Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

nicht von den Mietern behaupten. Denn, sollte man meinen, daß das> 
Erbbaurecht den Vorzug haben müßte, jede Spekulation auszuschließen, 
so überzeugt Kownatzki^) eines andern: . es wird nicht behauptet 
werden, daß die Zuwachsrente durch das Erbbaurecht in irgend einer 
Form der Spekulation ganz vorzuenthalten sein wird ... in London 
ist das Erbbaurecht sogar der Träger der Bauspekulation (allerdings 
auch der Bautätigkeit), und es ist dort umgekehrt zu den Berliner 
Bestrebungen die Tendenz vorhanden, möglichst leuse-dolck (erbbaurecht 
lichen Besitz) in krss-llolci (freien Besitz) zu verwandeln." 
Es bleibt also die Möglichkeit bestehen, daß besonders bei länge- 
ren „Iea8e8", d. h. bei länger laufenden Erbpachtverträgen, die Spe 
kulation auch auf das Erbbauland übergreift. Allerdings will dies 
vom Standpunkte der Gemeinde nichts sagen, da sie in der Lage ist, 
die Weiterveränßerung des Erbbaurechts vertraglich zu unterbinden. 
Dies würde sie auch durchsetzen können, wo es sich um Industrien oder 
große Handelsunternehmungen handelt. Dergleichen kommt aber für 
Kleinschönebeck-F. nicht in Betracht. Dem Ankauf von kommunalem 
Erbbaurecht durch Private stehen nämlich hier zwei große Bedenken 
entgegen. Das eine ist die Hypothekenfrage, die auch Damaschke 8 ) 
anerkennt: „Ein schweres, in vielen Fällen unüberwindliches Hindernis 
für die Ausbreitung des Pachtsystems bildet der Umstand, daß die 
auf Pachtland errichteten Gebäude schwer oder garnicht hypothekarisch 
beliehen werden können." Wenn es auch Baugesellschaften gelungen ist, 
Erbbaurechtsaniortisationshypotheken zu erhalten, so dürfte es wohl 
zweifelhaft sein, ob für einzelne Besitzer solche zu erhalten wären, und 
wenn, unter welchen Bedingungen. Denn es ist bekanntlich schon ver 
hältnismäßig schwer, gewöhnliche Hypotheken auf Kleinbauten — um 
solche würde es sich in einem Vororte mit Landhansbebauung handeln 
—- zu erhalten, ein Umstand, der durch die Art der Organisation des 
Hypothekarkredits begründet ist. „Seitdem nämlich das Darlehnsgeschäft 
überwiegend in den Händen der Hypothekenbanken liegt, ist es äußerst 
schwer, zur Errichtung kleiner Grundstücke die erforderlichen Gelder zu 
erhalten; denn während die Hypothekenbanken ans der einen Seite mit 
ihren Pfandbriefen die kleinsten Kapitalien aus allen Winkeln des 
Landes zusammenholen, sind sie auf der anderen Seite ganz und gar 
nicht geneigt, kleinere Objekte zu beleihen, teils aus Bequemlichkeit, 
teils, um ihren Betrieb möglichst zu vereinfachen und au Verwaltungs 
kosten zu sparen." 8 ) Die Folge könnte sein, daß der bestehende Zug 
1) a. a. O. 11. 
a. et. O. 162. (Aufgaben.) 
3 ) Paul Voigt a. a. 0, 110.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.