Object: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel IV. Die Anarchisten. 
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und Elend sind“ 1 ). —Der Staat demoralisiert die Regierenden; aber 
ebenso demoralisiert er auch die Regierten und stets ans dem 
gleichen Grunde. Verursacht er doch „sogar wenn er das Gute ver 
ordnet“, in Wirklichkeit das Böse; denn „das Gute, sobald es ver 
ordnet wird . . . wird zum Übel. Die Freiheit, die Moralität und 
die menschliche Würde bestehen gerade darin, daß der Mensch das 
Gute nicht deshalb tue, weil es ihm befohlen wird, sondern w r eil er 
es versteht, will und liebt“ s ). 
Daher ist auch die Form der Regierung ohne große Bedeutung. 
Absolute oder konstitutionelle Monarchie, demokratische oder aristo 
kratische Republik, Regierung auf Grund eines allgemeinen oder eines 
beschränkten Wahlrechtes, sie haben alle den gleichen Wert, denn 
alle setzen den Staat voraus. Die Autorität, sei es die einer Majorität 
oder die eines Despoten, bleibt stets Autorität; stets ein fremder 
Wille, der den meinen unterjocht. Der große Fehler aller Revolutionen 
war eben der, eine Regierung nur gestürzt zu haben, um sie sogleich 
durch eine andere zu ersetzen. Die einzige wahre Revolution wird 
die sein, die gerade die Tatsache der Regierung an sich — das 
Prinzip der Autorität selbst — vernichtet. 
AVenn man den Staat, den naturnotwendigen Unterdrücker, etwas 
eingehender untersucht, so bemerkt man, daß er nur das Instrument 
einer noch tiefer liegenden Unterdrückung ist: nämlich die der Besitz 
losen durch die Besitzenden. Hatte nicht Adam Smith schon wörtlich 
gesagt: „die Zivilregierung ... ist in Wirklichkeit eingerichtet, um 
die, die etwas besitzen gegen die, die nichts besitzen, zu verteidigen“ * 2 3 )? 
Dieser Gedanke ist von den Anarchisten in Hunderten von Variationen 
ausgelegt worden. 
Nach Keopotkin lassen sich alle Gesetze in drei Kategorien 
teilen: ihr Zweck ist entweder der Schutz der Personen, der Schutz 
der Regierung oder der Schutz des Eigentums 4 )- In Wirklichkeit 
hätte er sie aber alle in dieser letzten Klasse zusammenfassen können; 
denn in den Augen der Anarchisten beruhen die Delikte gegen Per 
!) L’Bvolution, la Revolution et Pideal anarchique, S. 164. 
2 ) Bakunin, (Euvres, B. I, S. 280. 
3 ) Vgl. oben Seite 88, Anm. 2, Ende des ersten Absatzes auf Seite 89: „Die 
bürgerliche Regierung ist, insofern sie zur Sicherung des Eigentums 
eingeführt ward“, usw., hat Adam Smith allerdings gesagt, was zu der Annahme 
berechtigt, daß dies in den Augen des großen Volks Wirtschaftlers nicht ihr aus 
schließlicher Zweck war. Aber auf jeden Fall war es eine ihrer Hauptaufgaben. 
*) Kropotkin, Paroles d’un Revolte, S. 236. „Wenn man die Millionen 
Gesetze studiert, die die Menschheit regieren, so läßt sich leicht bemerken, daß sie 
in drei große Klassen eingeteilt werden können: Schutz des Eigentums, Schutz der 
Regierung, Schutz der Person. Wenn man nun diese drei Kategorien analysiert, 
gelangt man in Hinsicht auf eine jede von ihnen zu dem logischen und notwendigen 
Schluß: Nutzlosigkeit und Schädlichkeit des Gesetzes.“
	        
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