman,
Mehedinhi,  Buzau,  Bacau  Putna,  DLmbovifa,  Romanajü  und
Reamhu  je  2,  zusammen  mithin  50  Senatoren.  Die  Gesamtzahl
der  Senatswähler  in  allen  Kreisen  betrug  bei  den  letzten  Wahlen
im  ersten  Wahlkörper  11160  oder  im  Mittel  pro  Kreis  186,  und  im
zweiten  Wahlkörper  13812  oder  pro  Mandat  276.  Innerhalb  der
Wähler  beider  Wahlkörper  überwiegt  die  Anzahl  der  Eigentümer  von
Immobilien  bedeutend.  Der  Senat  ist  daher  seiner  Zusammen-
            
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