Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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fassung  der  ungarischen  Stände,  daß  sie  den  Gemahl  der
Erbin  als  einen  Mit-könig  zu  wählen  berechtigt  seien,  korrigieren ­
  müssen.  Nun  wollte  Leopold  gerade  die  Wahl  mit
ihren  Kapitulationen  nach  Möglichkeit  beseitigen.  Darum
wurde  ja  auch  der  Wunsch  der  Ungarn  nach  Beibehaltung
des  Wahlrechtes  für  den  Fall,  daß  der  König  unfähig,
minderfähig  oder  minderjährig  sei,  und  der  Wunsch  nach
einem  Zwischenwahlrecht  innerhalb  der  deutschen  Linie
glatt  abgelehnt.  Und  wenn  nicht  auch  für  die  spanische
Linie  die  Primogenitur  zwecks  Eliminierung  der  Wahl  ausdrücklich ­
  festgesetzt  wurde,  so  war  für  Leopold  I.  lediglich
die  Erwägung  maßgebend,  daß  es  zur  Vermeidung  der  nach
dem  neuen  Krönungsdiplom  unzulässigen  spanischen  «  gobernadores»
  eventuell  opportun  erscheinen  würde,  im  österreichischen ­
  Majorat  einen  zweit  geborenen  Spanier  sukzedieren
  zu  lassen.  Ausgeschlossen  war  die  weibliche  Erbfolge
durch  die  Gesetzartikel  von  1687/88  übrigens,  was  oft  übersehen ­
  wird,  nicht.  Es  wurde  im  Gegenteil  bei  der  Textierung
auf  sie  Rücksicht  genommen  1 .  Das  Erbrecht  der  weiblichen
Nachkommen  sei  einer  der  Berufungsgründe,  durch  die  das
Erzhaus  in  Ungarn  zur  Herrschaft  gelangt  sei,  und  dürfe
keineswegs  «  erstickt  »  werden  2 .
In  Anlehnung  an  Tezner  und  Turba  kann  man  nur
zwei  Momente  erkennen,  deretwegen  in  Ungarn  das  Erbkönigtum ­
  nicht  populär  war.  Einerseits  waren  die  Stände
in  berechtigter  Angst,  ihr  ständestaatlich-dualistischer  Einfluß ­
  auf  die  Verwaltung  und  Ausnutzung  des  Landes  würde
durch  die  Verselbständigung  des  Königtums  auf  jenes
Minimum  reduziert  werden,  das  in  anderen  habsburgischen

12.  März  1714,  in  der  de  reassumptione  comitiorum  Hungaricorum
beraten  wurde,  et  num  quaestio  successionis  foemininae  ibi  agitanda
et  definienda,  ein  :  «  Hongaros...  reges,  non  reginas  optare  et  hanc
ipsam  quaestionem  iam  motam  varios  inter  Hungaros  motus  excitasse.
Nam  alios  inclinare  pro  principe  Saxone,  alios  pro  Bavaro,  per  quod
periculo  nos  exponimus  :  Caesarem  nunc  regem  regnantem  in  Hongaria
  vivum  quasi  detronizandi.  »
1  Turba,  Grundlagen,  T.  I,  S.  46,  73,  in.
2  Konferenz-Referat  an  den  Kaiser,  Preßburg,  8.  Dezember  1687.
            
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