Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Zweites  Buch.  Die  Gegner.

gemacht.  Um  die  Folgerung,  die  sie  daraus  ziehen,  —  nämlich  die  Unrechtmäßigkeit ­
  des  Einkommens  ohne  Arbeit  —  ablehnen  zu  können,
muß  man  für  das  Einkommen  unbedingt  eine  andere  Begründung  als
die  Arbeit  finden  und  für  die  wesentliche  Eigenschaft  des  Eigentums
eine  neue  Rechtfertigung  entdecken.
Man  versucht  im  Allgemeinen  diese  Rechtfertigung  in  den  Notwendigkeiten ­
  der  Produktion  zu  finden.  Das  Privateigentum  mit  dem
ihm  eigenen  Einkommen  rechtfertigt  sich  in  den  Augen  einer  beständig
wachsenden  Zahl  von  Nationalökonomen  durch  den  Ansporn,  den  es
zur  Gütererzeugung  und  Güteransammlung  bietet.  Das  ist  der  beste
Kampfplatz,  auf  den  man  sich  zu  seiner  Verteidigung  stellen  kann.  Ihn
hatten  unter  Anderen  auch  die  Physiokraten  gewählt 1 ).
Die  Saint-Simonisten  verwerfen  aber  gleich  von  Anfang  an  dieses
Argument:  sie  greifen  das  Privateigentum  nicht  weniger  heftig  im  Namen
der  sozialen  Nützlichkeit  als  in  dem  der  Gerechtigkeit  an.  Nach  ihrer
Meinung  muß  es  nicht  nur  im  Interesse  der  Verteilung,  sondern  auch  in
dem  der  Erzeugung  verschwinden.
b)  Wir  kommen  nun  zu  dem  zweiten  Gesichtspunkte,  den  Saint-Simon
  sich  begnügt  hatte,  festzustellen,  ohne  ihn  eingehender  zu  entwickeln: ­
  die  Idee,  daß  das  Eigentum,  wie  die  politische  Ordnung,  zum
Besten  des  Interesses  der  Produktion  organisiert  werden  muß.  Gestattet
das  Privateigentum,  dieses  Ziel  zu  erreichen?
Wie  wäre  das  möglich,  sagen  die  Saint-Simonisten,  solange  die
heutige  Art  der  Übertragung  der  Arbeitsmittel  besteht?
Die  Kapitalien  werden  durch  Erbschaft  übertragen.  Ihre  Verwaltung ­
  liegt  in  den  Händen  von  Individuen,  die  der  „Zufall  der  Geburt“ ­
  auswählt  und  mit  der  schwierigsten  aller  Obliegenheiten:  der  bestmöglichen ­
  Verwendung  der  Produktionsmittel,  betraut.  Das  Interesse
der  Gesellschaft  sollte  fordern,  daß  diese  Mittel  in  die  Hände  der  fähigsten
Menschen  gelegt  werden,  und  daß  sie  in  diejenigen  Orte  und  unter  diejenigen ­
  Industrien  verteilt  werden,  in  denen  sich  das  Bedürfnis  am  lebhaftesten ­
  fühlbar  macht,  „ohne  daß  es  jemals  in  irgendeinem  Zweige
Mangel  oder  Überfluß  daran  geben  könne“ 2 );  und  heute  bezeichnet  das
blinde  Schicksal  die  Menschen,  die  zu  dieser  außerordentlich  schwierigen
Aufgabe  bestimmt  sind!  Die  Kritik  der  Erbschaft  wird  daher  derjenige
Punkt,  auf  den  die  Saint-Simonisten  alle  ihre  Kräfte  konzentrieren.
Die  Entrüstung  der  Saint-Simonisten  ist  sehr  wohl  verständlichin ­
  der  Tatsache,  auf  die  sie  hinweisen,  liegt  etwas  durchaus  Paradoxes.
Wenn  man  mit  A.  Smith  annimmt,  daß  „die  Zivilregierung  nur  deshalb
eingesetzt  ist,  um  die,  die  Eigentum  haben,  gegen  die,  die  keins  haben,
*)  Siehe  oben,  S.  27  f.
2 )  Doctrine,  S.  191.
            
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