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Die Finanzwirtsohaft während de* Krieges usw.
Einlagen bei den Sparkassen haben sich von 18 Milliarden Mark
Ende 1913 auf 31 Milliarden Mark Ende 1918 erhöht. Bei den
Kreditgenossenschaften standen Ende 1913 rund 5,5 Milliarden
Mark, Ende 1918 etwa 9,5 Milliarden Mark fremde Gelder an. Insgesamt
dürfte also die Zunahme der fremden Gelder bei diesen
Kreditinstituten im Kriege rund 40 Milliarden Mark betragen.
Hieraus ergibt sich, daß die aufgeblähte Kaufkraft der Wirtschaften,
soweit sie nicht in Wertpapieren Anlage gefunden hat oder in Banknoten
aufgestapelt wird, in den stark gestiegenen Depositen der
Kreditinstitute zum Ausdruck kommt. Diese Depositen — und
nicht allein die gehamsterten Noten — sind neben den Kriegsanleihen
das äußere Zeichen für das Vorhandensein einer Inflation.
Diese Kaufkraft liegt nun keineswegs untätig bei den Kreditinstituten.
Es ist zu unterscheiden, ob die Einzahlungen mit täglicher
Kündigung in laufender Rechnung, auf Scheckkonto oder
auf längere Zeit mit entsprechend höheren Zinsen erfolgen. Während
sich die eigentlichen Spareinlagen, d. h. Kapitalanlagen zum
Zwecke eines Rentenbezuges, grundsätzlich nicht von der Anlage
in Wertpapieren unterscheiden und unbedenklich in entsprechenden
Anlagegeschäften (Kriegsanleihe, Wertpapieren, Hypotheken) verwendet
werden können, ähneln die eigentlichen Scheckgelder durchaus
den Banknoten. Der einzelne Eigentümer kann und will über
diese Guthaben wie über bares Geld verfügen. Zum Teil dienen
daher die erhöhten Guthaben den nämlichen Zwecken wie der erhöhte
Banknotenumlauf: die hohen Preise sowie die Gepflogenheiten
der Barzahlung machen auch höhere Summen jederzeit verfügbarer
Mittel notwendig. Praktisch ist es meist sehr schwer, den inneren
Charakter der fremden Gelder genau zu erkennen. Denn auch befristete
Einlagen können — in der Kriegswirtschaft mehr denn je
— nur vorläufig zurückgestellte Kaufkraft darstellen. Dennoch
suchen die Kreditinstitute dem inneren Charakter der fremden Gelder
nach Möglichkeit bei der Anlegung in Aktivgeschäften Rechnung zu
tragen. Im Kriege hat sich jedoch der Kreis der im Bankbetrieb
üblichen Aktivgeschäfte sehr verengt. Durch die üblich und möglich
gewordene Barzahlung ist für den kurzfristigen Handels- und
Industriekredit, für Effektendarlehen an der Börse und Warenbeleihungen
nur ein geringer Spielraum geblieben. An ihre Stelle sind
Kreditgeschäfte mit den Kommunen sowie die Diskontierung von
Reichsschatzanweisungen getreten. Die Gewährung von Darlehen