Kapitel IV. Die Anarchisten.
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und Elend sind“ 1 ). —Der Staat demoralisiert die Regierenden; aber
ebenso demoralisiert er auch die Regierten und stets ans dem
gleichen Grunde. Verursacht er doch „sogar wenn er das Gute ver
ordnet“, in Wirklichkeit das Böse; denn „das Gute, sobald es ver
ordnet wird . . . wird zum Übel. Die Freiheit, die Moralität und
die menschliche Würde bestehen gerade darin, daß der Mensch das
Gute nicht deshalb tue, weil es ihm befohlen wird, sondern w r eil er
es versteht, will und liebt“ s ).
Daher ist auch die Form der Regierung ohne große Bedeutung.
Absolute oder konstitutionelle Monarchie, demokratische oder aristo
kratische Republik, Regierung auf Grund eines allgemeinen oder eines
beschränkten Wahlrechtes, sie haben alle den gleichen Wert, denn
alle setzen den Staat voraus. Die Autorität, sei es die einer Majorität
oder die eines Despoten, bleibt stets Autorität; stets ein fremder
Wille, der den meinen unterjocht. Der große Fehler aller Revolutionen
war eben der, eine Regierung nur gestürzt zu haben, um sie sogleich
durch eine andere zu ersetzen. Die einzige wahre Revolution wird
die sein, die gerade die Tatsache der Regierung an sich — das
Prinzip der Autorität selbst — vernichtet.
AVenn man den Staat, den naturnotwendigen Unterdrücker, etwas
eingehender untersucht, so bemerkt man, daß er nur das Instrument
einer noch tiefer liegenden Unterdrückung ist: nämlich die der Besitz
losen durch die Besitzenden. Hatte nicht Adam Smith schon wörtlich
gesagt: „die Zivilregierung ... ist in Wirklichkeit eingerichtet, um
die, die etwas besitzen gegen die, die nichts besitzen, zu verteidigen“ * 2 3 )?
Dieser Gedanke ist von den Anarchisten in Hunderten von Variationen
ausgelegt worden.
Nach Keopotkin lassen sich alle Gesetze in drei Kategorien
teilen: ihr Zweck ist entweder der Schutz der Personen, der Schutz
der Regierung oder der Schutz des Eigentums 4 )- In Wirklichkeit
hätte er sie aber alle in dieser letzten Klasse zusammenfassen können;
denn in den Augen der Anarchisten beruhen die Delikte gegen Per
!) L’Bvolution, la Revolution et Pideal anarchique, S. 164.
2 ) Bakunin, (Euvres, B. I, S. 280.
3 ) Vgl. oben Seite 88, Anm. 2, Ende des ersten Absatzes auf Seite 89: „Die
bürgerliche Regierung ist, insofern sie zur Sicherung des Eigentums
eingeführt ward“, usw., hat Adam Smith allerdings gesagt, was zu der Annahme
berechtigt, daß dies in den Augen des großen Volks Wirtschaftlers nicht ihr aus
schließlicher Zweck war. Aber auf jeden Fall war es eine ihrer Hauptaufgaben.
*) Kropotkin, Paroles d’un Revolte, S. 236. „Wenn man die Millionen
Gesetze studiert, die die Menschheit regieren, so läßt sich leicht bemerken, daß sie
in drei große Klassen eingeteilt werden können: Schutz des Eigentums, Schutz der
Regierung, Schutz der Person. Wenn man nun diese drei Kategorien analysiert,
gelangt man in Hinsicht auf eine jede von ihnen zu dem logischen und notwendigen
Schluß: Nutzlosigkeit und Schädlichkeit des Gesetzes.“