Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Siebzehntes Kapitel. 
Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus 
^^Vur einmal hat in unserem Zeitabschnitt Berlins Sozialdemokratie sich 
an den Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus beteiligt. Auf 
den Parteitagen von 1897 und 1898 gehörte die große Mehrheit 
der Delegierten Groß-Berlins in Übereinstimmung mit ihren Mandatgebern 
zu den entschiedensten Gegnern der Aufhebung des Beschlusses von 1893, der 
für diese Wahlen strenge Enthaltung vorschrieb. Nachdem aber im Jahre 1900 
der Mainzer Parteitag den Parteigenossen in Preußen es zur Pflicht 
gemacht hatte, dort, wo die Beteiligung überhaupt möglich sei, sie auch aus 
zuüben, kamen die Sozialdemokraten Groß-Berlins diesem Beschluß, so 
sehr sie ihn bekämpft hatten, mit musterhafter Disziplin nach. 
Die Landtagswahlkreise Berlins decken sich nicht mit seinen Reichstags 
wahlkreisen. Es sind in der Stadt ihrer vier, von denen bis zur sogenannten 
Reform von 1906 der erste drei, die anderen drei je zwei Abgeordnete zu 
erwählen hatten. Der Landtagswahlkreis Teltow-Beeskow-Charlottenburg 
fiel mit dem gleichnamigen Rcichstagswahlkreis so ziemlich zusammen und 
wählte zwei Abgeordnete; der Reichstagswahlkreis Niederbarnim bildete 
und bildet noch mit dem Reichstagswahlkreis Oberbarnim zusammen einen 
Landtagswahlkreis, der drei Abgeordnete zu wählen hat. Bei den Wahlen 
von 1898 hatten die vier Landtagswahlkreise Berlins freisinnige, die beiden 
anderen Wahlkreise konservative Abgeordnete gewählt. 
Nach dem Mainzer Parteitagsbeschluß hatte für Preußen der Partei 
vorstand der deutschen Sozialdemokratie das Zentralwahlkomitee zu bilden. 
Eine von diesem einberufene Landeskonferenz, die am 26. April 1903 in Berlin 
tagte, legte in einer Resolution eine Reihe von Bestimmungen über die bei der 
Wahl zu beobachtende Taktik nieder und forderte die Genossen auf, überall 
mit der Feststellung zu beginnen, an welchen Orten und in welchen Arwahl 
bezirken sozialdemokratische Wahlmannskandidaten aufgestellt werden könnten. 
Auch wurde das Zentralwahlkomitee beauftragt, für rechtzeitige Herausgabe 
einer billig gedruckten Zusammenstellung der Wahlvorschriften zu sorgen. 
Diesem Auftrag ward durch Veröffentlichung einer von Leo Arons 
verfaßten Broschüre: „Die preußischen Landtagswahlen, die gesetzlichen Be 
stimmungen nebst Erklärungen" entsprochen. Außerdem aber ward unter 
dem Titel „Der preußische Landtag, Handbuch für sozialdemokratische 
Landtagswähler", ein von Paul Hirsch, unter Mitwirkung von Partei 
genossen, verfaßtes Handbuch herausgegeben, das in übersichtlicher, reichlich 
belegter Darstellung das Verfassungswesen Preußens, die Natur- und
	        
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