entgeltlich die in der Fabrik befindlichen Badeanlagen, Wanne und
Brause, zur Verfügung. In einer mit Feldbetten ausgestatteten,
luftigen Halle wird älteren Personen während der Pausen Gelegenheit
zu kurzer Ruhe geboten. Die anderen Arbeiter können sich
in den Pausen auf dem flachen Fabrikdach, das in einen Garten
verwandelt ist, ergehen, ebenso auch im sauberen, freundlichen
Fabrikhof. Stößt einem Arbeiter ein Unfall zu, so kann ihm die
erste Hilfe sogleich in der Fabrik zu teil werden, denn es befindet sich
daselbst ein Unfallzimmer, in dem Krankenbett, Bahre, medizinische
Instrumente und Medikamente aufbewahrt werden.
Die anderen Zigarettenfabriken weisen nun zwar solche Einrichtungen
nicht in gleicher Vereinigung auf, doch findet man in
vielen der großen Zigarettenfabriken gleichfalls Badezimmer, reichliche
Waschgelegenheit, Unfallzimmer sowie Fahrstühle und Wagen
zur Beförderung von Lasten innerhalb der Fabrik vor.
E. Die Lebenshaltung.
Eine ziemlich große Zahl aller Zigarettenarbeiterinnen, d. h. die
Mehrzahl der ledigen, jüngeren Personen, lebt im Hause der
Eltern und zahlt diesen einen bestimmten Betrag für Wohnung
und Beköstigung. Die Höhe der Abgaben ist dabei äußerst verschieden
und richtet sich ganz nach der wirtschaftlichen Lage, in
der sich die Familie betreffender Person befindet. Neben Arbeiterinnen,
die nur einen geringen Teil ihres Lohnes abzugeben
brauchen, finden sich andere, die den größten Teil zum Unterhalt
der Familie beitragen müssen.
Eine gewisse Ähnlichkeit mit der Lage dieser Personen hat im
großen ganzen die einer zweiten Gruppe von Arbeiterinnen, der
verheirateten Frauen, denn auch deren Lebenshaltung wird
weniger durch den in der Zigarettenfabrik verdienten Lohn als durch
die jeweils gegebenen Familien Verhältnisse bestimmt. Finden sich
doch neben Frauen, die nur einen für den Familienhaushalt mehr
oder minder entbehrlichen Zusdhußverdienst zu erarbeiten suchen,
andere, die den Unterhalt für die ganze Familie beschaffen müssen,
da das Familienoberhaupt krank oder arbeitslos ist.
Auch die Lebenshaltung einer dritten Gruppe von Arbeiterinnen,
nämlich die der verwitweten, geschiedenen und eheverlassenen
Frauen, die Kinder besitzen, ist nicht allein von der
Höhe des verdienten Lohnes abhängig; .sie richtet sich vielmehr
auch nach der Zahl der zu ernährenden Kinder und der Höhe der
Renten, Erziehungsgelder usw., die etwa empfangen werden.