nicht von den Mietern behaupten. Denn, sollte man meinen, daß das>
Erbbaurecht den Vorzug haben müßte, jede Spekulation auszuschließen,
so überzeugt Kownatzki^) eines andern: . es wird nicht behauptet
werden, daß die Zuwachsrente durch das Erbbaurecht in irgend einer
Form der Spekulation ganz vorzuenthalten sein wird ... in London
ist das Erbbaurecht sogar der Träger der Bauspekulation (allerdings
auch der Bautätigkeit), und es ist dort umgekehrt zu den Berliner
Bestrebungen die Tendenz vorhanden, möglichst leuse-dolck (erbbaurecht
lichen Besitz) in krss-llolci (freien Besitz) zu verwandeln."
Es bleibt also die Möglichkeit bestehen, daß besonders bei länge-
ren „Iea8e8", d. h. bei länger laufenden Erbpachtverträgen, die Spe
kulation auch auf das Erbbauland übergreift. Allerdings will dies
vom Standpunkte der Gemeinde nichts sagen, da sie in der Lage ist,
die Weiterveränßerung des Erbbaurechts vertraglich zu unterbinden.
Dies würde sie auch durchsetzen können, wo es sich um Industrien oder
große Handelsunternehmungen handelt. Dergleichen kommt aber für
Kleinschönebeck-F. nicht in Betracht. Dem Ankauf von kommunalem
Erbbaurecht durch Private stehen nämlich hier zwei große Bedenken
entgegen. Das eine ist die Hypothekenfrage, die auch Damaschke 8 )
anerkennt: „Ein schweres, in vielen Fällen unüberwindliches Hindernis
für die Ausbreitung des Pachtsystems bildet der Umstand, daß die
auf Pachtland errichteten Gebäude schwer oder garnicht hypothekarisch
beliehen werden können." Wenn es auch Baugesellschaften gelungen ist,
Erbbaurechtsaniortisationshypotheken zu erhalten, so dürfte es wohl
zweifelhaft sein, ob für einzelne Besitzer solche zu erhalten wären, und
wenn, unter welchen Bedingungen. Denn es ist bekanntlich schon ver
hältnismäßig schwer, gewöhnliche Hypotheken auf Kleinbauten — um
solche würde es sich in einem Vororte mit Landhansbebauung handeln
—- zu erhalten, ein Umstand, der durch die Art der Organisation des
Hypothekarkredits begründet ist. „Seitdem nämlich das Darlehnsgeschäft
überwiegend in den Händen der Hypothekenbanken liegt, ist es äußerst
schwer, zur Errichtung kleiner Grundstücke die erforderlichen Gelder zu
erhalten; denn während die Hypothekenbanken ans der einen Seite mit
ihren Pfandbriefen die kleinsten Kapitalien aus allen Winkeln des
Landes zusammenholen, sind sie auf der anderen Seite ganz und gar
nicht geneigt, kleinere Objekte zu beleihen, teils aus Bequemlichkeit,
teils, um ihren Betrieb möglichst zu vereinfachen und au Verwaltungs
kosten zu sparen." 8 ) Die Folge könnte sein, daß der bestehende Zug
1) a. a. O. 11.
a. et. O. 162. (Aufgaben.)
3 ) Paul Voigt a. a. 0, 110.