358
und gegen Ende 1889 zeigte es sich deutlich, daß das Sozialistengesetz in
der alten Form nicht werde fortleben können. Die Treugebliebenen sahen
die Zeit gekommen, das Werk von neuem aufzunehmen. Am 10. Oktober 1889
ward im alten Geist eine neue Organisation geschaffen, die den Namen erhielt:
„Freie Vereinigung der Kaufleute", und als führende Mitglieder sehen
wir wieder: A. Auerbach, A. Lintze, L. Liepmann, G. Miecker und K. Rosenthal,
denen sich später u. a. Willy Friedländer, Berthold Key mann, Alb.
Kohn, Zul. Lissauer, Benno Maaß, Aug. Penn, Jul. Türk und Jakob
Wiebe in Agitations- und Verwaltungsarbeit zugesellen. Am 27. Oktober
1889 hielt sie ihre erste öffentliche Versammlung mit einem Referat Lintzes
über die Zustände in den Kolonialgeschäften ab, am 24. Januar werden
in einer von ihr gemeinsam mit den Organisationen der Lausdiener und
der Landels- und Transportarbeiter veranstalteten großen Versammlung,
nach Referaten von Vertretern aller drei Berufe, Resolutionen gefaßt,
welche die Bestimmung, daß die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen
spätestens 12 Ahr mittags zu schließen sind, als Mindestforderung all dieser
Berufsgruppen bezeichnen und sich für Demonstrationen am 1. Mai zugunsten
des Achtstundentages aussprechen. Eine noch größere Versammlung
wurde am 24. Februar 1890 zur Erkämpfung der Sonntagsruhe der
Landelsgehilfen abgehalten. Sie zählte weit über 2000 Teilnehmer, die
dem Referenten Auerbach und dem in der Debatte das Wort nehmenden
Paul Singer begeistert zustimmten und eine aus den Sozialdemokraten
Lintze, Kannengießer und Rosenthal und dem Freisinnigen Noah
zusammengesetzte Deputation beauftragten, dem Minister von Berlepsch die
Resolution der Versammlung zu unterbreiten, selbst aber nach Lochrufen
auf die Sozialdemokratie unter Absingen der Arbeitermarseillaise auseinandergingen.
Vor dem Minister, der die Deputation empfing, entwickelten
Lintze und Roscnthal, daß die Forderungen der Landelsgehilfen volle
Sonntagsruhe und gesetzliche Verkürzung der täglichen Arbeitszeit lauteten, die
Beschränkung der Verkaufszeit an Sonntagen könne nur eine Äbergangsmaßregel
sein. Berlepsch meinte, man könne in diesen Dingen dem Lund
den Schwanz nur stückweise abhacken, versprach aber, sich dafür einzusehen,
daß die Läden an Sonntagen keinesfalls über 3 Ahr mittags hinaus
offen gehalten werden dürften und daß über die Arbeitszeit im Landelsgewerbe
amtliche Erhebungen veranstaltet würden, was er denn auch gehalten
hat. Es kam als erster, praktischer Erfolg des fast zehnjährigen,
mühevollen Kampfes für die Sonntagsruhe im Landelsgewerbe das Gesetz
vom 1. Juni 1891 zustande, das die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen
und Arbeitern im Landelsgewerbe an Sonntagen auf fünf Stunden
im Tag beschränkt, und die Kommission für Arbeiterstatistik ward zu einer
Erhebung über die Arbeitszeit, Kündigungsfristen und Lehrlingsverhältnisse
im Landelsgewerbe veranlaßt, die sich bis zum Jahre 1896
hinzog.
Diese Erhebung ward von der „Freien Vereinigung der Kaufleute"
mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und nach Kräften behufs Förderung
einer wirksamen Gesetzgebung ausgenutzt. Der Minister ließ auch der
Vereinigung einen Fragebogen zugehen, und diese sorgte nach Kräften
dafür, die ungeschminkte Wahrheit ans Licht zu bringen. Sie hatte ein
neues, im sozialistischen Sinne gehaltenes Organ für Landelsgehilfen