Full text : Inflation und Geldentwertung

Steuerpolitische  Maßnahmen.  §3
•wirtschaften  in  Handel,  Industrie,  Gewerbe  und  Landwirtschaft
von  weitreichender  Bedeutung  ist.
Genau  so  verhält  es  sich,  wenn  der  Steuerpflichtige  nicht  in  der
Lage  ist,  die  zur  Tilgung  bestimmten  Stücke  der  Anleihe  aus
seinem  Vermögen  zu  nehmen  und  sie  als  Steuerzahlung  einzureichen,
sondern  den  Steuerbetrag  in  barem  Gelde  leistet.  Entweder  schmälert ­
  er  um  diesen  Betrag  sein  Vermögen,  seine  Kaufkraft,  und  der
Besitzer  der  Anleihe  erhält  statt  seiner  Forderung  an  den  Anleiheschuldner ­
  das  bare  Geld,  also  nur  eine  andere  Form  seines  Vermögens, ­
  oder  der  Steuerpflichtige  nimmt  Kredit  in  Anspruch,  der
letzten  Endes  mit  dem  Tilgungsbetrag  der  Anleihe  mittelbar  oder
unmittelbar  durch  Vermittlung  der  Banken  zur  Auszahlung  gelangt. ­
  Das  Anleihestück  ist  aus  dem  Vermögen  des  ehemaligen
Besitzers  ausgeschieden;  an  seine  Stelle  ist  die  mittelbare  oder
unmittelbare  Forderung  an  den  Kreditnehmer  getreten,  dessen
Kaufkraft  um  den  in  Anspruch  genommenen  Kredit  geschmälert  ist.
Wenn  jedoch  der  Steuerpflichtige  den  in  Anspruch  genommenen
Kredit  aus  Einkommensüberschüssen  tilgt,  dann  hat  er  entweder
für  andere  Zwecke  weniger  verausgabt  (Einschränkung  seiner
Kaufkraft),  oder  er  hat  seine  Einkommen  durch  vermehrte  Arbeit
erhöht.  Dadurch  kann  er  seine  Einbuße  an  Kaufkraft  wieder  ausgleichen,
  so  daß  letzten  Endes  trotz  Steuern  und  Schuldentilgung
die  alte  Kaufkraftgröße  wiederhergestellt  sein  kann.  Da  sich  in
diesem  Falle  auch  die  Produktion  gesteigert  hat,  mehr  umsatzfähige ­
  Güter  vorhanden  sind,  so  ist  durch  die  neue  Kaufkraft  das
Verhältnis  zum  Gütervorrat  nicht  gestört  worden,  worauf  es
ankommt.  Ebenso  braucht  eine  Veränderung  in  der  Kaufkraftmenge ­
  nicht  einzutreten,  wenn  infolge  der  Tilgungen  weniger
Steuern  erhoben  werden  und  an  ihre  Stelle  die  durch  den  Wegfall
der  Steuern  freiwerdenden  Einkommensteile  treten.  Voraussetzung ­
  ist  freilich,  daß  trotz  der  verringerten  Steuerlasten  die  Einkommen ­
  unverändert  bleiben,  eine  Voraussetzung,  die  Terhalle
ohne  weiteres  zur  Begründung  seiner  Auffassung  als  gegeben  ansieht.
3.  Diese  theoretischen  Überlegungen  geben  eine  Grundlage  für
die  Beurteilung  der  für  die  Schuldentilgung  in  Aussicht  genommenen ­
  einmaligen  Vermögenssteuern  vom  Standpunkt  ihrer
Rückwirkung  auf  die  Inflation  und  die  Preise.
a)  Von  den  vom  Reichsfinanzminister  Schiffer  angekündigten
Steuerplänen  sind  bis  zum  1.  Juli  1919  genaue  Einzelheiten  von
6*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.