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Schicksal des Berliner Antrags gezeigt. Nach langen Verhandlungen und
nachdem noch der damalige preußische Landelsminister, Lerr von Berlepsch,
seinen Beamten in einem Rundschreiben Mitwirkung an der Einrichtung
kommunaler Arbeitsnachweise empfohlen hatte, eröffnete unterm 4. November
1894 der Berliner Magistrat der Gewerkschaftskommission in einem
amtlichen Schreiben, daß er zu dem Entschluß gekommen sei, ihren Antrag
abzulehnen. Am aber wenigstens etwas zu tun, bewilligte er dem Zentralverein
für Arbeitsnachweis für dessen weiteren Ausbau eine einmalige
Subvention von 15 000 Mk. und erhöhte den diesem Verein von der Stadt
gewährten Jahresbeitrag von 3000 auf 5000 Mk. Für das, was der
Verein leisten sollte, war es ein Bettelgroschen, aber es blieb nicht dabei.
Der Verein und die Stadt wurden durch die Dinge selbst immer weiter
getrieben. Der erstere nahm die Einrichtung paritätischer Fach-Arbeitsnachweise
in die Land, und die Stadt mußte ihren Zuschuß erhöhen. Mit
Anterstützung der Landesversicherungsanstalt Berlin wurde 1898 der Bau
eines Laufes für die Arbeitsnachweise in die Land genommen, das in
Amfang und Einrichtungen seinen Zwecken leidlich entsprach. Es entstand
.ziemlich im Norden Berlins ein Arbeitsnachweis-Gebäude, das einen
Flächenraum von 3200 Quadratmeter bedeckt und unter andern einen mit Sitzplätzen
für 1400 Personen und sechs elektrisch betriebenen Ventilatoren
ausgestatteterr, elektrisch beleuchteten und im Winter geheizten Warteraum
enthält. Das Laus, Gormannstraße 13 gelegen, ist im Jahre 1902 dem
Betrieb übergeben worden. Im Jahre 1898 ist ferner das Statut des
Vereins dahin abgeändert worden, daß der Vorstand um je vier von den
betreffenden Beisitzern des Gewerbegerichts zu wählende Vertreter der
Anternehmer und der Arbeiter erweitert wurde, die außerdem mit den
beiden Vorsitzenden des Vereins das Kuratorium des Arbeitsnachweises
für die ungelernten Arbeiter bilden. Gleiche Kuratorien sollten den Arbeitsnachweisen
für gelernte Arbeiter vorstehen und paritätisch von den betreffenden
Fachorganisationen (Verbände oder Innungen, bezw. Jnnungsausschüsse)
gewählt werden.
Dazu ist es aber nur erst in einer Minderheit von Gewerben und auch
das nur sehr allmählich gekonnnen. Während die organisierten Arbeiter in
ihrer Mehrheit den Gedanken der paritätischen Nachweise akzeptiert haben,
leistet die Mehrheit der organisierten Anternehmer ihnen hartnäckigen Widerstand.
Von der einen Seite her sind es die tonangebenden Vertreter der
Großindustrie, die gegen jede Art von Parität im Gewerbe feindselig
Stellung nehmen, von der andern bekämpfen die Innungen die paritätischen
Nachweise des Zentralvereins, weil sie für ihre Gewerbe den Nachweis
selbst in der Land haben wollen. Bei alledem waren indes bis Ende 1905
doch im Zentralarbeitsnachweis, außer der allgemeinen Abteilung, die Nachweise
für ungelernte Arbeiter, jugendliche Arbeiter aller Art, weibliche
Arbeiter und städtische Arbeiter, sowie Klempner und Weißleder-Arbeiter umfaßt,
paritätischeNachweisefürfolgendeBerufe eingerichtet: Bäcker, Buchbinder
nnd verwandte Gewerbe, Dachdecker und Gerüstbauer, Glaser, Lolzgewerbe
aller Art, Maschinisten und Leizer, Maler und Anstreicher, Portiers und
Fahrstuhlführer, Schlosser, Stukkateure, Tapezierer, Wäschefabrikationsgewerbe
sowie Wäschereinigung und Plätterei. In Reinickendorf ist
für den entlegeneren Norden und in Rummels bürg für den weiteren